Rechtsprechung
| RG, 05.04.1922 - I 307/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- opinioiuris.de
Weinsteinsäure
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Versteckter Einigungsmangel; Schadensersatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Totaldissens (Verkaufen/Kaufen) - Weinsteinsäurefall
Papierfundstellen
- RGZ 104, 265
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 12.11.1986 - VIII ZR 280/85
Schadensersatz bei Mitwirkung am Zustandekommen eines sittenwidrigen und damit …
Seit jeher hat die Rechtsprechung für bestimmte Sachverhaltsgestaltungen die Ansicht vertreten, daß bei einem unwirksamen Vertrag die Partei wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen schadensersatzpflichtig sein kann, die den Grund der Unwirksamkeit zu vertreten hat (…vgl. z. B. auch Palandt/Heinrichs, BGB 45. Aufl. § 276 Anm. 6 B b;… MünchKomm/Emmerich 2. Aufl. Rdn. 44 vor § 275;… Jauernig/Vollkommer, BGB 3. Aufl. § 276 Anm. VI 2 a;… Brandner, Festschrift für W. Oppenhoff, 1985, S. 11 ff., 21), so etwa bei unterlassener Aufklärung über das Fehlen einer nach dem Gemeinderecht gültigen Vollmacht (BGHZ 6, 330, 333) [BGH 20.06.1952 - V ZR 34/51], über die devisenrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit eines Geschäfts (BGHZ 18, 248, 252 f.), über die gesetzliche oder vertragliche Formbedürftigkeit eines Vertrages (BGH Urteil vom 29. Januar 1965 - V ZR 53/64 = NJW 1965, 812, 814; Senatsurteil vom 19. April 1967 - VIII ZR 8/65 = WM 1967, 798) und über die Nichtigkeit eines Geschäfts wegen Gesetzwidrigkeit (OLG Düsseldorf BB 1975, 201) oder bei schuldhafter Herbeiführung eines sogenannten "versteckten Dissenses« (RGZ 104, 265, 267f.). - BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 133/59
Aufwendungsersatz bei dem Tätigen von Aufwendungen in der Erwartung des …
Die Rechtsprechung hat einen solchen Fall insbesondere angenommen, wenn ein Vertrag wegen versteckten Einigungsmangels nicht zustande gekommen ist und eine Partei fahrlässig bei der Gegenpartei das Mißverständnis hervorgerufen hat (RGZ 104, 265, 268; RAG 20, 65 = JW 1938, 2994), zum anderen wenn eine Partei in der Kenntnis, daß die Gegenpartei zu Aufwendungen veranlaßt wird, den künftigen Abschluß eines Vertrages als gesichert hinstellt (…BGH a.a.O.). - BGH, 27.01.1966 - II ZR 210/63
Einlösung eines Verrechnungsschecks als notwendiger Beweis für die Behauptung der …
Dem Berufungsgericht ist zwar darin zuzustimmen, daß aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen eine Schadensersatzpflicht desjenigen entstehen kann, der im Rahmen solcher Verhandlungen durch seine undeutliche Ausdrucksweise oder sein sonstiges Verhalten ein für den Schaden ursächliches Mißverständnis schuldhaft herbeiführt (RGZ 104, 265).Es ist anerkannt, daß derjenige, der Verhandlungen einleitet, in erster Linie klar sagen muß, was er will (RGZ 104, 265, 267).
Es bedarf daher keiner Erörterung, ob nicht die Schadensersatzpflicht wegen verschuldeten Mißverständnisses einer rechtsgeschäftlichen Erklärung entsprechend §§ 122 Abs. 2, 179 Abs. 3 Satz 1, 307 Abs. 1 Satz 2 BGB voraussetzt, daß der Empfänger sie nicht infolge eigenen Versehens, das hier von Berufungsgericht festgestellt ist, falsch aufgefaßt hat, so daß in diesem Falle eine Schuldabwägung nach § 254 BGB von vornherein ausscheiden müßte (RGZ 104, 265, 267; a.M. Rolf Raiser, AcP 127, 35).
- BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54
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Dieses negative Interesse kann unter Umständen mit dem Erfüllungsinteresse zusammenfallen, sofern nämlich der Berechtigte ohne das schuldhafte Verhalten des Gegners einen entsprechenden Erfüllungsanspruch gehabt hätte, oder auch sogar darüber hinausgehen (vgl. RGZ 103, 154 [158/59]; 104, 265 [267]; 151, 357 [359]; 159, 33 [57]; BGHZ 6, 330 [335] sowie BGH vom 16. März 1954 I ZR 255/52 Lindenmaier-Möhring Nachschlagewerk BGB § 276 [F a] Nr. 3;… BGB RGRK a.a.O. § 276 Anm. 3 Schlußabsatz;… Palandt BGB 14. Aufl. § 276 Anm. 6 c, Vorbem 3 c vor § 249; Erman BGB § 276 Anm. 8 b). - BGH, 16.03.1954 - I ZR 255/52
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In weiterer Entwicklung dieses Gedankens ist dann aber in der Rechtsprechung anerkannt worden, "dass schon bloße Vertragsverhandlungen selbst dann, wenn sie nicht zum Vertragsschluss führen, ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis unter den Beteiligten erzeugen, das sie zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet" (RGZ 104, 265 [267]; 120, 249 [251]; 151, 357 [358]). - BGH, 12.07.1968 - V ZR 128/65
Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts gegenüber einem Anspruch auf Räumung …
Daß Schütze, wie das Berufungsgericht darlegt, nicht arglistig gehandelt hat, würde einen solchen Anspruch nicht ausschließen; vielmehr genügt bloße Fahrlässigkeit (RGZ 104, 265, 268; Urteil des Senats vom 10. Juli 1963, V ZR 66/62, WM 1963, 967, 968). - BGH, 17.02.1956 - I ZR 35/54
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