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| RG, 13.12.1920 - III 1579/20 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 55, 159
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00 Namentlich für die Gebote, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss zuzustellen (§§ 201, 215 StPO), ist anerkannt, dass das Unterlassen der Zustellung nicht ein vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachtendes Prozesshindernis darstellt; ein solcher Verfahrensfehler berechtigt den Angeklagten lediglich, in der Hauptverhandlung die unterlassene Zustellung zu rügen und zur genügenden Vorbereitung seiner Verteidigung die Aussetzung der Hauptverhandlung zu beantragen (RGSt 55, 159; RGSt 58, 125 [127];… RG GA 35, 320;… RG GA 36, 167;… RG GA 46, 337;… RG GA 69, 86; BGHSt 15, 40 [44] = NJW 1960, 2106 [2108]; BGHSt 33, 183 [186] = NJW 1985, 1967 = StV 1985, 490 [491] = NStZ 1985, 563 = VRS 69, 140; OLG Köln 3. StrS NStZ 1984, 475 = VRS 67, 127; BGH NStZ 1982, 125;… Tolksdorf a.a.O. § 201 Rdnr. 5 u. § 215 Rdnr. 2;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 201 Rdnr. 9 u. § 215 Rdnr. 5).
- BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Zuständigkeit einer Strafkammer als …
Auf die Nichteinhaltung der Ladungsfrist kann der Beschwerdeführer sich im Revisionsverfahren schon deshalb nicht berufen, weil er es unterlassen hat, diesen ihm bekannten Mangel in der Hauptverhandlung zu rügen und Aussetzung des Verfahrens zu beantragen (RGSt 55, 159). - BGH, 18.04.1961 - 1 StR 100/61
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
Einen Aussetzungsantrag haben der Angeklagte oder sein Verteidiger nicht gestellt (RGSt 55, 159; BGH LM Nr. 1 zu § 215 StPO).
- BGH, 06.12.1963 - 4 StR 436/63
Rechtsmittel
- BGH, 22.01.1952 - 2 StR 475/51
Rechtsmittel
Damit hat der Angeklagte rechtswirksam auf die Geltendmachung des Verfahrensverstosses verzichtet (RGSt 55, 159). - BGH, 10.12.1953 - 4 StR 102/53
Rechtsmittel
Erst die unzulässige Ablehnung eines solchen Vertagungsantrages durch Gerichtsbeschluß konnte die Revision begründen (§ 338 Nr. 8 StPO; vgl auch RGSt 24, 66; 55, 159). - OLG Stuttgart, 18.08.1978 - 1 Ss (9) 596/78
Verurteilung wegen Betruges und Untreue; Fehlen eines wirksamen …
Das Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses kann auch nicht durch die Zustimmung der Verfahrensbeteiligten geheilt werden (RGSt 55, 159; BayObLG OLGSt Nr. 1 zu § 203 StPO). - BGH, 10.06.1964 - 2 StR 181/64
Rechtsmittel
In einem solchen Fall steht einem Angeklagten wohl das Recht zu, die Aussetzung der Hauptverhandlung zu beantragen (RGSt 55, 159). - BGH, 29.03.1955 - 1 StR 443/54
Rechtsmittel
Unter diesen Umständen mußte es genügen, die Prozeßbeteiligten auf eine andere geeignete Art über den Gegenstand der Beschuldigung zu unterrichten (vgl RGSt 55, 159 f). - BGH, 01.04.1952 - 1 StR 729/51 Da das Rechtsmittel, wie noch ausgeführt wird, Erfolg haben muss, steht der Verlust des Eröffnungsbeschlusses auch nicht der Durchführung einer neuen Hauptverhandlung entgegen, zumal da das Landgericht jederzeit in der Läge ist, den Inhalt des verloren gegangenen Eröffnungsbeschlusses wiederherzustellen (RGSt 55, 159).
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