Rechtsprechung
| RG, 12.04.1894 - 1055/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 25, 244
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.10.1957 - 2 StR 385/57
Alleingewahrsam des Revierförsters an dem in seinem Dienstbezirk lagernden Holz - …
Unter diesen Voraussetzungen würde die an dem Stamm angebrachte Nummer die Eigenschaft einer Urkunde im Sinne der §§ 267 ff StGB besitzen (RGSt 46, 290, 293; 39, 147 für die Zahlenzeichen auf sogen. Nummernpfählen; 25, 244 für die Kennzeichnung des Holzes durch den Käufer mit einem seinen Namen markierenden Zeichen).Darin könnte je nach den Umständen der Teilakt einer Besitzergreifung (§ 242 StGB) oder einer Zueignung (§ 246 StGB) oder aber einer Täuschung (§ 263 StGB) liegen (vgl. RGSt 25, 244, 246).
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