Rechtsprechung
| RG, 17.04.1883 - 574/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 8, 184
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56
Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach …
Schon eine solche förmlich wirksame Beendigung des Verfahrens beseitigt das Hindernis, das § 164, Abs. 6 StGB den Ermittlungen über die falsche Anschuldigung bereitet; denn sie erfüllt das wesentliche Anliegen dieser Vorschrift, die Ungewißheit über das Ergebnis des anderen Verfahrens und über dessen möglichen Einfluß auf die Entscheidung über die falsche Anschuldigung zu beheben (RGSt 8, 184, 186).Dennoch haben auch gewisse Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, z.B. eine Einstellungsverfügung ( § 170 Abs. 2 StPO; siehe ferner §§ 153 ff StPO) die rechtliche Kraft, ein Verfahren so abzuschließen, daß es nicht länger im Sinne des § 164 Abs. 6 StGB anhängig ist; wenn das Verfahren den Bereich der Staatsanwaltschaft nicht verläßt (vgl §§ 170, 171 mit § 172 StPO), besteht gar keine rechtliche Möglichkeit, es anders zu beenden (vgl RGSt 8, 184;… RG GA 39, 235; 40, 144; 57, 221; RG Recht 1912 Nr. 143; RG LZ 1916, 1037 Nr. 30; RG 1 D 487/33 vom 27. März 1934; BGHSt 8, 151).
- BGH, 20.09.1955 - 5 StR 263/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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