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Rechtsprechung
   RG, 28.10.1937 - 2 D 509/37   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,329
RG, 28.10.1937 - 2 D 509/37 (https://dejure.org/1937,329)
RG, Entscheidung vom 28.10.1937 - 2 D 509/37 (https://dejure.org/1937,329)
RG, Entscheidung vom 28. Oktober 1937 - 2 D 509/37 (https://dejure.org/1937,329)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 374
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.02.1952 - 2 StR 100/50

    Rechtsmittel

    Damit ist die innere Tatseite der Aussagenerpressung rechtlich einwandfrei nachgewiesen; für des Bewusstsein des Täters, dass das Zwangsmittel unerlaubt ist, genügt bedingter Vorsatz (vgl. RGSt 71, 374).
  • BGH, 01.02.1952 - 2 StR 46/50

    Rechtsmittel

    Hierzu ist erforderlich, dass der Angeklagte die Drohung als Zwangsmittel verwenden wollte und sich ihrer Rechtswidrigkeit bewusst gewesen ist (RGSt 71, 374).
  • BGH, 13.11.1952 - 4 StR 25/50

    Rechtsmittel

    Die Ankündigung des Angeklagten, er werde R. und seine Familie vernichten, stellt die Androhung eines bestimmten Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 339 StGB a.F. sowie - je nach der Willensrichtung des Angeklagten - möglicherweise ein Zwangsmittel nach § 343 StGB dar (vgl RGSt 71, 374).
  • BGH, 30.07.1953 - 4 StR 265/53

    Rechtsmittel

    Zwar besteht zwischen Erpressung und Nötigung Gesetzeseinheit, wenn beide Tatbestände in demselben Geschehen zusammentreffen (RGSt 41, 276; 71, 374); in einem solchen Falle findet nur § 253 StGB Anwendung.
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