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| RG, 26.10.1934 - 1 D 1033/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 69, 3
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug; …
Zudem hat sich der Gesetzgeber bei der Neufassung des § 152 a StGB eng an § 146 StGB, der ein vergleichbares Rechtsgut schützt, angelehnt (BTDrucks. 13/8587 S. 30); auch dort genügt die Fälschung eines Geldstücks oder -scheins (BGH bei Dallinger MDR 1976, 15; RGSt 69, 3 f.;… Ruß und Stree, jeweils aaO § 146 Rdn. 10;… Puppe aaO § 146 Rdn. 19). - BGH, 22.04.1952 - 2 StR 101/52
Inverkehrbringen von Falschgeld durch das Einwerfen von gefälschtem Kleingeld in …
Da aber nach den Feststellungen die hergestellten Falschstücke im gewöhnlichen Verkehr auf den ersten Blick als plumpe Fälschung zu ernennen waren und auch ein Argloser nicht getauscht werden konnte, hat die Strafkammer zutreffend nur einen Versuch angenommen (RGSt 6, 142; 69, 3). - BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80
Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten
Angesichts des nach der Neufassung der §§ 146, 147 StGB - vor allem im Vergleich zu § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB, wo als besonderes Merkmal das Ermöglichen des Inverkehrbringens angeführt wird, - nunmehr eindeutigen Wortlauts sei die Auffassung, auch die Weitergabe unechten Geldes an Eingeweihte könne ein Inverkehrbringen als echt darstellen, nicht mehr zu halten (…Rudolphi SK StGB § 147 Rdn. 6;… § 146 Rdn. 12;… Dreher-Tröndle StGB 39. Aufl. § 147 Rdn. 2; LG Kempten NJW 1979, 225 mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung Otto NJW 1979, 226; vgl. auch zu § 147 StGB a.F.: BGHSt 1, 143; RGSt 69, 3, 8).
- BGH, 17.04.1951 - 1 StR 99/51 Die Revision beruft sich für ihre Ansicht auf das Urteil des RGSt 69, 3[8].Aber dort hat das RG zu der strittigen Frage überhaupt nicht grundsätzlich Stellung genommen, ebensowenig zu seinen eigenen früheren Entscheidungen.
- BGH, 10.07.1953 - 2 StR 142/53
Rechtsmittel
Geld ist dann nachgemacht, wenn die Beschaffenheit des falschen Stücks geeignet ist, im gewöhnlichen Verkehr den Arglosen zu täuschen, RGSt 69, 3 ff. An die Ähnlichkeit sind hierbei keine allzu hohen Forderungen zu steilen (…BGH a.a.O.); denn die Erfahrung lehrt, dass die schlechtesten Fälschungen oft ihren Zweck erfüllen. - BGH, 26.10.1951 - 2 StR 246/51
Rechtsmittel
Ein Fall, wie ihn das Reichsgericht in RGSt 69, 3 entschieden hat, liegt deshalb nicht vor.
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