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Rechtsprechung
   RG, 06.07.1933 - II 308/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1933,289
RG, 06.07.1933 - II 308/33 (https://dejure.org/1933,289)
RG, Entscheidung vom 06.07.1933 - II 308/33 (https://dejure.org/1933,289)
RG, Entscheidung vom 06. Juli 1933 - II 308/33 (https://dejure.org/1933,289)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 276
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Rechts - Hinzuziehung eines Landgerichtsrats …

    Auch solange Dr. Schmidt nur Ergänzungsrichter war, hatte er die Berechtigung, Fragen an Zeugen und Angeklagte zu stellen (vgl. RGSt 67, 276;… BGH Urt. v. 24. Mai 1955 - 1 StR 200/54 - insoweit in BGHSt 7, 333 nicht veröffentlicht).
  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72

    Besorgnis an der Unparteilichkeit des erkennenden Gerichts - Selbstablehnung …

    In den Fällen des § 30 StPO kann das Revisionsgericht den Beschluß, durch den die Selbstablehnung eines Richters wegen eines Verhältnisses, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, für begründet oder für nicht begründet erklärt wird, grundsätzlich nicht überprüfen (RGSt 30, 123, 124; 67, 276, 277; BGHSt 3, 68, 69;… BGH GA 1962, 338; BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70 -).
  • BGH, 13.03.1962 - 5 StR 544/61

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung der Strafkammer wegen Vorsitzes des …

    Sie kann daher im Gegensatz zur Auffassung der Revision auch noch in einem Zeitpunkt geschehen, in dem die Beteiligten den Richter nach § 25 StPO nicht mehr wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen können (so RGSt 67, 276).

    Dies gilt in entsprechender Anwendung der Vorschrift auch für den Beschluß, durch den die Selbstablehnung eines Richters für begründet erklärt wird (vgl. RGSt 30, 123; 67, 276).

  • BVerwG, 16.10.1968 - II WD 59.67

    Zuständigkeit für Einlegung und Begründung der Berufung gegen ein …

    Einer Nachprüfung in dieser Richtung wird der Senat auch nicht etwa dadurch enthoben, daß ein Beschluß, durch den die Selbstablehnung eines Richters für begründet erklärt wird, in entsprechender Anwendung des § 28 Abs. 1 StPO einer Anfechtung mittels der Beschwerde oder der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts ( § 338 Nr. 1 und 3 StPO) entzogen ist; zu vgl. RGSt 30, 123 und 67, 276.
  • BGH, 04.07.1963 - 2 StR 21/63

    Verurteilung wegen schwerer Bestechlichkeit - Selbstablehnung eines Richters - …

    Das ergibt sich aus § 28 Abs. 1 StPO, der auf einen Beschluß, durch den die Selbstablehnung eines Richters für begründet erklärt wird, entsprechend anzuwenden ist (RGSt 30, 123; 67, 276).
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