Rechtsprechung
| RG, 08.06.1914 - T.B. 83/14 VIII 1253/14 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 48, 297
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63
Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer …
Die Gründe hierfür sind bereits vom Reichsgericht in RGSt 48, 297 dargelegt worden.Es trifft zwar zu, daß die Entscheidung in RGSt 48, 297 sich auf die Verbindung von Strafsachen bezog, die bei Gerichten gleicher Ordnung anhängig gemacht worden waren.
Anders als der 1. Strafsenat in RGSt 48, 297 hat er aber diesen Rechtssatz nicht begründet; zudem war nach der Sachlage weder ein Fall der Verbindung nach den §§ 2, 4 StPO noch ein solcher nach § 13 StPO gegeben; sie war vielmehr aus anderen Gründen teils zwingend geboten, teils nach § 237 StPO zulässig.
- BGH, 03.02.1976 - 1 StR 694/75
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich fortgesetzten Beziehens, Vorrätighaltens und …
Es kann dahingestellt bleiben, ob es möglich ist, ein bei der kleinen Strafkammer anhängiges Berufungsverfahren mit einer vor der großen Strafkammer desselben Gerichts schwebenden erstinstanzlichen Strafsache nach den Vorschriften der §§ 2, 4 StPO zu verbinden (vgl. hierzu einerseits - ausdrücklich bejahend - Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 4 Rdn. 5, andererseits Eb. Schmidt Lehrkomm. StPO § 4 Rdn. 6 unter Hinweis auf die einander widersprechenden Entscheidungen RGSt 48, 119 und 48, 297). - BGH, 30.01.1968 - 1 StR 319/67
Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung - …
Der Rechtsmittelzug im Strafverfahren bestimmt sich nicht nach den auf die Eingangsgerichte zugeschnittenen Zuständigkeitsvorschriften der Strafprozeßordnung (RGSt 48, 297).
- BGH, 20.05.1953 - 4 ARs 30/53
Rechtsmittel
Zwar vertreten die massgebenden Kommentare von Löwe-Rosenberg (…20. Aufl § 4, Anm. 8) und Eberhard Schmidt (§ 4, Erl 6) unter Berufung auf RGSt 48, 297 den gegenteiligen Standpunkt; dabei schenken sie jedoch der Begründung der genannten Entscheidung des Reichsgerichts zu wenig Beachtung. - BGH, 04.04.1957 - 2 ARs 49/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 14.01.1970 - 2 ARs 339/69
Trennung eines Strafverfahrens
Diese Vorschrift betrifft nur die Verbindung und Trennung von Strafsachen, die einzeln zur Zuständigkeit von Gerichten verschiedener Ordnung gehören (RGSt 45, 166; 48, 297; BGHSt 4, 152; 19, 177, 180) [BGH 13.08.1963 - 2 ARs 172/63].
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