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   RG, 21.06.1911 - Rep. V. 574/10   

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https://dejure.org/1911,172
RG, 21.06.1911 - Rep. V. 574/10 (https://dejure.org/1911,172)
RG, Entscheidung vom 21.06.1911 - Rep. V. 574/10 (https://dejure.org/1911,172)
RG, Entscheidung vom 21. Juni 1911 - Rep. V. 574/10 (https://dejure.org/1911,172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Findet § 894 ZPO. auf rechtskräftige Urteile Anwendung, die auf Abgabe oder Entgegennahme einer Auflassungserklärung lauten? Inwieweit sind daneben die §§ 283, 326 BGB. anwendbar? Verurteilung mehrerer zur Entgegennahme der Auflassung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urteil auf Abgabe einer Auflassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 76, 406
  • RGZ 76, 409
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64

    Anforderungen an den Gegenbeweis gegen eine öffentliche Urkunde

    Sollte es dabei zu dem Ergebnis kommen, daß keine der beiden Parteien vorzuleisten hatte, die beiderseitigen Leistungen vielmehr entsprechend der gesetzlichen Regelung Zug um Zug zu erbringen waren, so stand dem Beklagten gegenüber der Kaufpreisforderung die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu, und die Fälligkeit der Kaufpreisforderung setzte sonach voraus, daß die Kläger zu ihrer Leistung (lastenfreie Übereignung und Übergabe des geräumten Grundstücks) fähig und bereit waren (RGZ 76, 409, 126, 280, 285; HRR 32, 436; Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 284, Anm. 2; Palandt/Danckelmann, BGB 24. Aufl. § 286 Anm. 2).
  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 225/17

    Geltung der Regelung in § 7 Abs. 2 S. 1, 2 GVO für den Fall der bestandskräftigen

    Der Vollzug der Verurteilung erfolgt nach § 894 ZPO, § 20 GBO in der Weise, dass die Kläger unter Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung dieses Urteils vor einem Notar ihrerseits nach Maßgabe von § 925 Abs. 1 BGB die Auflassung erklären und auf der Grundlage beider Urkunden die Umschreibung beantragen (RGZ 76, 409, 411 f.; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 20 Rn. 81).
  • BGH, 14.02.2008 - III ZR 145/07

    Erwerb eines Grundstücks im Rahmen eines Treuhandauftrages

    Ein rechtskräftiges Urteil fingiert nach § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Abgabe der Willenserklärung in der für ihre Wirksamkeit notwendigen Form (vgl. RGZ 76, 409, 411 f; OLG Köln NJW-RR 2000, 880; MünchKommZPO/Gruber, 3. Aufl., § 894 Rn. 15; Hk-ZPO/Pukall, ZPO, 2. Aufl., § 894 Rn. 8).
  • OLG München, 07.01.2020 - 34 Wx 425/17

    Auslegung eines eine Auflassungs- und Bewilligungserklärung ersetzenden Titels

    Der andere Teil hat nur noch seinerseits unter Vorlage der Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils vor einem Notar die Erklärung abzugeben (Demharter GBO 31. Aufl. § 20 Rn. 24; Hügel/Hügel GBO 3. Aufl. § 20 Rn. 44), so dass die nach § 925 BGB und nach § 20 GBO zur Eigentumsumschreibung erforderliche Einigung zustande kommt, sobald der andere Teil unter Vorlegung des Urteils seine Erklärung formgerecht abgibt (RGZ 76, 409).
  • OLG München, 15.11.2016 - 34 Wx 408/16

    Keine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes bei unbehebbarem Eintragungshindernis

    Der andere Teil braucht nurmehr seinerseits unter Vorlage der Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils vor einem Notar die Erklärung abzugeben (Demharter § 20 Rn. 24), so dass die nach § 925 BGB und nach § 20 GBO zur Eigentumsumschreibung erforderliche Einigung zustande kommt, sobald der andere Teil unter Vorlegung des Urteils seine Erklärung formgerecht abgibt (vgl. RGZ 76, 409/411 f.).
  • BGH, 12.04.1965 - VIII ZR 67/63

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Kaufvertrages - Anforderungen an die

    Das soll nicht nur der Fall sein, wenn der Verkäufer Zahlung des Kaufpreises verlangt, sondern auch wenn er einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 326 BGB geltend macht und der Käufer die vom Verkäufer behauptete Erfüllungsbereitschaft zur Zeit der Fristsetzung wegen angeblicher vom Verkäufer zu vertretender Mängel der Ware bestreitet, weil § 326 BGB Erfüllungsbereitschaft des Verkäufers voraussetzt (RGZ 76, 409, 413; RG HRR 1932 Nr. 436; Urteil des erkennenden Senats vom 11. März 1964 - VIII ZR 90/62 - L M EGB § 326 (H) Nr. 8 = BGH Warn 1964 Nr. 87).

    Die vorstehende Auffassung über die Beweislastverteilung wird nur für den Fall vertreten, daß die aus dem Kaufvertrage geschuldeten Leistungen Zug um Zug zu erfüllen sind (so ausdrücklich RGZ 76, 409, 413).

  • BGH, 12.04.1965 - VIII ZR 66/63

    Verspätete Annahme eines Vertragsangebotes - Auslegung eines Vertragsangebotes

    Das soll nicht nur der Fall sein, wenn der Verkäufer Zahlung des Kaufpreises verlangt, sondern auch, wenn er einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 326 BGB geltend macht und der Käufer die vom Verkäufer behauptete Erfüllungsbereitschaft zur Zeit der Fristsetzung wegen angeblicher vom Verkäufer zu vertretender Mängel der Ware bestreitet, weil § 326 BGB Erfüllungsbereitschaft des Verkäufers voraussetzt (RGZ 76, 409, 413; RG HRR 1932, Nr. 436; Urteil des erkennenden Senats vom 11. März 1964 - VIII ZR 90/62 - LM BGB § 326 (H) Nr. 8 = BGHWarn 1964 Nr. 87).

    Die vorstehende Auffassung über die Beweislastverteilung wird nur für den Fall vertreten, daß die aus dem Kaufvertrage geschuldeten Leistungen Zug um Zug zu erfüllen sind (so ausdrücklich RGZ 76, 409, 413).

  • BayObLG, 14.07.1983 - BReg. 2 Z 36/83

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Demgemäß genügt eine vor Rechtskraft des Urteils - hier sogar vor dessen Erlaß - abgegebene einseitige Auflassungserklärung des Gläubigers der Formvorschrift des § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht (ebenso - im Anschluß an die Motive zu dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs Band III S. 197 und die Protokolle hierzu Band III S. 177 - RGZ 76, 409/411 f.; BGH Urteil vom 25.11.1959 V ZR 152/58 - zit. bei BGB-RGRK §§ 925, 925 a RdNr. 65 - OLG Celle DNotZ 1979, 308 f.; MünchKomm § 925 RdNr. 17 FN 55; Staudinger §§ 925, 925 a RdNr. 74; BGB-RGRK RdNr. 65, Soergel RdNr. 30, Erman BGB 7. Aufl. RdNr. 32, Palandt BGB 42. Aufl. Anm. 3 c aa, je zu § 925; Wolff/Raiser Sachenrecht 10. Aufl. § 61 I 2 FN 4 S. 212; Baur Sachenrecht 12. Aufl. § 22 II 2 S. 206; Güthe/Triebel § 19 RdNr. 97; Horber § 20 Anm. 3 A c ß alpha alpha; Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. Anm. III, Wieczorek/Schütze ZPO 2. Aufl. Rd.Bem.
  • BayObLG, 03.05.1979 - BReg. 2 Z 60/78

    Ein Miteigentümer kann auch - bis zur Höhe seines Anteils Bruchteile des

    Nach § 20 GBO darf die Auflassung eines Grundstücks (oder eines Miteigentumsanteils hieran; vgl. RGZ 76, 409 ./413) nur eingetragen werden, wenn die hierzu erforderliche Einirung des Berechtigten und des anderen Teils erklärt ist ( §§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB ).
  • EGMR, 04.10.2018 - 39186/11

    THERAPIC CENTER S.R.L. ET AUTRES c. ITALIE

    574/10.
  • OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80

    Auflassung an in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten

  • BGH, 25.11.1959 - V ZR 152/58

    Rechtsmittel

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