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Rechtsprechung
   RG, 19.12.1932 - III 1053/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,258
RG, 19.12.1932 - III 1053/32 (https://dejure.org/1932,258)
RG, Entscheidung vom 19.12.1932 - III 1053/32 (https://dejure.org/1932,258)
RG, Entscheidung vom 19. Dezember 1932 - III 1053/32 (https://dejure.org/1932,258)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 59
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe …

    In der Eigenschaft als Verfahrensvoraussetzung (RGSt 68, 107; 67, 59)wird der Eröffnungsbeschluss, der den Anforderungen des § 207 StPO dem übrigen Inhalt nach entspricht, durch das unzulässige Beiwerk nicht berührt.
  • BayObLG, 03.12.2003 - 2St RR 114/03

    Beschleunigte Verfahren vor dem Amtsgericht; Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses …

    2) Wenn aber die sonstigen Besonderheiten des beschleunigten Verfahrens für das Berufungsgericht ohnehin nicht gelten, besteht auch kein Anlass, die gerade zum Ausgleich für die Vereinfachung und Beschleunigung dieser Verfahrensart normierte Rechtsfolgenbeschränkung (- vgl. RGSt 67, 59/61: Der Ausgleich der "Schmälerung" der Rechte des Angeklagten im "Schnellverfahren" ist durch die Möglichkeit der Anrufung einer zweiten Tatsacheninstanz gewährleistet. -) dem Berufungsgericht in gleichem Umfange aufzuerlegen, wie sie für das Amtsgericht bestimmt ist (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart StV 1998, 585/587; OLG Hamburg StV 2000, 299/301;… Tolksdorf in KK-StPO aaO § 419 Rn. 19;… KMR-Metzger § 419 Rn. 38;… Pfeiffer aaO § 419 Rn. 5;… a.A.: Krehl in HK-StPO aaO § 419 Rn. 2;… LR-Gössel § 419 Rn. 14;… Meyer-Goßner aaO § 419 Rn. 14;… Paeffgen in SK-StPO § 419 Rn. 16).
  • BGH, 27.01.1959 - 1 StR 645/58

    Rechtsmittel

    Er führt zur Aufhebung des Urteils mit seinen Feststellungen und zur Einstellung des Verfahrens, soweit das Urteil angefochten worden ist (§ 260 Abs. 1, 3 StPO; vgl. RGSt 67, 59; BGHSt 10, 137, 140 f [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]; BGH 1 StR 625/57 vom 4. Februar 1958; wegen der förmlichen Aufhebung des Urteils samt Feststellungen vgl. RGSt 68, 105, 108; BGH 5 StR 411/56 vom 26. Februar 1957, insoweit in BGHSt 10, 137 nicht abgedruckt).

    Die Einstellung des Verfahrens, die keine sachliche Erledigung des Straffalles enthält, steht einer Verurteilung in neuer Verhandlung nach nochmaliger Anklageerhebung und ordnungsmäßigem Eröffnungsbeschluß nicht entgegen (vgl. RGSt 67, 59, 62).

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