Rechtsprechung
| RG, 28.10.1937 - 2 D 509/37 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 71, 374
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 22.02.1952 - 2 StR 100/50
Rechtsmittel
Damit ist die innere Tatseite der Aussagenerpressung rechtlich einwandfrei nachgewiesen; für des Bewusstsein des Täters, dass das Zwangsmittel unerlaubt ist, genügt bedingter Vorsatz (vgl. RGSt 71, 374). - BGH, 01.02.1952 - 2 StR 46/50
Rechtsmittel
Hierzu ist erforderlich, dass der Angeklagte die Drohung als Zwangsmittel verwenden wollte und sich ihrer Rechtswidrigkeit bewusst gewesen ist (RGSt 71, 374). - BGH, 13.11.1952 - 4 StR 25/50
Rechtsmittel
- BGH, 30.07.1953 - 4 StR 265/53
Rechtsmittel
Zwar besteht zwischen Erpressung und Nötigung Gesetzeseinheit, wenn beide Tatbestände in demselben Geschehen zusammentreffen (RGSt 41, 276; 71, 374); in einem solchen Falle findet nur § 253 StGB Anwendung.
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