Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an einen Antrag auf Feststellung der Unrichtigkeit der im Protokoll niedergelegten Beschlüsse der Wohnungseigentümer mit gleichzeitig Feststellung des Inhaltes der gefassten Beschlüsse; Frist und Fristbeginn zur Geltendmachung der Berichtigung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Leitsatz)
- archive.is (Leitsatz)
WEG - Niederschrift von Beschlüssen - Versammlungsniederschrift
Verfahrensgang
- AG Gelsenkirchen - 3 II 11/83
- LG Essen, 16.10.1984 - 7 T 186/84
- OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84
Papierfundstellen
- MDR 1985, 502
- OLGZ 1985, 147
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80
Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die …
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84
Dies folgt aus dem ganz unbestrittenen Sinn der Vorschrift, von einem festen Zeitpunkt an (nämlich nach Ablauf der Monatsfrist) Rechtssicherheit über den Bestand eines Wohnungseigentümerbeschlusses zu schaffen (BGH, LM. WEG § 23 Nr. 1; BayObLGZ 1981, 21, 27;… OLG Köln, a.a.O.).Ebenso konnte die Beteiligte zu 2) - etwa durch die Erklärung, daß mangels Fertigstellung des Protokolls noch kein gültiger Beschluß vorliege - nicht auf die Einhaltung der Frist verzichten, da der Fristenlauf zwingend ist und nicht durch Parteivereinbarungen abgeändert werden kann (BayObLGZ 1981, 21, 26).
Da den Beteiligten zu 1) bei Fristablauf die Niederschrift noch nicht - endgültig - zugegangen war, wird man insoweit ein Hindernis zur rechtzeitigen Antragstellung betreffend die Feststellung eines anderweitigen Inhalts der im Protokoll niedergelegten Wohnungseigentümerbeschlüsse bejahen können (…OLG Köln, a.a.O., 286; BayObLGZ 1981, 21, 27).
Hierdurch ist die 2-Wochen-Frist des § 22 Abs. 2 FGG in Lauf gesetzt worden, da die Beteiligten zu 1) jedenfalls in diesem Zeitpunkt Kenntnis davon erlangt haben, welchen Inhalt die Beteiligte zu 2) den in der Versammlung vom 30. April 1983 gefaßten Wohnungseigentümerbeschlüssen beilegte (…OLG Köln, a.a.O.; BayObLGZ 1981, 21, 28).
Die 2-Wochen-Frist gem. § 22 Abs. 2 WEG war bei Eingang der Antragsschrift bei Gericht am 30. Juni 1983 bereits verstrichen, so daß ein Wiedereinsetzungsantrag auch dann verspätet war, wenn die Antragsschrift (formelles Wiedereinsetzungsgesuch wurde erst am 19. April 1984 gestellt) als stillschweigendes Wiedereinsetzungsgesuch auszulegen wäre (hierzu BayObLGZ 1981, 21, 29).
Wenn die Beteiligten zu 1) gleichwohl diesen Weg nicht unverzüglich beschritten haben, indem sie den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die bereits erfolgte Versäumung der Antragsfrist nach § 23 Abs. 4 WEG stellten, so geht dies zu ihren Lasten, zumal sie anwaltlich vertreten waren (vgl. BayObLGZ 1981, 21, 28).
- BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70
Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung; …
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84
Gilt mithin die Frist des § 23 Abs. 4 WEG auch für den vorliegenden Streit über den Inhalt der Wohnungseigentümerbeschlüsse, bezüglich derer das Protokoll berichtigt werden soll, so bestimmt sich der Fristbeginn nach allgemeiner Auffassung nach dem Datum der Beschlußfassung, mithin dem 30. April 1983 (BGH, NJW 1970, 1316 [BGH 21.05.1970 - VII ZB 3/70] ; Senatsbeschluß 15 W 279/79 vom 10. Oktober 1980; …Da die Beteiligten zu 1) die Versammlungsniederschrift erst am 4. Juni 1983, mithin nach dem am 30. Mai 1983 erfolgten Ablauf der Antragsfrist erhalten haben (auch für den beteiligten Ehemann zu 1) ist der Erhalt am 4. Juni 1983 maßgeblich, da erst zu diesem Zeitpunkt für ihn erkennbar war, daß die Beteiligte zu 2) trotz seiner Änderungswünsche am Protokollinhalt festhalten wollte), hat das Landgericht zu Recht erwogen, ob gegen die Versäumung der Antragsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend § 22 Abs. 2 WEG zu gewähren sei (hierzu BGH, NJW 1970, 1316 [BGH 21.05.1970 - VII ZB 3/70] ;… Augustin, a.a.O., § 23 Rn. 17;… Weitnauer/Wirths, a.a.O., § 23 Rn. 8;… Bärman/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rn. 40).
- BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73
Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen …
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84
Soweit die Beteiligten zu 1) von der Verwalterin Berichtigung einer inhaltlich unrichtigen Versammlungsniederschrift begehren, handelt es sich um ein Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG (BayObLGZ 1982, 445, 447; 1974, 86, 89; 1973, 68, 75).
- BayObLG, 15.12.1982 - BReg. 2 Z 39/82
- OLG Köln, 15.01.1979 - 16 Wx 106/78
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84
Insoweit handelt es sich um ein nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 und 4 WEG zu beurteilendes Verfahren (OLG Köln, OLGZ 1979, 282, 284;… vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 5. Aufl., § 43 Rn. 12, 23;… Weitnauer/Wirths, WEG, 6. Aufl., § 43 Rn. 8;… Augustin, WEG, § 24 Rn. 10). - BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 2 Z 4/74
Auszug aus OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84
Soweit die Beteiligten zu 1) von der Verwalterin Berichtigung einer inhaltlich unrichtigen Versammlungsniederschrift begehren, handelt es sich um ein Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG (BayObLGZ 1982, 445, 447; 1974, 86, 89; 1973, 68, 75).
- OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00
Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des …
Im übrigen geht es in dem vorliegenden Zusammenhang nicht etwa um die Feststellung, daß der Beschluß der Eigentümerversammlung mit einem anderen als dem protokollierten Inhalt zustandegekommen ist, ein Begehren, das nach der Rechtsprechung des Senats (OLGZ 1985, 147;… a.A. BayObLG a.a.O.) innerhalb der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG angebracht werden muß. - BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88
Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse …
Dafür kann aber in entsprechender Anwendung von § 22 Abs. 2 FGG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (BGHZ 54, 65/70; BayObLGZ 1972, 246/249; BayObLGZ 1981, 21/26 f.; OLG Hamm OLGZ 1985, 147/149;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 8). - OLG Hamm, 11.11.2008 - 15 Wx 62/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anfechtung …
Die Regelung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand des § 22 Abs. 2 FGG ist nach gefestigter Rechtsprechung auf die Versäumung der Beschlussanfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG entsprechend anwendbar (vgl. etwa BayObLGZ 1989, 13; Senat OLGZ 1985, 147/150; FGPrax 1998, 215).
- OLG Frankfurt, 23.08.1990 - 20 W 165/90
Entscheidung in der Sache durch das Langericht bei Beschränkung des Antrags auf …
Der Antragsteller war insoweit nicht ohne Verschulden gehindert, die Monatsfrist des § 23 IV 2 WEG einzuhalten, die ohne Rücksicht auf seine Teilnahme an der Versammlung und auch ohne Rücksicht auf die Kenntnis von gefaßten Beschlüssen läuft (…Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rdnr. 8;… Bärmann/Pick/Merle, WEG. 6. Aufl. § 23 Rdnr. 40; OLG Hamm OLGZ 85, 147, 149; OLG Köln OLGZ 79, 282, 286). - OLG Hamm, 20.11.1989 - 15 W 308/89
Wirksamkeit einer Verwalterwahl bei Nichteinladung aller Wohnungseigentümer zu …
Entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 5) bestimmt sich der Beginn der Anfechtungsfrist nach allgemeiner Auffassung nach dem Datum der Beschlußfassung, und zwar ohne Rücksicht auf die Versammlungsteilnahme oder die Kenntnisnahme von dem gefaßten Beschluß (Senat OLGZ 1985, 147, 149 m.w.N.).Der somit bereits Mitte Januar 1988 eingetretene Ablauf der Anfechtungsfrist kann nur durch die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geheilt werden, die in entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 2 FGG allgemein für zulässig erachtet wird (…vgl. BGH a.a.O.; Senat OLGZ 1985, 147, 150).
- BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89
Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn …
Er ist auf die Feststellung des Inhalts der in der Eigentümerversammlung vom 11.3.1987 zur Fassadensanierung nach der Variante 1 gefaßten Eigentümerbeschlüsse und damit auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses zwischen den Wohnungseigentümern untereinander sowie zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter gerichtet (vgl. OLG Köln OLGZ 1979, 282/283 f.; OLG Hamm OLGZ 1985, 147 f.). - KG, 08.09.1995 - 24 W 5943/94
Regelung des Sondernutzungsrechts an einem Kfz-Einstellplatz
In entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 2 FGG ist deshalb dem Wohnungseigentümer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er schuldlos die Anfechtungsfrist versäumt hat (BGH NJW 1970, 1316; OLG Hamm OLGZ 1985, 147; BayObLGZ 1981, 21 ff., 27; Senatsbeschluß vom 29.6.88 - 24 W 3060/88 - in ZMR 1989, 202). - OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 63/03
Wiedereinsetzung nach Rücknahme des Beschlußanfechtungsantrags
2 Z 67/88">NJW-RR 1989, 656, 657; Senat OLGZ 1985, 147, 150). - OLG Hamm, 22.06.1998 - 15 W 156/98
Anfechtungsfrist bei Beschlüssen der Eigentümerversammlung; Voraussetzungen für …
Gleichwohl entspricht es allgemeiner Auffassung, daß gegen die Versäumung dieser Frist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 2 FGG zulässig ist (vgl. Senat OLGZ 1985, 147, 149 und DWE 1995, 159, 160 m.w.N.). - BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 2 Z 99/91
Auslegung von Eigentümerbeschlüssen
Der Antragsteller hat die Frist ohne sein Verschulden versäumt, da sich der Beschlußgegenstand aus der Einladung nicht ergab und die Versammlungsniederschrift dem Antragsteller erst nach Fristablauf am 13.11.1989 zugegangen ist (vgl. BayObLGZ 1989, 13 ff; OLG Hamm OLGZ 1985, 147/150; OLG Frankfurt WuM 1990, 461). - AG Bensheim, 22.05.2015 - 6 C 107/15
WEG - Ausschlussfrist für Protokollberichtigungsklage
- AG Pinneberg, 02.01.2003 - 68 II 99/02
Anspruch auf Beseitigung eines im Gemeinschaftseigentum einer …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".