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Rechtsprechung
   RG, 26.01.1931 - III 1050/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,356
RG, 26.01.1931 - III 1050/30 (https://dejure.org/1931,356)
RG, Entscheidung vom 26.01.1931 - III 1050/30 (https://dejure.org/1931,356)
RG, Entscheidung vom 26. Januar 1931 - III 1050/30 (https://dejure.org/1931,356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 65, 102
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51

    Rechtsmittel

    Dieses Ergebnis entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 65, 102; 75, 289; vgl. auch 72, 328); an ihr ist festzuhalten.
  • BGH, 12.03.1954 - 1 StR 761/52

    Rechtsmittel

    Die in § 351 StGB erwähnten straferhöhenden Umstände sind ihm nur zuzurechnen, wenn auch ihm selbst die Führung der Bücher, Register oder Rechnungen oblag (RGSt 65, 102, 105 f; 68, 90; 75, 289),sei es auch nur durch Sichtvermerke oder Mitzeichnung (RG JW 1933, 1957; Urteil des Senats - 1 StR 469/51 vom 30. Oktober 1951).
  • BGH, 24.02.1953 - 1 StR 721/52

    Rechtsmittel

    Das steht nach ständiger Rechtsprechung seiner Bestrafung aus § 350 StGB entgegen (RGSt 65, 102, 104; 75, 289; Urteil des Senats vom 30. Oktober 1951 - 1 StR 423/51).
  • BGH, 01.12.1959 - 1 StR 552/59

    Rechtsmittel

    § 351 StGB enthällt keinen gegenüber § 350 StGB selbständigen Tatbestand, sondern nur die Strafbarkeit erhöhende Umstände (RGSt 65, 102, 103; 68, 90, 91).
  • BGH, 30.10.1964 - 2 StR 328/64

    Rechtsmittel

    Auch hat die Strafkammer hier zu Recht Tatmehrheit angenommen; denn die Ausführungshandlungen decken, sich weder ganz noch teilweise (vgl. RGSt 65, 102, 104).
  • BGH, 12.12.1957 - 4 StR 629/57

    Rechtsmittel

    Liegen also bei einem Beteiligten die im § 350 StGB vorausgesetzten Umstände nicht vor, so können ihm auch nicht die erschwerenden Umstände des § 351 StGB zugerechnet werden (RGSt 65, 102, 105 f; 75, 289 f).
  • BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51

    Fortgesetzter Betrug durch Annahme eines Steuerbetrages - Falschbeurkundung im …

    In Tateinheit hiermit kann sich der Angeklagte zugleich der Amtsunterschlagung nach § 350 StGB schuldig gemacht haben, indem er sich die in seinem Gewahrsam befindlichen Steuerbescheide zueignete, um sie zur Täuschung der Steuerschuldner zu verwenden (RGSt 65, 102).
  • BGH, 27.09.1955 - 5 StR 257/55

    Rechtsmittel

    Je nach der Sachlage kann Tatmehrheit oder Tateinheit mit der schweren Amtsunterschlagung in Betracht kommen (vgl RGSt 65, 102 [104]).
  • BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51

    Rechtsmittel

    Zutreffend ist die Strafkammer an sich davon ausgegangen, dass nach § 50 StGB auf die Tat des Angeklagten N. nicht § 350 sondern § 246 StGB anzuwenden ist, weil er zwar Beamter war, aber keine amtliche Beziehung zu den Gegenständen der Unterschlagung hatte (vgl RGSt 65, 102; 75, 289).
  • BGH, 16.02.1971 - 2 StR 30/71

    Fortgesetzte schwere Amtsunterschlagung und Untreue - Begründung von Mitgewahrsam …

    Im übrigen schließt § 351 StGB ebensowenig wie § 242 StGB eine zusätzliche Verurteilung nach § 348 Abs. 2 StGB aus (RGSt 65, 102, 104).
  • BGH, 16.12.1955 - 2 StR 317/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.09.1955 - 5 StR 120/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.08.1953 - 3 StR 194/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 397/51

    Erfassung von strafbarkeitsschärfenden Umständen i.R.v. § 351 Strafgesetzbuch …

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