Rechtsprechung
| RG, 22.12.1922 - III 520/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 106, 109
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 13.12.1995 - XII ZR 194/93
Ansprüche des Vermieters bei unberechtigter Untervermietung
aa) Eine unmittelbare Anwendung des § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB scheitert bereits daran, daß die Untervermietung einer Sache keine Verfügung (im Sinne einer Übertragung, Belastung, Änderung oder Aufhebung) über das Eigentum des Vermieters darstellt (so schon RGZ 105, 408, 409; 106, 109, 111 f;… vgl. auch Mutter aaO. S. 303 f;… Söllner aaO. S. 451;… Reuter/Martinek aaO. S. 309). - BGH, 03.03.1954 - VI ZR 259/52
Auflassungsvormerkung und Mietvertrag
Zu solchen Rechtsgeschäften gehören aber weder der Vertrag über die Vermietung eines Grundstücks noch die Besitz- und Gebrauchsüberlassung an den Mieter noch auch beides zusammen (RGZ 106, 109 [111/112]).Das Reichsgericht hat in der Entscheidung RGZ 106, 109 [112] die Frage zweifelnd berührt, ohne sie zu entscheiden.
- BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 79/88
Zustimmungsbedürftigkeit der Belastung eines Grundstücks mit einem dinglichen …
- BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62
Inhalt des Wohnungseigentums
Eine Vermietung der Wohnung oder eine sonstige Besitz- oder Gebrauchsüberlassung an einen anderen ist keine Verfügung über das Wohnungseigentum (vgl. dazu RGZ 106, 109, 111; BGHZ 13, 1, 3 [BGH 03.03.1954 - VI ZR 259/52] ; Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts 2. Halbband § 143 II S. 882). - BGH, 13.10.2004 - XII ZR 7/01
Räumungsanspruch des Käufers einer Immobilie gegen den Besitzer
e) Ein Anspruch des Klägers ergibt sich auch nicht aus der zu seinen Gunsten am 21. Dezember 1993 im Grundbuch eingetragenen Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums nach § 883 Abs. 1 und 2 BGB, da die Überlassung der Räume keine Verfügung im Sinne des Absatz 2 der Vorschrift darstellt (RGZ 106, 109, 111, 112; BGHZ 13, 1, 3). - BVerwG, 17.10.1978 - 6 B 66.78
Anforderungen an eine revisionsrechtliche Grundsatzrüge - Unterhaltsbeitrag für …
Daß es der Vormund unterlassen hat, die Erhöhung des Unterhalts gegen den früheren Ehemann notfalls gerichtlich durchzusetzen, stellt keine rechtsgeschäftliche Änderung des Anspruchs der Klägerin auf Unterhalt dar und ist mithin keine "Verfügung" im Sinne des § 1812 Abs. 1 Satz 1 BGB (zu diesem Begriff vgl. RGZ 106, 109 [111 f.], BGHZ 1, 294 [304];… Palandt, BGB, 37. Aufl., § 1812 Anm. 3). - BGH, 27.11.1953 - V ZR 82/52
Rechtsmittel
Denn es handelt sich nicht um eine Verfügung über ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück im Sinne des § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB (RGZ 106, 109 [111 f]), auch nicht - entgegen dem Vorbringen im Armenrechtsverfahren (Bl. 13 A. 8 OH 1389/49) um dem Vortrag der Revisionsbeklagten in der mündlichen Verhandlung - um eine Schenkung. - BGH, 22.02.1956 - V ZR 99/54
Rechtsmittel
Denn die Verpachtung stellte keine Verfügung über das Theater dar (RGZ 106, 109 [111/112]).
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