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   RG, 16.01.1923 - VII 110/22   

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https://dejure.org/1923,90
RG, 16.01.1923 - VII 110/22 (https://dejure.org/1923,90)
RG, Entscheidung vom 16.01.1923 - VII 110/22 (https://dejure.org/1923,90)
RG, Entscheidung vom 16. Januar 1923 - VII 110/22 (https://dejure.org/1923,90)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wird durch Pfändung von Ansprüchen, die nach § 850 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. der Pfändung nicht unterworfen sind, ein materiell gültiges Pfandrecht begründet? 2. Steht das Pfändungsverbot des § 850 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. auch den unversorgten Kindern des Schuldners wegen ihrer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unpfändbarkeit der Einkünfte nach § 850 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 106, 205
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11

    Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

    Schon vor Inkrafttreten des früheren Bundessozialhilfegesetzes und im Einklang mit den Motiven zum Entwurf des BGB (vgl. Motive II S. 113, zitiert bei Mugdan, Die gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. II S. 62) war es in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass die sich aus § 394 BGB und aus §§ 400, 1274 Abs. 2 BGB ergebenden materiell-rechtlichen Einschränkungen der Verkehrsfähigkeit unpfändbarer Forderungen auch im Interesse des Allgemeinwohls erlassen worden sind, um den ursprünglichen Gläubiger nicht der "öffentlichen Fürsorge und Armenpflege" anheimfallen zu lassen (vgl. BGHZ 4, 153, 154 f.; RGZ 106, 205, 206 und 133, 249, 256).
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Abtretungen und Verpfändungen unpfändbarer Forderungen verstoßen gegen ein gesetzliches Verbot und sind deshalb nichtig (§ 134 BGB; vgl Motive zu dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs Bd II S 123; RGZ 76, 204 [208 f]; 94, 137; 106, 205 [206]; 133, 249 [256]; 146, 398 [401]; RG JW 1917, 34 f).
  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 55/93

    Rechtsfolgen des Vollstreckungsverbots; Abtretung von Gehaltsansprüchen

    Danach sollen die in dieser Norm gemeinten Vorschriften den Berechtigten gegen eine Veräußerung solcher Forderungen schützen, die ihm und seiner Familie den notwendigen Lebensunterhalt sichern sollen, und zugleich im öffentlichen Interesse verhindern, daß der Berechtigte und seine Familie der öffentlichen Fürsorge anheim fallen (vgl. RGZ 106, 205, 206; 133, 249, 256; 146, 398, 401, BGHZ 4, 153, 154 f; BGB-RGRK/Weber aaO § 400 Rdn. 6; MünchKomm-BGB/Roth, 2. Aufl. § 400 Rdn. 2; Palandt/Heinrichs aaO § 400 Rdn. 1; Soergel/Zeiss aaO § 400 Rdn. 1; Staudinger/Kaduk aaO § 400 Rdn. 2, 3).
  • BGH, 14.01.1971 - III ZR 86/68

    Grenzen einer ergänzenden Auslegung eines Testaments - Einstellung von

    Das gilt grundsätzlich auch für Ansprüche aus einem Vermächtnis (RGZ 106, 205; BGB RGRK zu § 394 Anm. 5) und trifft nach dem durch Auslegung ermittelten Sinn des Vermächtnisses jedenfalls hier zu.
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