Rechtsprechung
| RG, 24.09.1924 - I 586/23 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Eisenbahn; Fracht; Wertersatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 109, 16
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …
Die Wirksamkeit der Mahnung (im Umfang der tatsächlichen Rückstände) wird dann bejaht, wenn anzunehmen ist, daß auch eine auf den wirklichen Rückstand beschränkte Mahnung den Schuldner nicht zur Leistung veranlaßt hätte (RG SeuffArch 59, Nr. 219; RGZ 109, 16, 22;… RGRK a.a.O., Palandt a.a.O.); hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen ausnahmslos geltenden Grundsatz, sondern um eine Folgerung aus § 242 BGB, die zwar in der Mehrzahl der Fälle gilt, aber je nach den Umständen des Einzelfalls auch Ausnahmen erleiden kann (die dafür benannten Entscheidungen des Reichsgerichts betrafen Fälle, die sich von dem vorliegenden erheblich unterscheiden - RGZ 109, 16, 22; 109, 61, 63/64 und RG JW 1924, 1137: Verlangen in unrichtiger Währung; RG SeuffArch 59 Nr. 219 und RG JW 1931, 1183: richtiges Begehren der Leistung des Gegners gegen unrichtig bemessene eigene Gegenleistung). - VG Hamburg, 09.06.2023 - 19 E 1763/23
Erfolgloser Eilantrag eines nigerianischen Staatsangehörigen, der vor …
Insoweit verweist das Gericht zunächst auf die Rechtsprechung der Kammer (Beschl. v. 16.3.2023, 19 E 4680/22, n.v.; Gerichtsbescheid vom 20.4.2023, 19 K 586/23, n.v.), wonach die der Anwendung von § 24 Abs. 1 AufenthG auf andere als die in Art. 2 Abs. 1 und 2 des Durchführungsbeschlusses genannten drittstaatsangehörige Antragsteller zugrundeliegende Regelung in Art. 2 Abs. 3 des Durchführungsbeschlusses, gemäß derer die Mitgliedstaaten nach Art. 7 der Massenzustrom-Richtlinie den Beschluss auch auf andere Personen, insbesondere Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine anwenden können, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können, nicht so verstanden werden kann, dass ein Erteilungsanspruch im Hinblick auf einen dem genannten Personenkreis unterfallenden Ausländer bereits dann zu bejahen wäre, wenn ihm die Rückkehr in seine Herkunftsregion innerhalb seines Herkunftslandes nicht möglich ist. - BGH, 30.10.1963 - VIII ZR 62/62
Rechtsmittel
In einem solchen Falle ist eine Mahnung nur dann geeignet, den Schuldner in Verzug zu setzen, wenn feststeht, daß auch eine keine Mehrforderung enthaltende Mahnung nichts gefruchtet hätte und wenn anzunehmen ist, daß der Gläubiger die Annahme der wirklich geschuldeten Leistung (hier die bloße Übergabe des Wagens ohne weitere Reparaturen) nicht abgelehnt hätte (…BGH Urt. vom 19. April 1955 - I ZR 66/53 = LM BGB § 286 Nr. 3; RGZ 109, 16, 22; RG JW 1931, 1183;… BGB/RGRK 11. Aufl. § 284 Anm. 19 und Soergel/Siebert 9. Aufl. § 284 Nr. 6).
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