Rechtsprechung
| RG, 29.03.1928 - III 145/28 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 62, 112
Wird zitiert von ... (18)
- BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80
Kriminelle Vereinigung
Es hat ausgesprochen, der verfahrensrechtliche Tatbegriff habe mit dem sachlichrechtlichen Handlungsbegriff nichts gemein (RGSt 61, 314 [317]; 62, 112). - BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und …
Denn die Tat als Prozeßgegenstand ist nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zu ihr das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320 f; 23, 141, 145; ständige Rechtsprechung). - BGH, 16.10.1987 - 2 StR 258/87
Identität bei Änderung des Tatbildes zwischen Anklage und Urteil
Die Tat als Prozeßgegenstand ist jedoch nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320 ff; 23, 141, 145 [BGH 05.11.1969 - 4 StR 519/68]; 32, 215, 216 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; ständige Rechtsprechung).
- BGH, 13.01.2006 - 2 StR 463/05
Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; das Leben gefährdende …
Zu ihr gehört nicht nur das tatsächliche Geschehen, wie es Anklage und Eröffnungsbeschluss beschreiben, sondern auch das gesamte Verhalten der Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320; 23, 141, 145). - BGH, 02.10.2002 - 3 StR 315/02
Begriff der Tat im prozessualen Sinne; Nachtragsanklage; Eröffnungsbeschluss; …
Zu ihr gehört nicht nur das tatsächliche Geschehen, wie es Anklage und Eröffnungsbeschluß beschreiben, sondern auch das gesamte Verhalten der Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320; 23, 141, 145). - OLG Hamburg, 12.01.2016 - 2 Rev 80/15
Hehlerei: Teilfreispruch bei Nichterweislichkeit der Täterschaft hinsichtlich der …
Die Tat als Prozessgegenstand ist jedoch nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zu ihr das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320 f.; 23, 141, 145; st. Rspr.). - OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84
Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat
Zwar gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auf das Reichsgericht zurückgeht, zur Tat als Prozeßgegenstand nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten zur Last gelegte Geschehensablauf, sondern das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320 f; 23, 141, 145). - BGH, 25.04.1952 - 2 StR 41/50
Anstiftung zur Exekution zweier Zivilisten und eines Kriminaldirektors wegen …
- BGH, 25.06.1953 - 4 StR 108/53
Rechtsmittel
Denn ebensowenig wie der Begriff der Tat im Sinne des § 264 StPO, stimmt auch der derselben Handlung in § 7 StGB mit dem Begriffe der strafbaren Handlung nach §§ 73, 74 StGB überein (vgl. RGSt 56, 324; 62, 112, 130; 72, 340; RG JW 1925, 1002 Nr. 60; 1934, 1916 Nr. 18). - BGH, 24.05.1991 - 5 StR 134/91 Die Tat im Sinne des § 264 StPO ist nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zum Prozeßgegenstand das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (RGSt 62, 112; BGHSt 13, 320, 321; 23, 141, 145; 32, 215, 216; 35, 60, 62).
- BGH, 12.07.1955 - 5 StR 130/55
Rechtsmittel
- BGH, 16.12.1954 - 4 StR 202/54
Rechtsmittel
- BGH, 29.01.1963 - 1 StR 526/62
Pflichtwidriges Zulassen von Geldabhebungen zu Gunsten eines illiquiden Kunden …
- BGH, 06.06.1957 - 4 StR 505/56
Rechtsmittel
- BGH, 11.03.1954 - 4 StR 848/53
Rechtsmittel
- BGH, 10.04.1959 - 4 StR 24/59
Rechtsmittel
- BGH, 15.03.1955 - 1 StR 532/53
Rechtsmittel
- BGH, 06.03.1952 - 3 StR 1087/51
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".