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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.04.1990 - 2 Wx 32/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4097
OLG Hamburg, 17.04.1990 - 2 Wx 32/90 (https://dejure.org/1990,4097)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.04.1990 - 2 Wx 32/90 (https://dejure.org/1990,4097)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. April 1990 - 2 Wx 32/90 (https://dejure.org/1990,4097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung der Wohnungseigentümer für Kosten der Fertigstellung; Aufteilungsmaßstab bei Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1990, 308
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 23.12.1987 - 9 U 126/87

    Abweichung der tatsächlichen Bauausführung von den Grundrissen des …

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.1990 - 2 Wx 32/90
    Der Aufteilungsplan, der gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich machen soll (vgl. BayObLG, NJW 1967, 986), muss wegen dieser eingeschränkten gesetzlichen Zweckbestimmung, welche die Darstellung von Sondernutzungsrechten und der Verhältnisse außerhalb der Gebäude nicht einschließt, hinter die Anlage zur Teilungserklärung zurücktreten (vgl. im Übrigen zum Verhältnis zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG OLG Stuttgart, Rpfleger 1981, 109 und ZMR 1989, 312; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 590; OLG Frankfurt, OLGZ 1989, 50).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.1990 - 2 Wx 32/90
    Die Anknüpfung an die Brutto-Wohnflächen bei TOP 1 - insoweit hat das Landgericht ohne Rechtsfehler das Ergehen eines einstimmigen Beschlusses festgestellt (zur grundsätzlichen Anfechtungsmöglichkeit in diesem Fall vgl. BayObLG, NJW-RR 1988, 1168) ist berechtigt, weil sie mit ganz geringer und hier zutreffend für unerheblich gehaltener Abweichung dem Verhältnis der Miteigentumsanteile der Wohnungseigentümer entspricht, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat.
  • OLG Karlsruhe, 08.03.1979 - 11 W 98/78
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.1990 - 2 Wx 32/90
    Zwar hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem vorliegenden Verfahren erörterten Beschluss vom 8. März 1979 (OLGZ 1979, 287 = NJW 1981, 466 mit abl.
  • OLG Hamm, 16.03.1984 - 15 W 266/83

    Folgen eines sogenannten steckengebliebenen Baus einer Wohnungseigentümeranlage; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.1990 - 2 Wx 32/90
    2 Z 10/82">MittBayNot 1983, 68; OLG Hamm, NJW 1984, 2708; wie Röll, aaO. LG Bonn, ZMR 1985, 63; vgl. auch MünchKomm/Röll, 2. Aufl., Vorbem. zu § 1 WEG Rdn. 30; Soergel/Stürner, BGB , 12. Aufl., § 22 WEG Rdn. 6; Weitnauer, WEG , 7. Aufl., § 22 Rdn. 11a) die Auffassung vertreten, bei der Verteilung der Kosten der Fertigstellung des steckengebliebenen Bauvorhabens sei zu berücksichtigen, inwieweit die einzelnen Wohnungseigentümer ihre nach den Kaufverträgen geschuldeten Zahlungen bereits geleistet hätten.
  • OLG Frankfurt, 25.04.1988 - 20 W 410/87
    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.1990 - 2 Wx 32/90
    Der Aufteilungsplan, der gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich machen soll (vgl. BayObLG, NJW 1967, 986), muss wegen dieser eingeschränkten gesetzlichen Zweckbestimmung, welche die Darstellung von Sondernutzungsrechten und der Verhältnisse außerhalb der Gebäude nicht einschließt, hinter die Anlage zur Teilungserklärung zurücktreten (vgl. im Übrigen zum Verhältnis zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG OLG Stuttgart, Rpfleger 1981, 109 und ZMR 1989, 312; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 590; OLG Frankfurt, OLGZ 1989, 50).
  • OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15

    Zulässige Bezugnahme auf einen Lageplan bei der Bezeichnung eines …

    Dies muss nicht der Aufteilungsplan sein; das ergibt sich schon aus dessen eingeschränkter Zweckbestimmung (siehe § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG), welche die Darstellung von Sondernutzungsflächen nicht umfasst (BayObLG DNotZ 1994, 244/245; OLG Hamburg OLGZ 1990, 308/313; OLG Hamm NZM 2000, 659/660).
  • OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich der mangelfreien …

    Es ist schon allgemein umstritten, ob von § 16 II WEG eine Ausnahme zu machen ist, wenn von den Erwerbern der Eigentumswohnungen die Kaufpreise in unterschiedlicher Höhe gezahlt worden sind (bejahend: OLG Karlsruhe NJW 81, 466; verneinend: Röll NJW 81, 467; 78, 1507; LG Bonn ZMR 85, 63; offen gelassen: Bay ObLG Mitt Bay Not 83, 68; OLG Hamm NJW 84, 2708; vgl. auch OLG Hamburg OLGZ 90, 308; Deckert ETW 3, 109;… Weitnauer, WEG, 7. Aufl.;… § 22 Rn. 11 a;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl.;… § 22 Rn. 128).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 112/93

    Bestimmung des Gegenstands eines Sondernutzungsrechts

    Dies muß entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht der Aufteilungsplan sein, wie sich schon aus dessen eingeschränkter gesetzlicher Zweckbestimmung (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG ) ergibt, welche die Darstellung von Sondernutzungsrechten nicht einschließt (OLG Hamburg OLGZ 1990, 308/313).
  • OLG Frankfurt, 15.03.1991 - 20 W 114/90

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen; Mehrheitlicher Fertigstellungsbeschluss …

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Entscheidung des OLG Karlsruhe (…a.a.O.) grundsätzlich gefolgt werden kann (so auch das BayObLG in MittBayNot 1983, 68 für den Erwerb in der Zwangsversteigerung und OLG Hamburg in OLGZ 1990, 308 für die Nichtausnutzung einer Bürgschaft), weshalb auch eine Vorlagepflicht des Senats nach § 28 II FGG nicht in Betracht kommt, denn auch das OLG Karlsruhe (…a.a.O.) hat wiederum Ausnahmen von der Berücksichtigung unterschiedlicher Kaufpreiszahlung für möglich gehalten, ohne sich auf diese beschränken zu wollen (vgl. OLG Hamburg OLGZ/1990, 308, 311; BayObLG MittBayNot 1983, 68).
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