Rechtsprechung
| RG, 13.11.1942 - 1 D 363/42 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 76, 280
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer …
Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (RGSt 76, 280). - BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung - …
Sie entspricht der ständigen Rechtspraxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs, die sich im Anschluß an die Entscheidung in RGSt 76, 280 ff entwickelt hat. - BVerwG, 14.11.1960 - II C 77.60
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist - …
Einer Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist für die Begründung der Revision bedarf es nicht; denn diese Frist ist mangels wirksamer Einlegung der Revision nicht in Lauf gekommen (vgl. RGSt. 76, 280).Vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist die Frist für die Revisionsbegründung nicht wie im Zivilprozeß (RG JW 1937, 1666) mit der verspäteten Einlegung der Revision beginnt, sondern erst mit der Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses, weil die Frist für die Revisionsbegründung im Verwaltungsstreitverfahren (§ 57 Abs. 1 Satz 1 BVerwGG, § 139 Abs. 1 Satz 1 VwGO) - anders als im Zivilprozeß (§ 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO) - nicht schon mit der Einlegung der Revision beginnt (vgl. auch hierzu RGSt 76, 280 sowie § 345 StPO).
- BVerwG, 27.08.1969 - VIII C 55.68
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumnis - Anforderungen …
In der Begründung der Entscheidung wird unter Bezugnahme auf RGSt. 76, 280 u.a. ausgeführt: Einer Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist für die Begründung der Revision bedürfe es nicht; denn diese Frist sei mangels wirksamer Einlegung der Revision nicht in Lauf gekommen.Indessen sei die Entscheidung RGSt. 76, 280 unter dem Eindruck kriegsbedingter Erschwernisse ergangen und beziehe sich auf das Strafverfahrensrecht.
- BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76
Zulässigkeit einer gemeinschaftlichen Verteidigung mehrerer Beschuldigter - …
Die Frist zur Begründung der Revision beginnt nunmehr mit der Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses (RGSt 76, 280 f). - BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69
Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der …
Für das Strafverfahren hat das Reichsgericht entschieden, daß die Zustellung eines in Anwesenheit des Angeklagten verkündeten Urteils nur bei fristgerechter Revisionseinlegung die Revisionsbegründungsfrist gemäß § 343 Abs. 2, § 345 Abs. 1 StPO in Lauf setze (RGSt. 52, 76; 76, 280). - BGH, 29.05.1990 - 5 StR 197/90 Die Frist zur Begründung der Revision beginnt mit der Zustellung dieser Entscheidung (RGSt 76, 280, 281; BGHSt 30, 335, 338).
- BGH, 15.04.1993 - 4 StR 170/93
Verzögerung der Versendung einer Revisionsschrift aus einer Justizvollzugsanstalt
Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (RGSt 76, 280), sofern das Urteil bereits zugestellt ist. - BGH, 14.05.1992 - 4 StR 206/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt die Frist zur Begründung der Revision (RGSt 76, 280), sofern das Urteil bereits zugestellt ist. - BGH, 01.07.1985 - AnwSt (R) 6/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Die Monatsfrist zur Begründung der Revision (§ 146 Abs. 2 und 3 BRAO, § 345 Abs. 1 StPO) beginnt deshalb mit der Zustellung dieses Beschlusses (vgl. RGSt 76, 280; BGHSt 30, 335).
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