Rechtsprechung
| RG, 29.01.1934 - 2 D 1293/33 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 68, 70
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11
Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit
Schon vom Wortsinn her ist dem Begriff des Beauftragten die Übernahme einer Aufgabe im Interesse des Auftraggebers immanent, der sich den Beauftragten frei auswählt und ihn bei der Ausübung seiner Tätigkeit anleitet, sei es, dass er ihm im Rahmen eines zivilrechtlichen Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsvertrags (§§ 665, 675 BGB) Weisungen erteilt (…vgl. dazu Dannecker und Tiedemann, jeweils aaO) oder ihn bevollmächtigt (vgl. RG, Urteil vom 29. Januar 1934 - 2 D 1293/33, RGSt 68, 70, 74 f.), sei es, dass der Beauftragte faktisch mit einer für den geschäftlichen Betrieb wirkenden Befugnis handelt (zu einem solchen faktisch wirkenden "personalen Befugniselement" vgl. Geis, wistra 2005, 369, 370; ders., wistra 2007, 361, 362; Reese, PharmR 2006, 92, 97; Schmidl, wistra 2006, 286, 287). - BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10
Ist der Vertragsarzt Amtsträger?
Danach werden auch die gesetzlichen Krankenkassen erfasst (vgl. schon RG, Urteil vom 29. Januar 1934 - 2 D 1293/33, RGSt 68, 70, 74; BGH, Urteil vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, 402;… LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 299 Rn. 19); denn sie können ihren Versorgungsauftrag gegenüber den Versicherten nur durch Leistungsaustausch insbesondere mit Apotheken und Pharmaunternehmen erfüllen (vgl. Böse/Mölders, MedR 2008, 585, 586). - LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09
Verurteilung eines Arztes und einer Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit und …
Die Krankenkassen handelten dementsprechend nach den Grundsätzen eines Erwerbsgeschäfts und sind damit als geschäftliche Betriebe anzusehen (vgl. nur Pragal, NStZ 2005, 133, 135; Klöpfer, NStZ 2008, 12, 13; vgl. auch RGSt 68, 70, 74; RG JW 1935, 1861).
- BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03
Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger
Entscheidend ist nur, daß dem Beamten die Verrichtung als amtliche Aufgabe nach den bestehenden Vorschriften übertragen worden ist und sie nicht völlig außerhalb des Aufgabenbereichs der zuweisenden Behörde liegt (RGSt 67, 299; 68, 70; RG JW 1934, 2149, BGHSt 3, 143, 145;… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 11 Rdn. 25;… Eser in Schönke-Schröder, StGB 26. Aufl. § 11 Rdn. 19;… Rudolphi in SK-StGB, 6. Aufl § 11 Rdn. 18; aA Heinrich, Der Amtsträgerbegriff im Strafrecht, Strafrechtliche Abhandlungen Bd. 132 S. 313, 333;… MünchKomm/Radtke § 11 Rdn. 23: entscheidend nur die formale Rechtsstellung). - BFH, 14.05.2014 - X R 23/12
Abzugsverbot für Bestechungsgelder umfasst auch Kosten des Strafverfahrens und …
Rn. 35 Beauftragter ist, wer, ohne Angestellter oder Inhaber eines Betriebs zu sein, aufgrund seiner Stellung im Betrieb berechtigt und verpflichtet ist, auf Entscheidungen dieses Betriebs, die den Waren- oder Leistungsaustausch betreffen, unmittelbar oder mittelbar Einfluss zu nehmen (BGH-Beschluss vom 29. März 2012 GSSt 2/11, BGHSt 57, 202, unter IV.2.a, m.w.N.; ebenso zuvor bereits Urteil des Reichsgerichts --RG-- vom 29. Januar 1934 2 D 1293/33, RGSt 68, 70 (74), sowie BGH-Urteil vom 13. Mai 1952 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, unter A.II.1.). - BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51
Schwere passive und aktive Bestechung - Beamtenbestimmung im Sinne des …
Denn dieser Begriff ist weit zu fassen; er ergreift jeden, der vermöge seiner Stellung im Betrieb berechtigt und verpflichtet ist, für ihn geschäftlich zu handeln, und Einfluss auf die im Rahmen des Betriebs zu treffenden Entscheidungen besitzt (RGSt 68, 70, 74; 68, 119; 68, 263, 270; 72, 62).Geschäftliche Betriebe können deshalb auch Unternehmungen sein, die allein gemeinnützige, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen, Beispiele aus der Rechtsprechung sind gemeinnützige Genossenschaften und Konsumvereine (RGSt 50, 118; 68, 263),eine Kriegslederaktiengesellschaft, die militärischen und sozialen Zwecken diente (RGSt 55, 31), eine Postbeamtenkrankenkasse (RGSt 68, 70), eine Allgemeine Ortskrankenkasse (RG JW 1935, 1861), eine Beratungsstelle der Reichsvereinigung deutscher Lichtspielstellen, Kultur- und Werbefilmhersteller e.V. (RG HRR 1940, 1220).
- KG, 08.09.2022 - 2 U 115/21
Kenntnis von noch nicht eingetragener und bekanntgemachter Abberufung des …
Es ist aber entscheidend, dass Schmiergeld um einer in der Zukunft liegenden Bevorzugung gegenüber Mitbewerbern willen gewährt oder versprochen wird; eine bloße Belohnung im Nachhinein genügt nicht (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Mai 1988 - VI ZR 233/87 -, Rn. 7, juris; BGH…, Urteil vom 27. März 1968 - I ZR 163/65 -, Rn. 23, juris; RG, Urteil vom 29. Januar 1934 - 2 D 1293/33 -, RGSt 68, 70, 76). - LG Stade, 04.08.2010 - 12 KLs 19/09
Arztstrafrecht: Bestechlichkeit bei der Verordnung von Hilfs- und Arzneimitteln
Entsprechendes hatte bereits das Reichsgericht in seiner Rechtssprechung zu § 12 UWG, dem Vorläufer des § 299 StGB, angenommen (vgl. RGSt 68, 70 zur damaligen Postbeamtenkrankenkasse und RG JW 1935, 1861 zur Allgemeinen Ortskrankenkasse). - BGH, 27.03.1968 - I ZR 163/65
Bierlieferungsvertrag, Sittenwidrigkeit eines Provisionsversprechens, Schmiergeld
Nach § 12 UWG- macht sich strafbar, wer iia geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs dem Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebes Vorteile gev/ährt oder verspricht, um durch unlauteres Verhalten des Angestellten oder Beauftragten bei dem Bezug von Waren eine Bevorzugung zu erlangen" Nach dem deutschen Recht ist der Begriff des Beauftragten allerdings weit zu fasseno Beauftragter in diesem Sinne ist jeder, der befugtermaßen für einen Geschäftsbetrieb tätig ist und weder Angestellter noch Inhaber des Betriebes ist (RGSt 68, 119; 68, 70 )<, Auch der Handelsvertreter fällt darunter (RG MuW 1926, 147 148 - für den in soweit gleich liegenden Fall des § 13 Abs" 3 UWG)<, Im Gegensatz zu den für Beamte geltenden Bestechungs Vorschriften setzt die Anwendung des klar als Absichts delikt gefaßten § 12 UWG jedoch weiter voraus, daß das "Schmiergeld" u m einer in der Z u k u n f t liegen den Bevorzugung gegenüber Mitbewerbern w i l l e n gewährt oder versprochen wird (RGSt 66, 84)o Deshalb genügt eine ohne solche Absicht gewährte bloße B e l o h n u n g für b e r e i t s a u s g e f ü h r t e Leistungen nicht (RGSt 68, 70, 76)« Das ist besonders bei Personen zu beachten, die eine Vermittlungstätigkeit entfalten und nicht aufgrund eines Arbeitsverhältnisses oder eines Vertrauensverhältnisses rechtlich verpflichtet sind ausschließlich die Interessen einer der Vertragsparteien wahrzunehraen, mögen sie Kaufmann sein oder nicht« Dies ergibt sich schon aus § 653 BGB, wonach ein Lohn für die Vermittlung eines Vertrages als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die dem Mäkler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist Dementsprechend ist ein Verstoß gegen § 12 ÜWG verneint worden, wenn Vorteile gewährt werden, die lediglich ein Entgelt für die glatte Erledigung eines einzelnen, schon so gut wie abgeschlossenen Geschäfts darstellen sollten und v/enn deshalb der Geber im Zeitpunkt des Versprechens nicht mehr mit einem Kreise von Mitbewerbern zu rechnen brauchte (RG GRUR 1915, 103; RGSt 66, 16, 18)o a) Im vorliegenden Fall bezog sich das Provisionsversprechen auf einen Alleinvertretungsverirag , von dem das Berufungsgericht allerdings nicht feststellt, ob die Firma S c m p verpflichtet sein sollte, kein sonstiges Bier, oder nur, kein anderes deutsches Bier in Italien zu vertreiben" V/enn die Beklagte ihr Bier für Italien nur an S c m p liefern und diese Firma Bier nur von der Beklagten beziehen durfte, so fehlt es an dem Merkmal, daß nach der Absicht des Gebenden für die Zeit ab Inkrafttreten des Alleinvertriebsver trages, also für die Zukunft, eine Bevorzugung vor Mitbev/erbern bei der Lieferung erzielt werden sollteo Insoweit scheidet eine Anwendung des § 12 UWG daher schon aus diesem Grunde aus0. - BGH, 24.03.1965 - 2 StR 541/64
Recht an dem Gegenstand der Verfallerklärung als Voraussetzung für die Stellung …
Dabei ist unerheblich, ob der Angeklagte für den Fall der Ablehnung in der Tat einen Abbruch oder zumindest einen Abbau der Geschäftsbeziehungen im Sinne gehabt hat; es genügt, daß er, ausdrücklich oder auch nur stillschweigend, bei dem Mitangeklagten diesen Eindruck hervorrufen wollte und hervorgerufen hat, und daß es daraufhin zu der Unrechtsvereinbarung gekommen ist (vgl. RGSt 66, 81, 83; 68, 70, 76; ferner zu § 332 StGB BGHSt 15, 88, 97 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]; 15, 239, 242 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]; 15, 352, 356) [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60]. - BGH, 08.05.1952 - 5 StR 104/52
Rechtsmittel
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