Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 5 Sa 354/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 106 GewO, § 307 Abs 1 BGB, § 626 Abs 1 BGB
Außerordentlichen Kündigung wegen Fernbleibens von der Arbeit - Versetzungsklausel - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; BGB § 626; GewO § 109
Arbeitsverweigerung, beharrliche; Direktionsrecht, Inhalt und Grenzen - Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 15.06.2010 - 2 Ca 1259/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 5 Sa 354/10
Papierfundstellen
- PflR 2011, 347
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05
AGB-Kontrolle - Änderungsklausel
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 5 Sa 354/10
Eine Klausel, nach der der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine andere als die vertraglich vereinbarte Tätigkeit einseitig zuweisen kann, ist dann aber wegen des damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in den gesetzlich gewährleisteten Inhaltsschutz als unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB anzusehen, wenn nicht gewährleistet ist, dass die Zuweisung eine mindestens gleichwertige Tätigkeit zum Gegenstand hat (BAG 09.05.2006, NZA 2007, 145; LAG Köln, 09.01.2007, LAGE § 307 BGB 2002 Nr. 10 a = NZA-RR 2007, 343;… Dörner/Luczak/Wildschütz, a. a. O., Seite 150). - BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95
Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 5 Sa 354/10
Denn es umfasst insbesondere nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit einer geringer wertigen Tätigkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird (BAG 24.04.1996, 4 AZR 976/94 und 30.08.1995, 1 AZR 47/95; LAG Köln, 22.10.2004, 7 Sa 839/04, Arbeit und Recht 2005, 423; Dörner/Luczak/Wildschütz, Handbuch des Fachanwalts für Arbeitsrecht, 8. Auflage 2009, 149). - BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94
Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 5 Sa 354/10
Denn es umfasst insbesondere nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit einer geringer wertigen Tätigkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird (BAG 24.04.1996, 4 AZR 976/94 und 30.08.1995, 1 AZR 47/95; LAG Köln, 22.10.2004, 7 Sa 839/04, Arbeit und Recht 2005, 423; Dörner/Luczak/Wildschütz, Handbuch des Fachanwalts für Arbeitsrecht, 8. Auflage 2009, 149).
- LAG Köln, 09.01.2007 - 9 Sa 1099/06
Versetzungsklausel; Unwirksamkeit; Bestimmtheit der Versetzungsanordnung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 5 Sa 354/10
Eine Klausel, nach der der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine andere als die vertraglich vereinbarte Tätigkeit einseitig zuweisen kann, ist dann aber wegen des damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in den gesetzlich gewährleisteten Inhaltsschutz als unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB anzusehen, wenn nicht gewährleistet ist, dass die Zuweisung eine mindestens gleichwertige Tätigkeit zum Gegenstand hat (BAG 09.05.2006, NZA 2007, 145; LAG Köln, 09.01.2007, LAGE § 307 BGB 2002 Nr. 10 a = NZA-RR 2007, 343;… Dörner/Luczak/Wildschütz, a. a. O., Seite 150). - BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 5 Sa 354/10
"Absolute Kündigungsgründe", die ohne eine besondere Interessenabwägung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, bestehen andererseits jedoch nicht (BAG SAE 1986, S. 5). - LAG Köln, 22.12.2004 - 7 Sa 839/04
Versetzung, Vorbildung, Fähigkeiten, Gleichwertigkeit, Weisungsbefugnis, …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 5 Sa 354/10
Denn es umfasst insbesondere nicht die Befugnis zur Versetzung des Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz mit einer geringer wertigen Tätigkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die bisherige Vergütung fortgezahlt wird (BAG 24.04.1996, 4 AZR 976/94 und 30.08.1995, 1 AZR 47/95; LAG Köln, 22.10.2004, 7 Sa 839/04, Arbeit und Recht 2005, 423; Dörner/Luczak/Wildschütz, Handbuch des Fachanwalts für Arbeitsrecht, 8. Auflage 2009, 149).
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2014 - 2 Sa 394/13
Versetzungsvorbehalt - Schmerzensgeld wegen Nichtbeschäftigung
Allein die in der Klausel enthaltene Voraussetzung, dass die anderen Aufgaben oder Arbeitsgebiete zumutbar sein müssen, gewährleistet nicht, dass die Übertragung eine mindestens gleichwertige Tätigkeit zum Gegenstand haben muss (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 04. November 2010 - 5 Sa 354/10 - Rn. 47 , PflR 2011, 347 ).Ergibt sich - wie hier - aus dem Inhalt der Klausel oder aus dem Zusammenhang der Regelung nicht deutlich, dass sich der Arbeitgeber nicht die Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten vorbehält, ist eine vorformulierte Klausel, nach welcher ein Arbeitgeber ohne den Ausspruch einer Änderungskündigung eine andere als die vertraglich vereinbarte Tätigkeit dem Arbeitnehmer übertragen kann, nach §§ 307 Abs. 2 Nr. 1, 307 Abs. 1 BGB als unangemessene Benachteiligung anzusehen (…vgl. BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 25 und 28, NZA 2010, 1355;… BAG 09. Mai 2006 - 9 AZR 424/05 - Rn. 23, NZA 2007, 145; LAG Rheinland-Pfalz 04. November 2010 - 5 Sa 354/10 - PflR 2011, 347 ).
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