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Rechtsprechung
   RG, 03.01.1921 - IV 469/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1921,165
RG, 03.01.1921 - IV 469/20 (https://dejure.org/1921,165)
RG, Entscheidung vom 03.01.1921 - IV 469/20 (https://dejure.org/1921,165)
RG, Entscheidung vom 03. Januar 1921 - IV 469/20 (https://dejure.org/1921,165)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Beseitigtes Testament. ZPO. § 444.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 101, 197
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 27.01.1976 - 25 U 4267/75

    Erschleichung eines Urteils - Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche

    Dieser aus § 242 BGB sowie im Fall des Urkundenverlustes insbesondere aus §§ 427, 444 ZPO hergeleitete Grundsatz ist in Rechtsprechung und Schrifttum weithin anerkannt (RGZ 101, 197/198; BGHZ 6, 224 = NJW 1952, 867; BGH NJW 1963, 389/390; OLG Hamburg MDR 1968, 674; OLG Bamberg VersR 1971, 769; Egon Schneider MDR 1969, 4ff; Peters ZZP 1969 Bd 82, 200ff; Gerhardt AcP 1969 Bd 169, 289ff und ZZP 1973 Bd 86, 60ff; Ordemann NJW 1962, 1902/1903;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold ZPO 19. Aufl § 282 Anm IV 7b;… Zöller/Stephan aaO § 286 Anm IV 1 und § 444 Anm 1).
  • LG Duisburg, 02.08.2005 - 7 T 49/05

    Keine Vermutung für Vernichtung eines Testaments durch Erblasser bei …

    Wer im Erbscheinsverfahren ein Erbrecht aufgrund letztwilliger Verfügung in Anspruch nimmt, trägt allerdings die Feststellungslast für den im Wege der Amtsermittlung zu führenden Nachweis, dass der Erblasser ein formgültiges rechtswirksames Testament mit dem von ihm behaupteten Inhalt errichtet hat (vgl. RGZ 101, 197; BayObLG Rechtspfleger 1980, 60; OLG Hamm NJW 1974, 1827).
  • BGH, 18.01.1956 - V ZR 68/54

    Rechtsmittel

    Die Entscheidungen, welche die Revision anführt (RGZ 101, 197; 105, 255 [259]; OGHZ 1, 268), betreffen Sondertatbestände, die hier nicht vorliegen.
  • BGH, 28.03.1973 - IV ZR 19/72

    Schenkung von Sparkassenbriefen und Sparguthaben aus dem Vermögen eines Anderen …

    Dabei werden sich die Beklagten zu 1, 3 und 4 wegen ihrer nahen Beziehungen zu dem Beklagten zu 2 und wegen des anscheinend gegebenen Mitwissens der Beklagten zu 1, die auch Vertreterin der Beklagten zu 3 und 4 war, das Verhalten des Beklagten zu 2 zurechnen lassen müssen (vgl. RGZ 101, 197, 198).
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