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Rechtsprechung
   RG, 15.02.1918 - IV 30/18   

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https://dejure.org/1918,519
RG, 15.02.1918 - IV 30/18 (https://dejure.org/1918,519)
RG, Entscheidung vom 15.02.1918 - IV 30/18 (https://dejure.org/1918,519)
RG, Entscheidung vom 15. Februar 1918 - IV 30/18 (https://dejure.org/1918,519)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 52, 86
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen …

    Dabei war für den alten Rechtszustand allgemein - z.B. auch für den Bereich des § 224 StPO - anerkannt, daß eine Verletzung der bei richterlichen Vernehmungsterminen bestehenden Benachrichtigungspflicht gegenüber Anwesenheitsberechtigten die Verwertung der Vernehmungsergebnisse durch Verlesung zumindest dann hinderte, wenn der Betroffene der Verlesung in der Hauptverhandlung widersprach (RGSt 52, 86; 58, 90; BGHSt 1, 284; 9, 24; BGH NJV 1952, 1426;… Kleinknecht/Müller, StPO 4. Aufl. § 251 Anm. 3 a;… Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 244 Anm. 6;… Kohlhaas in Loewe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 193 Anm. 11).
  • BGH, 19.06.1962 - 1 StR 198/62

    Rechtsmittel

    Sie kann von dem Revisionsgericht nur darauf geprüft werden, ob sie von einem Rechtsirrtum beeinflußt ist (RGSt 44, 8; 52, 86;… BGH Urt. vom 28. Januar 1955 - 1 StR 712/54 - und vom 1. Februar 1955 - 1 StR 702/54).
  • BGH, 01.02.1955 - 1 StR 702/54

    Rechtsmittel

    Sie ist einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur in der Richtung zugänglich, ob dem Tatrichter ein Rechtsirrtum unterlaufen ist (u.a. RGSt 44, 8; 46, 114; 52, 86; BGH 1 StR 712/54 vom 28. Januar 1955).
  • BGH, 04.09.1956 - 5 StR 216/56

    Rechtsmittel

    Das wäre der Fall, hätte es die anzuwendenden Rechtsbegriffe verkannt (RsprRGSt 4, 120; RGSt 4, 171 [173]; 12, 104 [105]; 61, 175; RG JW 1926, 1218 Nr. 7; BGH JR 1955, 189 [190]), wesentliche Umstände übergangen (RGSt 46, 114 [115]; 52, 86 [87, 88]) oder sonst die Grenzen seiner Ermessensfreiheit durch unzulässige Erwägungen überschritten (RGSt 54, 22; 68, 310[311]; 77, 332; BGHSt 1, 175 [177, 178]; 6, 199 [200]), sich insbesondere nicht nach den Grundsätzen oder Wertmaßstäben des Gesetzes gerichtet (RG JW 1928, 417 Nr. 29; BGHSt 1, 103, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 8, 177 [BGH 11.10.1955 - 6 StR 289/54][180]) oder gar aus unsachlichen Gründen willkürlich entschieden (RGSt 68, 35 [36]; 74, 304 [306]).
  • BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55

    Rechtsmittel

    Daß diese Voraussetzungen etwa nachträglich weggefallen wären und zur Zeit der Hauptverhandlung - auch bei Berücksichtigung der Bedeutung der Aussagen (§ 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO) - nicht mehr bestanden hätten, ist weder von der Revision behauptet worden noch sonst ersichtlich (vgl. RGSt 52, 86).
  • BGH, 28.01.1955 - 1 StR 712/54

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 223 und des § 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO beruhten im wesentlichen auf der tatsächlichen Würdigung der Verhältnisse, sie ist daher dem pflichtmässigem Ermessen des Tatrichters überlassen und der Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen, sofern kein Rechtsirrtum erkennbar ist (vgl RGSt 44, 8; 46, 114; 52, 86).
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