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Rechtsprechung
   RG, 19.09.1919 - IV 837/14   

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https://dejure.org/1919,560
RG, 19.09.1919 - IV 837/14 (https://dejure.org/1919,560)
RG, Entscheidung vom 19.09.1919 - IV 837/14 (https://dejure.org/1919,560)
RG, Entscheidung vom 19. September 1919 - IV 837/14 (https://dejure.org/1919,560)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 53, 303
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LG Düsseldorf, 19.12.2012 - 17 Ks 18/12

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit versuchtem Totschlag unter Eheleuten

    Soweit die Rechtsprechung bislang den gegenteiligen Standpunkt eingenommen hat (vgl. BGH Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 StR 387/98 - NStZ-RR 1999, 63; OLG Stuttgart NStE Nr. 21 zu § 473 StPO; OLG D DAR 1967, 25; siehe auch RGSt 53, 303 [304]), sind diese Entscheidungen darauf gestützt, es gebe keine gesetzliche Grundlage dafür, dem Nebenkläger bei einer nur vorläufig erfolgreichen, letztendlich aber erfolglosen Revision sämtliche von seiner Revisionseinlegung an entstandenen Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen.

    Das Reichsgericht (RGSt 53, 303 [304]) hatte indes in einem Fall, in dem es auch nach einer auf erfolgreiche Revision des Nebenklägers notwendig gewordenen zweiten Hauptverhandlung bei einem Freispruch blieb, maßgeblich darauf abgestellt, dass der Nebenkläger sich diesem von Amts wegen zu betreibenden Verfahrensabschnitt nur "unterstützend angeschlossen hatte".

  • BGH, 20.12.1957 - 1 StR 33/57

    Nebenkläger - Rechtsmittel - Rechtsmittelgegner - Notwendige Auslagen - …

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  • BGH, 29.01.1963 - 1 StR 516/62
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  • BGH, 15.01.1958 - 4 StR 627/57
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  • BGH, 12.06.1959 - 5 StR 163/59

    Strafrechtliche Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung - Fehlender …

    Angeklagten in dem weiteren Verfahren vor dem Tatrichter (RGSt 53, 303, 304).
  • BGH, 30.11.1960 - 2 StR 492/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …

    Die auf der Erfolglosigkeit des Rechtsmittels beruhende Pflicht zur Kostentragung führt des weiteren dazu, daß die Nebenkläger, wie die Strafkammer zutreffend entschieden hat, ihrerseits - in entsprechender Anwendung des § 471 Abs. 2 StPO - die notwendigen Auslagen des Angeklagten in der Rechtsmittelinstanz zu erstatten haben (RGSt 53, 303).
  • BGH, 26.08.1954 - 3 StR 3/53

    Rechtsmittel

    Die Kostenentscheidung ergibt sich aus §§ 471 Abs. 2, 397 StPO (vgl. RGSt 53, 303, 46, 56 [58]).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 637/52

    Rechtsmittel

    Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 467, 473 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. auch RGSt 53, 303).
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