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Rechtsprechung
   RG, 03.07.1931 - I 586/31   

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https://dejure.org/1931,6
RG, 03.07.1931 - I 586/31 (https://dejure.org/1931,6)
RG, Entscheidung vom 03.07.1931 - I 586/31 (https://dejure.org/1931,6)
RG, Entscheidung vom 03. Juli 1931 - I 586/31 (https://dejure.org/1931,6)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 65, 337
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 15.01.1965 - 4 StR 477/64

    Vornahme unzüchtiger Handlungen - Nötigung mit Gewaltanwendung - Natürliche …

    Ist § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB (zweite Begehungsform) anwendbar, so kommt eine tateinheitliche Verurteilung mit Beleidigung (§ 185 StGB ) ebenso wie bei einer Verurteilung nach § 177 StGB , regelmäßig nicht in Betracht (RGSt 65, 337 [338]; BGH NJW 1951, 368 Nr. 21).
  • BGH, 06.03.1956 - 1 StR 19/56

    Rechtsmittel

    Die Beleidigung und die Freiheitsberaubung gehen in dem Sittlichkeitsverbrechen auf, sofern sie ausschließlich durch Handlungen verwirklicht sind, die den Tatbestand des § 177 StGB oder des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllen (RGSt 65, 337 f und BGH NJW 1951, 368 Nr. 21 für die Beleidigung; BGH 4 StR 420/55 vom 1. Dezember 1955 bei Dallinger MDR 1956, 144 zu § 177 StGB für die Freiheitsberaubung).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.1988 - 5 Ss 2/88

    Beleidigung; Sexuelle Selbstbestimmung; Subsidiarität; Verurteilung

    Soweit in einem strafbaren Angriff auf das sexuelle Selbstbestimmungsrecht einer Person zugleich eine - möglicherweise auch tätliche - Beleidigung des Opfers zu sehen ist, schließt eine Verurteilung nach den §§ 174 ff. StGB in aller Regel eine solche aus § 185 StGB aus, da der Tatbestand der Beleidigung grundsätzlich von den spezielleren Vorschriften über die Sexualdelikte verdrängt wird (so schon RGSt 65, 337 [338]; ebenso BGH StV 1982, 14 ;… Dreher/Tröndle 43. Aufl. Rdn 94 zu § 185;… LK/Laufhütte 10. Aufl. Rdn. 22 zu § 177 ).
  • BGH, 25.09.1957 - 2 StR 336/57

    Rechtsmittel

    Soweit der Angeklagte hierbei auch den Tatbestand der Nötigung erfüllt hat, entfällt eine Verurteilung hierwegen, da § 240 StGB gegenüber der engeren Sondervorschrift des § 177 StGB zurücktritt (RGSt 65, 337).
  • BGH, 02.03.1960 - 2 StR 60/60

    Abgrenzung der Notzucht mit Todesfolge von der Körperverletzung mit Todesfolge in …

    Da § 177 StGB das höchstpersönliche Rechtsgut der freien Selbstbestimmung über den eigenen Körper uneingeschränkt schützt (RGSt 65, 337), ist die einmal gegebene Einwilligung kein Freibrief, sondern jederzeit widerruflich.
  • BGH, 08.04.1959 - 2 StR 86/59

    Rechtsmittel

    Insoweit stehen Notzucht und Beleidigung zueinander in Gesetzeseinheit (RGSt 65, 337).
  • BGH, 30.11.1954 - 5 StR 430/54

    Rechtsmittel

    Zwar schließt grundsätzlich die Verurteilung nach § 177 StGB die Anwendbarkeit des § 185 StGB aus (vgl RGSt 65, 337 [338]).
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