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Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.01.2008

Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1030
BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05 (https://dejure.org/2007,1030)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2007 - IX ZB 99/05 (https://dejure.org/2007,1030)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2007 - IX ZB 99/05 (https://dejure.org/2007,1030)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    InsO § 4; ZPO § 765a

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Selbstständige und Freiberufler betroffen - Sind Berufsunfähigkeitsrenten pfändbar?

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Private Altersvorsorge bei Selbstständigen doch nicht insolvenzsicher

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Insolvenz: Kein Pfändungsschutz für private Altersvorsorge von Selbständigen und Freiberuflern

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht Falle - Berufsunfähigkeitsrenten insolvenzsicher vereinbaren!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Selbstständige und Freiberufler betroffen - Sind Berufsunfähigkeitsrenten pfändbar?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Pfändungsschutz von Berufsunfähigkeitsrenten eines ehemals Selbstständigen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Forderungsvollstreckung - Kein Vollstreckungsschutz für Berufsunfähigkeits-Rente Selbstständiger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 668
  • ZIP 2008, 900
  • MDR 2008, 287
  • NZI 2008, 95
  • FamRZ 2008, 258
  • WM 2008, 256
  • Rpfleger 2008, 152
  • r+s 2008, 431
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.06.1991 - VII R 54/90

    Die Pfändung einer privaten Kapitallebensversicherung unterliegt weder den …

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
    Das Landgericht hat gemeint, auf einer privaten Lebensversicherung beruhende Renten ehemaliger Freiberufler oder Selbständiger seien im Einklang mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (NJW 1992, 527) als Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 3 lit. b ZPO zu qualifizieren.

    Immerhin sprechen in Übereinstimmung mit dem Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 12. Juni 1991 - VII R 54/90, NJW 1992, 527) - der sich mit der Pfändung einer Kapitallebensversicherung befasst und sich entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts zur Pfändbarkeit einer privaten Altersversorgung Selbständiger nicht geäußert hat - eine Reihe weiterer Gesichtspunkte für die Verfassungsmäßigkeit der bisherigen gesetzlichen Regelung: Einmal erscheinen Selbständige auch heute noch in geringerem Maße schutzbedürftig, weil die mit der Ausübung ihrer Tätigkeit regelmäßig verknüpften höheren Erwerbschancen auch eine weitergehende vollstreckungsrechtliche Inanspruchnahme nahelegen.

  • OLG Frankfurt, 22.02.1995 - 23 U 158/94

    Versicherungsverträge mit Versorgungscharakter; Pfändungsschutz; Unsachliche …

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
    Überwiegend wird angenommen, dass Versorgungsrenten von Versicherungsnehmern, die einen selbständigen Beruf ausgeübt haben, nicht als Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 3 lit. b zu verstehen sind (OLG Frankfurt/Main VersR 1996, 614; LG Frankfurt/Oder Rpfleger 2002, 322 f; LG Braunschweig NJW-RR 1998, 1690;… Stöber, Forderungspfändung 14. Aufl. Rn. 892;… MünchKomm-ZPO/Smid, 3. Aufl. § 850 Rn. 39 ff;… Musielak/Becker, ZPO 5. Aufl. § 850 Rn. 13;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 65. Aufl. § 850 Rn. 14;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 28. Aufl. § 850 Rn. 9;… Hk-ZPO/Kemper, 2. Aufl. § 850 Rn. 17;… Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz Bd. I 3. Aufl. § 850 Rn. 16; Berner Rpfleger 1957, 193, 197).

    cc) Vor diesem Hintergrund können nur Versicherungsrenten solcher Personen, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages entweder Beamte oder Arbeitnehmer waren oder in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis standen, Arbeitseinkommen gleichgestellt werden (OLG Frankfurt/Main VersR 1996, 614).

  • LG Braunschweig, 08.10.1997 - 8 T 566/97
    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
    Überwiegend wird angenommen, dass Versorgungsrenten von Versicherungsnehmern, die einen selbständigen Beruf ausgeübt haben, nicht als Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 3 lit. b zu verstehen sind (OLG Frankfurt/Main VersR 1996, 614; LG Frankfurt/Oder Rpfleger 2002, 322 f; LG Braunschweig NJW-RR 1998, 1690;… Stöber, Forderungspfändung 14. Aufl. Rn. 892;… MünchKomm-ZPO/Smid, 3. Aufl. § 850 Rn. 39 ff;… Musielak/Becker, ZPO 5. Aufl. § 850 Rn. 13;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 65. Aufl. § 850 Rn. 14;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 28. Aufl. § 850 Rn. 9;… Hk-ZPO/Kemper, 2. Aufl. § 850 Rn. 17;… Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz Bd. I 3. Aufl. § 850 Rn. 16; Berner Rpfleger 1957, 193, 197).

    Fortlaufende Renteneinkünfte freiberuflich oder überhaupt nicht berufstätig gewesener Personen sind demgegenüber kein Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 3 lit. b ZPO (LG Braunschweig NJW-RR 1998, 1690).

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des …

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
    Die Rechtsbeschwerde ist danach zulässig, weil sie von dem Beschwerdegericht in seiner Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners (§ 793 ZPO) zugelassen wurde (BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 169/04, ZVI 2007, 78; BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, ZIP 2006, 340).
  • BGH, 25.08.2004 - IXa ZB 271/03

    Pfändbarkeit von Ansprücheng egen das Versorgungswerk für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
    Zum anderen steht es Selbständigen frei (§ 7 SGB VI), durch Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung mit Pfändungsschutz ausgestattete (§ 54 Abs. 4 SGB I, §§ 850 ff ZPO) Versorgungsbezüge (vgl. BGH, Beschl. v. 25. August 2004 - IXa ZB 271/03, NJW 2004, 3771) zu erwerben.
  • BGH, 05.12.1985 - IX ZR 9/85

    Pfändbarkeit und Abtretbarkeit von Ansprüchen eines Kassenzahnarztes gegen die …

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
    Zwar erstreckt § 850 Abs. 2 letzter Halbsatz ZPO den Pfändungsschutz auf gewisse wiederkehrende Vergütungen einen selbständigen Beruf ausübender Personen (vgl. etwa BGHZ 96, 324).
  • BGH, 05.04.2006 - IX ZB 169/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
    Die Rechtsbeschwerde ist danach zulässig, weil sie von dem Beschwerdegericht in seiner Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners (§ 793 ZPO) zugelassen wurde (BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 169/04, ZVI 2007, 78; BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, ZIP 2006, 340).
  • LG Frankfurt/Oder, 29.08.2001 - 6 (a) T 174/00
    Auszug aus BGH, 15.11.2007 - IX ZB 99/05
    Überwiegend wird angenommen, dass Versorgungsrenten von Versicherungsnehmern, die einen selbständigen Beruf ausgeübt haben, nicht als Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 3 lit. b zu verstehen sind (OLG Frankfurt/Main VersR 1996, 614; LG Frankfurt/Oder Rpfleger 2002, 322 f; LG Braunschweig NJW-RR 1998, 1690;… Stöber, Forderungspfändung 14. Aufl. Rn. 892;… MünchKomm-ZPO/Smid, 3. Aufl. § 850 Rn. 39 ff;… Musielak/Becker, ZPO 5. Aufl. § 850 Rn. 13;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 65. Aufl. § 850 Rn. 14;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 28. Aufl. § 850 Rn. 9;… Hk-ZPO/Kemper, 2. Aufl. § 850 Rn. 17;… Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz Bd. I 3. Aufl. § 850 Rn. 16; Berner Rpfleger 1957, 193, 197).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 77/08

    Rechte des Schuldners gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters

    Die Rechtsbeschwerde ist danach zulässig, weil sie vom Beschwerdegericht in seiner Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Schuldners zugelassen worden ist (…BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, ZIP 2006, 340, 341 Rn. 5;… v. 5. April 2006 - IX ZB 169/04, ZVI 2007, 78 Rn. 3 f; v. 6. Juli 2006 - IX ZB 220/04, KTS 2007, 353, v. 15. November 2007 aaO Rn. 7).

    Der Senat hat die Frage bisher offengelassen (BGH, Beschl. v. 15. November 2007 - IX ZB 99/05, NZI 2008, 95, 97 Rn. 15).

  • BGH, 31.07.2013 - IX ZA 37/12

    Versagung der Restschuldbefreiung: Verletzung von Auskunfts- und …

    Rn. 7 b) Der angeführte Betrag aus dem Arbeitseinkommen des Schuldners gehörte, weil pfändbar, zur Masse (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 99/05, WM 2008, 256 Rn. 7).
  • LG Dortmund, 29.07.2010 - 2 O 65/10

    Erfassung der Berufsunfähigkeitsrente eines schon bei Abschluss des …

    Rn. 20 - IX ZB 99/05 -, R + S 2008, 431 und ihm folgend das OLG Hamm mit Urteil vom 20.05.2009 - 20 U 135/08 -, VersR 2010, 100 ausgeführt haben, sind Renteneinkünfte aus einer privaten Berufsunfähigkeits(zusatz)rente - seien es Rückstände oder fortlaufende Renteneinkünfte - freiberuflich oder überhaupt nicht berufstätig gewesener Personen kein Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 3 b ZPO und damit im Rahmen dieser Vorschrift nicht unpfändbar.

    Dem Kläger ist zuzugeben, dass sich weder BGH R + S 2008, 431 noch OLG Hamm VersR 2010, 100 mit der Anwendbarkeit von § 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf Private Berufsunfähigkeits(zusatz)renten freiberuflich Tätiger auseinandergesetzt haben.

    Zuzugeben ist dem Kläger ferner, dass der Beschluss des BGH vom 15.07.2007 - IX ZB 34/06, VersR 2008, 843, auf den sich BGH R + S 2008, 431 und OLG Hamm VersR 2010, 100 in der Begründung maßgeblich beziehen, eine Rente aus einer privaten Lebensversicherung betrifft, für die sich die Frage des Pfändungsschutzes nach § 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO gar nicht gestellt hat, da eine solche Rente nicht wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit gezahlt wird.

    Rn. 27 Das erkennende Gericht geht mit BGH R + S 2008, 431 und OLG Hamm VersR 2010, 100 davon aus, dass Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung selbständig Tätiger auch der Pfändungsschutzvorschrift des § 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht unterliegt (…ebenso Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl., Gliederungspunkt S Rn. 2 -Seite 606-).

    Diese auch vom IX Zivilsenat des BGH ersichtlich zugrunde gelegte Auffassung wird besonders deutlich im Beschluss vom 15.11.2007 - IX ZB 99/05 - unter II 3, wo der BGH ausführt, dass "die Rentenbezüge des Schuldners nicht als Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 3 lit. b ZPO anzusehen sind und darum mangels eines denkbaren Pfändungsschutzes in vollem Umfang dem Insolvenzbeschlag unterliegen (§ 36 Abs. 1 Satz 2 InsO) "-insoweit nicht abgedruckt in R + S 2008, 431-.

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 5 V 1563/10

    Pfändbarkeit einer Berufsunfähigkeitsrente

    Der Antragsgegner weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass noch nicht abschließend geprüft worden sei, ob die zu den Gerichtsakten gereichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15. November 2007 [Aktenzeichen: IX ZB 99/05] im Streitfall einschlägig sei.

    Rn. 28 Sollte der Antragsgegner - möglicherweise unter dem Eindruck einer von dem Antragsgegner zu den Gerichtsakten gereichten und in den Verwaltungsakten vermerkten Entscheidung [BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 99/05 - FamRZ 2008, S. 258] - annehmen wollen, dass die Berufsunfähigkeitsrente des Antragstellers (uneingeschränkt) pfändbar sei, ist dem entgegenzuhalten, dass die genannte Entscheidung diese Einschätzung nicht zu stützen vermag.

  • LG Traunstein, 03.06.2010 - 4 T 259/10

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit der Berufsunfähigkeitsrente eines …

    Mit Schreiben vom 28.03.2008 forderte der Insolvenzverwalter unter Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 15.11.2007 (IX ZB 99/05) den Versicherer auf, die monatliche tarifliche Leistung aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in voller Höhe an die Insolvenzmasse abzuführen, da diese nicht Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen genieße.

    Unter den Schutz des § 850 Abs. 3 fallen daher ausschließlich solche privaten Renten, die ein Ruhegehalt oder eine Hinterbliebenenversorgung nach Art des § 850 Abs. 2 ZPO ersetzen (vgl. BGH vom 15.11.2007, IX ZB 99/05).

  • LG Wuppertal, 23.07.2018 - 16 T 180/17

    Auskunftspflichten und Mitwirkungspflichten eines Schuldners hinsichtlich …

    Rn. 37 Der angeführte Betrag aus dem Arbeitseinkommen des Schuldners gehörte, weil pfändbar, zur Masse (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 99/05, WM 2008, 256 Rn. 7).
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 634/07

    Rechtmäßigkeit eines Anfechtungsbescheids und Duldungsbescheids bei Zahlungen von …

    Rn. 57 Das Gleiche gilt letztlich auch hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsrente des Vaters der Klin. Berufsunfähigkeitsrenten waren in den Streitjahren allerdings nicht per se unpfändbar, sondern nur, soweit es sich um Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 Abs. 3 lit. b ZPO handelte, was wiederum nach der Rechtsprechung des BGH nur dann der Fall war, wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages entweder Beamter oder Arbeitnehmer war oder in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis stand (vgl. BGH, Beschluss vom 15.11.2007 - IX ZB 99/05, WM 2008, 256).
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 632/07

    Rechtmäßigkeit eines Anfechtungsbescheids und Duldungsbescheids bei Zahlungen von …

    Rn. 56 Das Gleiche gilt letztlich auch hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsrente des Vaters der Klin. Berufsunfähigkeitsrenten waren in den Streitjahren allerdings nicht per se unpfändbar, sondern nur, soweit es sich um Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 Abs. 3 lit. b ZPO handelte, was wiederum nach der Rechtsprechung des BGH nur dann der Fall war, wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages entweder Beamter oder Arbeitnehmer war oder in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis stand (vgl. BGH, Beschluss vom 15.11.2007 - IX ZB 99/05, WM 2008, 256).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2008 - IV ZR 9/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3609
BGH, 30.01.2008 - IV ZR 9/06 (https://dejure.org/2008,3609)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2008 - IV ZR 9/06 (https://dejure.org/2008,3609)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - IV ZR 9/06 (https://dejure.org/2008,3609)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 7; ; BGB § 254

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht bei Nichterhebung eines angebotenen Sachverständigenbeweises; Erforderlichkeit fachspezifischer Sachkunde des Gerichts für die Beurteilung der Eignung von Sachverständigengutachten zur ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch vorweg genommene Beweiswürdigung im Hinblick auf die Möglichkeit der Schriftbegutachtung mikroverfilmten Materials

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Versicherungsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 696
  • VersR 2008, 659
  • r+s 2008, 431
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 9/06
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der Versicherer das Verhalten eines Maklers zurechnen lassen muss, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Urteile vom 19. September 2001 - IV ZR 235/00 - VersR 2001, 1498 unter II 2; vom 17. Januar 2001 - IV ZR 282/99 - VersR 2001, 368 unter II 1 und vom 22. September 1999 - IV ZR 15/99 - VersR 1999, 1481 unter 2 c, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Übergehen von Beweisangeboten im zivilgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 9/06
    Darin liegt eine vorweggenommene Beweiswürdigung, die im Prozessrecht keine Stütze findet und Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfG NJW-RR 2001, 1006, 1007; BVerfG NJW 2003, 125, 127; BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VI ZR 166/06 - VersR 2007, 1008 f.).
  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 9/06
    Als in erster Instanz siegreiche Partei brauchte der Kläger ohne Hinweis des Berufungsgerichts weiteres nicht vorzutragen (vgl. BVerfG NJW 2000, 131).
  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00

    Zurechnung der Kenntnis des Agenten

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 9/06
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der Versicherer das Verhalten eines Maklers zurechnen lassen muss, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Urteile vom 19. September 2001 - IV ZR 235/00 - VersR 2001, 1498 unter II 2; vom 17. Januar 2001 - IV ZR 282/99 - VersR 2001, 368 unter II 1 und vom 22. September 1999 - IV ZR 15/99 - VersR 1999, 1481 unter 2 c, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99

    Beweislast für Fälschung der Unterschrift bei Mikroverfilmung

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 9/06
    Das Berufungsgericht hat im Übrigen nicht gesehen, dass der Versicherer sich auf Beweisschwierigkeiten, die aus dem Fehlen des Originals herrühren, nicht berufen darf und der Versicherungsnehmer dann so zu stellen ist, als sei ihm der Beweis gelungen (Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - IV ZR 157/99 - VersR 2000, 1133 unter I).
  • BVerfG, 26.08.2002 - 1 BvR 947/01

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei rechtswidriger Versagung der Genehmigung …

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 9/06
    Darin liegt eine vorweggenommene Beweiswürdigung, die im Prozessrecht keine Stütze findet und Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfG NJW-RR 2001, 1006, 1007; BVerfG NJW 2003, 125, 127; BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VI ZR 166/06 - VersR 2007, 1008 f.).
  • BGH, 17.01.2001 - IV ZR 282/99

    Leistungsfreiheit in der Transportversicherung

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 9/06
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der Versicherer das Verhalten eines Maklers zurechnen lassen muss, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Urteile vom 19. September 2001 - IV ZR 235/00 - VersR 2001, 1498 unter II 2; vom 17. Januar 2001 - IV ZR 282/99 - VersR 2001, 368 unter II 1 und vom 22. September 1999 - IV ZR 15/99 - VersR 1999, 1481 unter 2 c, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 166/06

    Beurteilung eines Sachverhalts aufgrund eigener Sachkunde des Gerichts

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 9/06
    Darin liegt eine vorweggenommene Beweiswürdigung, die im Prozessrecht keine Stütze findet und Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfG NJW-RR 2001, 1006, 1007; BVerfG NJW 2003, 125, 127; BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VI ZR 166/06 - VersR 2007, 1008 f.).
  • BGH, 22.02.2011 - II ZR 146/09

    Aktiengesellschaft: Erforderlichkeit der Anhörung eines Sachverständigen zur …

    Es hätte darlegen müssen, dass es eigene Sachkunde auf dem Gebiet der Unternehmensplanung besitzt und deswegen in der Lage ist, die streitigen Fragen abschließend zu beurteilen (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. Juni 2008 - II ZR 67/07, WM 2008, 1453 Rn. 3; Beschluss vom 30. Januar 2008 - IV ZR 9/06, NJW-RR 2008, 696 Rn. 3;… Urteil vom 23. November 2006 - III ZR 65/06, NJW-RR 2007, 357 Rn. 14).
  • BGH, 27.10.2021 - VIII ZR 264/19

    Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz …

    Die Beantwortung der Frage, ob eine Begutachtung geeignet ist, zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen, setzt im Allgemeinen - und auch hier - eine fachspezifische Sachkunde voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2008 - IV ZR 9/06, NJW-RR 2008, 696 Rn. 3).
  • BGH, 29.10.2008 - IV ZR 272/06

    Versagung von Deckungsschutz durch die Privathaftpflichtverletzung bei …

    Darin liegt eine vorweggenommene Beweiswürdigung, die im Prozessrecht keine Stütze findet und Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Januar 2008 - IV ZR 9/06 - VersR 2008, 659 unter Tz. 3; vom 21. November 2007 - IV ZR 129/05 - VersR 2008, 382 unter Tz. 2; BVerfG NJW-RR 2001, 1006, 1007).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2026 - 32 Sch 12/25

    Ordre-public-Verstoß durch Gehörsverletzung: Kausalität und Zurückverweisung bei …

    Diese Argumentation stellt eine vorweggenommene Beweiswürdigung dar, die ihrerseits Art. 103 Abs. 1 GG verletzen kann (vgl. BGH, Beschluss v. 30.1.2008, IV ZR 9/06, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG München, 14.08.2008 - 25 U 2326/08

    Privatversicherung: Versicherungsschein als Legitimationspapier; Berufung eines …

    Wenn er seinerseits den Beweis der Fälschung nicht erbringen könne, sei der Versicherungsnehmer im Ergebnis so zu stellen, als sei ihm der Beweis der Echtheit gelungen (BGH ZIP 2000, 2329, 2330; BGH VersR 2008, 659).
  • BGH, 18.11.2009 - IV ZR 69/07

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör wegen Gelangens des …

    Darin liegt eine vorweggenommene Beweiswürdigung, die im Prozessrecht keine Stütze findet und Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2008 - IV ZR 9/06 - VersR 2008, 659 Tz. 3 m.w.N.).
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