Rechtsprechung
| RG, 04.12.1919 - III 402/19 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 04.12.1919 - III 402/19
- RG, 30.03.1920 - III 402/19
Papierfundstellen
- RGSt 54, 177
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57
Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22 …
Dieser Schuß entsprach, da er einem vermeintlichen Verfolger galt, der Abrede aller Beteiligten, überschritt mithin auch nicht den Rahmen des vom Vorsatz des Angeklagten Umfaßten und muß ihm daher voll zugerechnet werden (vgl. RGSt 54, 177, 179 f.).Dazu aber wäre Voraussetzung, daß er entweder auch seine Mittäter zur Aufgabe ihres Tötungsvorsatzes bestimmt oder aber sonstwie seinem eigenen Tatbeitrag die ursächliche Wirkung für das weitere strafbare Tun der anderen entzogen hätte (RGSt 54, 177; 59, 412; JW 1934, 692; BGH, NJW 1951, 410, 23).
- BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78
Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium …
Hätte der Angeklagte bis zu diesem Zeitpunkt keinen fortwirkenden oder noch wirksam werdenden Tatbeitrag erbracht gehabt, wäre sein (zunächst geistiges, dann auch körperliches) Sich-Absetzen ausreichend gewesen, um Bestrafung wegen Beteiligung an der (versuchten oder vollendeten) Tat zu vermeiden (vgl. RGSt 47, 358, 359; 54, 177, 178;… Lenckner, Gallas-Festschrift S. 281, 282;… Grünwald, Welzel-Festschrift S. 701, 706;… Lackner, StGB 12. Aufl. § 24 Anm. 6 c;… Rudolphi in SK StGB § 24 Rdn. 31).Er ist infolgedessen an der vollendeten Tat beteiligt, obgleich er einen ihm zugedachten wesentlichen Tatbeitrag nicht erbrachte und deshalb die Deliktsverwirklichung als solche, die aber im übrigen durchaus dem Tatplan entsprach, allein von den Tatgenossinnen übernommen werden mußte (vgl. RGSt 54, 177, 178; 55, 105, 106; 59, 412, 413; BGHSt 11, 268, 272; BGH NJW 1951, 410;… Lenckner a.a.O. S. 283 Anm. 7, 286, 289/290).
- BGH, 27.01.1956 - 2 StR 432/55
Dorfschande - § 25 Abs. 2 StGB, Vorsatzwegfall; § 211 StGB, Verdeckungsabsicht …
hätte (vgl RGSt 54, 177, 179; 59, 412; RG JW 1934, 692; RG HRR 1936 Nr. 1204); denn Mittäterschaft ist schon immer dann zu bejahen, wenn der Beteiligte, der die Tat als eigene will, in irgendeiner Weise an der Ausführung, wenn auch nur geistig, mitgewirkt hat (vgl RGSt 71, 23).
- BGH, 29.09.1953 - 1 StR 254/53
Rechtsmittel
Selbst wenn sich bei dieser Sachlage B. vor Beginn der Wegnahmehandlung aus dem Geschäft entfernt hätte, während die beiden anderen das Verbrechen gemäss dem ursprünglich gefassten Plan vollendeten, wäre er als Mittäter strafbar gewesen (RGSt 54, 177; 59, 412). - BGH, 14.11.1967 - 1 StR 487/67
Voraussetzungen einer Bestrafung wegen Meuterei - Begriff der Zusammenrottung - …
Die Bestrafung des Angeklagten nach § 120 StGB kann somit keinen Bestand haben (vgl. RGSt 54, 177, 178; 59, 412; BGH NJW 1951, 410; Schönke/Schröder StGB § 46 Rz 41, 44, 47; Schwarz/Dreher StGB § 46 Erl. - BGH, 29.05.1953 - 1 StR 196/53
Rechtsmittel
Die Ansicht der Revision, dass in diesem Verhalten ein nach § 46 StGB strafbefreiender Rücktritt liege, ist schon deswegen unrichtig, weil der Angeklagte seinen Beitrag nicht rückgängig gemacht und die Tat der übrigen nicht verhindert hat (RGSt 54, 177). - BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72
Annahme der Mittäterschaft an einer Gefangenenmeuterei - Zurechnung der …
Ein strafbefreiender Rücktritt von einer zunächst mit Täterwillen begonnenen Mitwirkung an einer Straftat ist - entsprechend den Regeln über den Rücktritt vom Versuch - nur in Betracht zu ziehen, wenn der Täter seinen Tatbeitrag so aufgehoben hat, daß dieser nicht mehr - auch nicht im Sinne einer bloßen geistigen Förderung des Unternehmens der Mittäter - weiterwirkt (RGSt 54, 177; 55, 105; 59, 412; BGH, Urteil vom 29. September 1953 - 1 StR 254/53; Urteil vom 14. November 1967 - 1 StR 487/67). - BGH, 31.10.1961 - 5 StR 452/61
Rechtsmittel
Beide Frauen können sich daher der Verantwortung für ihre frühere Mitwirkung nicht entziehen, sondern "haften für die Gesamttat" (RGSt 54, 177, 179). - BGH, 13.02.1958 - 4 StR 739/57
Rechtsmittel
Dieses bewußte Gewährenlassen des in seinem, des Angeklagten, Interesse handelnden Mittäters schließt es auch aus, jenem die Absicht rechtswidriger Zueignung von dem Augenblick an abzusprechen, in dem er sich möglicherweise entschloß, die Hühner nicht mehr haben zu wollen (vgl. RGSt 54, 177, 179 unter Nr. 3; ebenso BGH 4 StR 465/56 vom 3. Januar 1957). - BGH, 03.01.1957 - 4 StR 465/56
Rechtsmittel
Sein Tatbeitrag als Mittäter durch Aufstellung als Aufpasser wirkte aber weiter, da L. von dem Fortgehen des Angeklagten nichts bemerkt hatte (RGSt 54, 177, 178/179 ). - BGH, 26.04.1951 - 4 StR 96/51
Rechtsmittel
- BGH, 09.10.1975 - 4 StR 440/75
Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren wegen Nichtberücksichtigung …
- BGH, 13.07.1965 - 1 StR 268/65
Rechtsmittel
- BGH, 27.06.1962 - 2 StR 258/62
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 18.10.1955 - 5 StR 465/55
Rechtsmittel
- BGH, 13.05.1953 - 5 StR 86/53
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- BGH, 30.10.1964 - 2 StR 413/64
Rechtsmittel
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