Rechtsprechung
| RG, 25.03.1927 - I 227/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 61, 270
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 17.12.1982 - RReg. 1 St 272/82
Verlöbnis; Verlobte; Verlobter; Ehe; Scheidung; Verwandtschaft
Auch für den Bereich des Strafrechts (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB ) und des Strafverfahrensrechts (vgl. § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO ) versagt ein Teil des Schrifttums (…Preisendanz StGB 30. Aufl. § 11 Anm. I 4; Pelchen in Karlsruher Kommentar StPO § 52 RdNr. 10; Eb. Schmidt LehrK StPO Teil II - 1957 - § 52 RdNr. 12) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 14, 7/8; 24, 155/157; 53, 215; 61, 270) einem solchen Verlöbnis die rechtliche Anerkennung. - BGH, 07.11.1962 - 2 StR 269/62 An dieser Rechtsansicht hat das Reichsgericht in späteren Entscheidungen festgehalten (RG Recht 1914 Nr. 2 939; RGSt 73, 153; vgl. auch RGSt 61, 270).
- BGH, 09.08.1968 - 4 StR 149/68
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anforderungen …
Der für ein Verlöbnis (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO) unerläßliche ernstliche, auf Eheschließung gerichtete Verlöbnisvertrag kann nicht vorliegen, wenn die Eheabrede gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstößt (RGSt 38, 242, 243; 61, 270; BGHSt 3, 215) Ob ein solcher Verstoß gegen das Gesetz oder mindestens die guten Sitten ausnahmslos dann anzunehmen ist, wenn einer der "Verlobten" noch verheiratet ist (so die Rechtsprechung des Reichsgerichts: RGSt 24, 155, 157; 53, 215),braucht hier nicht entschieden zu werden. - BGH, 15.03.1960 - 1 StR 46/60 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.06.1959 - 1 StR 283/59
Rechtsmittel
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in der Tat das Eheversprechen eines Verheirateten stets als sittenwidrig und daher rechtsungültig angesehen (RGSt 10, 117; 14, 7; 24, 155; 35, 49; 38, 242; 40, 420; 61, 270; 75, 290; RGZ 29, 97; RGZ 170, 72, 76; RG Recht 1921, 2471 und 2487 a). - BGH, 18.06.1957 - 1 StR 392/56
Rechtsmittel
Sollte die Angeklagte aber tatsächlich jene Vorstellung gehabt haben, so würde dies die Anwendung des § 247 Abs. 2 StGB nicht hindern (RGSt 4, 346, 349; 73, 151, 153; 61, 270, 271 für § 257 Abs. 2 StGB).
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