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Rechtsprechung
   RG, 04.03.1937 - 2 D 5/37   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,419
RG, 04.03.1937 - 2 D 5/37 (https://dejure.org/1937,419)
RG, Entscheidung vom 04.03.1937 - 2 D 5/37 (https://dejure.org/1937,419)
RG, Entscheidung vom 04. März 1937 - 2 D 5/37 (https://dejure.org/1937,419)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 118
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 241/54

    Rechtsmittel

    Solange § 49 StGB a.F. zwingend eine Milderung beim Versuch und bei der Beihilfe vorsah, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung daran festgehalten, dass der Richter an die in §§ 44, 45 StGB bestimmten Grenzen gebunden sei und keine weiteren Nebenstrafen aussprechen dürfe als § 45 StGB vorsehe, nämlich Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und Polizeiaufsicht (RGSt 13, 76; 71, 118).

    Insoweit treffen die vom Reichsgericht hierfür angeführten Gründe (RGSt 71, 118) noch zu.

  • BGH, 03.04.1951 - 2 StR 83/51

    Rechtmäßigkeit einer Erkennung auf dauernden Verlust der Eidesfähigkeit wegen …

    Er braucht dann auch die etwa durch § 45 StGB gezogenen Grenzen für die Verhängung anderer als der dort gebotenen oder zugelassenen Nebenstrafen (Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte) und Nebenfolge (Zulässigkeit von Polizeiaufsicht) nicht zu beachten, die nach der herrschenden Auffassung während der Geltung der §§ 44 und 49 a.F. es nicht zuliessen, bei der Verurteilung wegen versuchten Meineids und wegen Beihilfe hierzu den Verlust der Eidesfähigkeit auszusprechen (vgl. RGSt 13, 78; 71, 118).
  • BGH, 16.11.1954 - 2 StR 276/54

    Rechtsmittel

    Insoweit treffen die Ausführungen des Reichsgerichts in seinem Urteil vom 4. März 1937 (RGSt 71, 118) auch heute noch zu.
  • BGH, 01.04.1952 - 1 StR 560/51
    Macht jedoch der Tatrichter von der ihm in § 49 Abs. 2 gegebenen Möglichkeit Gebrauch, die Strafe des Gehilfen zu mildern, so ist die Massnahme nicht statthaft (RGSt 13, 78; 71, 118).
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