Rechtsprechung
| RG, 19.10.1921 - V 89/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verschulden beim Vertragsschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 103, 47
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75
Schadenersatzanspruch aus c. i.c. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen
In einem solchen Fall muß der am Vertrag festhaltende Käufer, soll der Schaden überhaupt sinnvoll erfaßbar sein, so behandelt werden, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Kaufvertrag zu einem günstigeren Kaufpreis abzuschließen (vgl. dazu auch RGZ 103, 47, 51; 132, 76, 79), ohne daß es auf den - hypothetischen und ohnehin kaum zu führenden - Nachweis ankommt, ob auch der Verkäufer sich damals mit einem Vertragschluß unter diesen Bedingungen einverstanden erklärt hätte. - BGH, 18.10.1976 - II ZR 102/75
Arglistige Täuschung über die Aufbürdung des gesamten Riskos bei der …
Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGZ 103, 47, 49 ff; RGZ 103, 154, 159 ff;… BGH, Urt. v. 15.1. 69 - VIII ZR 239/66, WM 1969, 496). - BGH, 19.09.1969 - I ZR 74/67
Möglichkeit einer Verrechnung geschuldeter Zahlung mit abzuführenden …
Das bedeutet, daß sie eine Herabsetzung des Kaufpreises in diesem Zusammenhang nur zu erreichen vermögen, wenn sie dartun, daß der Kläger dann zu den für sie günstigeren Bedingungen abgeschlossen hätte (…BGH a.a.O.; RGZ 103, 47, 49; 103, 154, 159).Für etwaige Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß gilt das gleiche (BGH LM Nr. 1 zu § 463 BGB; NJW 1965, 533 [BGH 18.12.1964 - V ZR 68/63] ; RGZ 103, 47, 50).
- BGH, 29.10.1957 - VIII ZR 292/56 Vielmehr genügt es, dass er bei den Verhandlungen, in denen er den Beklagten wider besseren Wissen die unrichtige Auskunft gegeben hat, als Erfüllungsgehilfe der Klägerin tätig geworden ist (RGZ 103, 47, 50; 107, 240, 243).
- LG Kiel, 31.07.2025 - 6 O 329/24 Im Rahmen des Anspruches nach §§ 280 Abs. 1, 241, Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB wird das sog. negativen Interesses oder Vertrauensinteresses ersetzt, d. h. der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne das schuldhafte Verhalten des Schädigers stünde (siehe RGZ 103, 47, 50 f.; BGH VersR 1962, 563; NJW 1981, 2050, 2051).
- BGH, 18.01.1956 - V ZR 219/54
Rechtsmittel
Das läuft darauf hinaus, daß der Schaden des Klägers hier ausnahmsweise nicht gleich seinem bloß negativen Interesse, sondern gleich seinem positiven Erfüllungsinteresse ist (…Palandt BGB 14. Aufl. Anm. 6 c zu § 276 und u.a. RGZ 97, 336 [338]; 103, 47 [51] und 132, 76 [79, 80]). - BGH, 17.02.1966 - VII ZR 231/63
Kündigung eines Vertrags über die Herstellung von amtlichen Fernsprechbüchern - …
Würde also ohne diese die Beklagte einen Anspruch auf Erfüllung gemäß dem ursprünglichen Angebot erworben haben, so muß der Kläger Schadensersatz wegen Nichterfüllung des diesem Angebot entsprechenden Vertrages leisten (vgl. RGZ 97, 336, 339; 103, 47, 51 f; 132, 76, 79; 159, 33, 57; BGH V ZR 66/54 vom 4. März 1955 - WM 1955, 728). - BGH, 25.04.1952 - V ZR 41/51
Rechtsmittel
Etwas Derartiges lag auch in der Entscheidung RGZ 103, 47, die das Berufungsgericht noch anführt, und in den dort aufgezählten Fällen nicht vor. - BGH, 29.11.1961 - VIII ZR 172/60
Rechtsmittel
- BGH, 23.05.1955 - II ZR 57/54
Rechtsmittel
Allerdings kann der durch ein pflichtwidriges und schuldhaftes Verhalten des Gegners geschädigte Verhandlungspartner ausnahmsweise dann das Erfüllungsinteresse fordern, wenn er nachweist, daß ohne dieses Verhalten der Vertrag zu den ihm genehmen Bedingungen abgeschlossen worden wäre (RGZ 103, 47 [51]). - BGH, 20.06.1952 - V ZR 45/51
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