Rechtsprechung
| RG, 20.06.1941 - 4 D 124/41 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 75, 242
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
Antragserfordernis bei Straftaten gegen Eigentum und Vermögen gegen Angehörige - …
So steht in der Rechtsprechung fest, dass wie der Betrug, so auch die Untreue (§ 266 StGB) nur auf Antrag verfolgbar ist, wenn sie sich im Einzelfall gegen einen Angehörigen richtet (RGSt 75, 242 mit weiteren Nachweisen; ebenso BGH vom 7. September 1951 - 1 StR 344/51 -); dieses Ergebnis entspricht dem zu vermutenden Willen des Gesetzgebers, da Betrug und Untreue einander in vielem ähnlich sind (RGSt 70, 205, 209). - BGH, 19.04.1951 - 4 StR 169/51
Rechtsmittel
Die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Rechtsauffassung wird vom Senat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (…Urt. v. 22. Oktober 1903 GA 51, 47; RGSt 15, 79, RG JW 35, 3467; RGSt 75, 242; DR 1941 S. 2179) nicht geteilt. - BGH, 20.05.1955 - 2 StR 581/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.01.1962 - 1 StR 523/61
Rechtsmittel
- BGH, 25.11.1952 - 1 StR 562/52
Rechtsmittel
- BGH, 01.08.1952 - 2 StR 118/50
Rechtsmittel
Soweit der Angeklagte sich in diesen Füllen einer Untreue und unter Umständen einer Unterschlagung gegenüber seinem Vater schuldig gemacht hätte, würde eine Verfolgung mangels des erforderlichen Strafantrages ausscheiden (RGSt 75, 242).
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