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   RG, 24.01.1925 - I. 728/23   

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https://dejure.org/1925,71
RG, 24.01.1925 - I. 728/23 (https://dejure.org/1925,71)
RG, Entscheidung vom 24.01.1925 - I. 728/23 (https://dejure.org/1925,71)
RG, Entscheidung vom 24. Januar 1925 - I. 728/23 (https://dejure.org/1925,71)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Welche Gesichtspunkte sind entscheidend für die Frage, ob ein Kommissionsvertrag oder ein Kaufvertrag anzunehmen ist? 2. Ist der Kommittent an die beim Vertragsabschluß festgesetzten Preise gebunden? 3. Welchen Einfluß hat die Geldentwertung hierauf?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kommissionsvertrag oder Kaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung Kommissionsvertrag / Kaufvertrag, Kommissionär, Dienste höherer Art, Vertrauensstellung

Papierfundstellen

  • RGZ 110, 119
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 16.05.2013 - IX ZR 204/11

    Versteigerung gepfändeter Gegenstände durch einen Dritten: Anspruch des

    Ob der danach bestehende - öffentlich-rechtliche - Kommissionsvertrag (vgl. Palandt/Weidenkaff, BGB, 72. Aufl., Einführung vor § 433 Rn. 12; Palandt/Sprau, aaO § 675 Rn. 31) als Werkvertrag oder als Dienstvertrag über Dienste höherer Art im Sinne von § 627 Abs. 1 BGB, jeweils mit Geschäftsbesorgungscharakter (§ 675 Abs. 1 BGB), einzuordnen ist (vgl. MünchKomm-HGB/Häuser, 2. Aufl., § 383 Rn. 28 f; RGZ 110, 119, 123), kann dahinstehen.
  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 175/73

    Auslegung eines durch den Weiterverkauf der Ware aufschiebend bedingten

    Andererseits spricht aber schon die Vereinbarung fester Preise - wenn auch nicht zwingend (RGZ 110, 119; BGH, Urteil vom 30. April 1962 - II ZR 80/61 = WM 1962, 812) - für das Vorliegen von Kaufverträgen (Schlegelberger, HGB, 4. Aufl. § 383 Anm. 24).
  • BGH, 09.06.1959 - VIII ZR 175/58
    Auch kann ein Kommittent, der einen Eigentumsvorbehalt vereinbart, sich nach jeder Richtung hin haben sichern wollen (RGZ 110, 119, 123).
  • BGH, 27.02.1991 - VIII ZR 106/90

    Kaufvertrag - Kommissionsgeschäft - Kommission - Abgrenzung von Kaufvertrag und

    e) Schließlich kann der Revision nicht darin beigepflichtet werden, daß bei Zugrundelegung der Rechtsprechung, die zur Abgrenzung zwischen Kauf und Kommission ergangen sei und die das BerGer. unberücksichtigt gelassen habe, ohne weiteres von einem Kauf auszugehen sei, wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart hätten (RGZ 110, 119; BGH, WM 1962, 812; NJW 1975, 776 = LM § 446 BGB Nr. 2 = WM 1975, 370) oder jegliche Weisungsbefugnis gegenüber dem Vertragspartner fehle (BGHZ 1, 75 (79) = NJW 1954, 270 = LM § 818 III BGB Nr. 1).
  • BGH, 11.06.1954 - I ZR 264/52

    Rechtsmittel

    Insoweit beruft sich die Revision auch zu Unrecht auf die Entscheidung RGZ 110, 119 ff. Zwar war in jenem Fall entgegen der Auslegung der Vorinstanzen der in Frage stehende Vertrag nicht als Kaufvertrag, sondern als Kommissionsvertrag ausgelegt worden.
  • OLG Frankfurt, 01.12.1981 - 5 U 107/81

    Abgrenzung Komissionsvertrag / Kaufvertrag; Übergang der Gefahr des zufälligen

    Doch entscheidet darüber, ob Kommission oder Kauf vorliegt, nicht die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern der Inhalt und die Auslegung der getroffenen Vereinbarungen (Baumbach/Duden, HGB, 24. Aufl., § 383 Anm. 1 C; RG, Urt. v. 19. Mai 1926, RGZ 114, 9 ff., S. 10) Für den Kauf spricht, daß die Parteien einen festen Preis (RG, Urt. v. 24. Januar 1925, RGZ 110, 119 ff., S. 121) mit hohem Rabatt vereinbart haben, insbesondere aber, daß ein Rückgabe recht der Beklagten ausdrücklich ausgeschlossen worden ist, womit ein Kommissionsgeschäft ausscheidet.
  • BGH, 06.05.1955 - I ZR 195/53

    Erfüllungsort der Geldleistung bei Pflicht zur Stellung eines Akkreditivs,

    Es ist der Revision zuzugeben, dass der Brief der Klägerin vom 17. Februar 1950, der vom Berufungsgericht nicht gewürdigt ist und dessen im Schriftsatz vom 9. März 1953 auszugsweise wiedergegebene Inhalt in der Revisionsinstanz als richtig unterstellt werden muss, für die Auffassung des Beklagten, es liege ein Kommissionsgeschäft vor, herangezogen werden kann, obgleich der Gebrauch des Ausdrucks Kommissionär ebensowenig wie der des Ausdrucks 5 % Kommission unbedingt auf ein Kommissionsgeschäft schliessen lässt (RGZ 110, 119 [121]; 114, 9 [10]).
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