Rechtsprechung
| RG, 09.07.1925 - IV 514/24 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Testamentserrichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 111, 247
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Nürnberg, 22.09.2016 - 15 W 509/16
Zurückweisung eines Eigentumsumschreibungsantrags wegen unwirksamer Verfügung …
Dieses hat eine analoge Anwendung des § 185 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 BGB für möglich erachtet in dem Sinne, dass dem nachträglichen Erwerb des Gegenstandes der Verfügung durch den Verfügenden der Fall gleichzustellen sei, dass jemand, der in der Verfügungsmacht beschränkt war und während dieses Zustandes eine Verfügung getroffen hat, nachträglich das Verfügungsrecht erlangt, und der Genehmigung der Verfügung des Nichtberechtigten durch den Berechtigten der Fall, dass der Verfügende selbst die von ihm im Zustande beschränkter Verfügungsmacht getroffene Verfügung nach Erlangung des Verfügungsrechts genehmigt (RGZ 111, 247, 250). - OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01
Errichtung eines formwirksamen Testaments: Ergänzung der Kopie eines …
a) Dabei verkennt das Landgericht nicht, daß das Gesetz (§§ 2231 Nr. 2, 2247 BGB) - wie in Rechtsprechung (z. B. RGZ 111, S. 247 ff., 252; BGH NJW 1974, 1083 f., 1084; … - LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 5 T 341/08
Antrag mit Amtsannahme
Da es sich bei der materiell-rechtlichen Einigung über die Bestellung eines Nießbrauchs an dem Grundstück um ein Verfügungsgeschäft handelt, wurde diese Verfügung nach richtiger, wenn auch nicht unbestrittener Auffassung entsprechend § 185 Abs. 2 S 1 Alt 2 BGB mit dem Amtsantritt des Testamentsvollstreckers von selbst und ex nunc wirksam, da die Testamentsvollstreckung schon vor der Annahme des Amtes mit dem Erbfall beginnt und durch die Annahmeerklärung des Ernannten sich das Testamentsvollstreckeramt in seiner Person nur noch konkretisiert (OLG München ZEV 2006, 173, 174; RGZ 111, 247, 250; 149, 19, 22; Staudinger/Wolfgang Reimann (2003), § 2202 BGB Rn 32;… Zimmermann in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2004, § 2202 BGB, Rn 4; a.A.: Mayer in Beck'scher Online-Kommentar Hrsg: Bamberger/Roth, § 2202 Rn 13). - OLG Hamm, 19.01.1981 - 15 W 124/80 Dem in dieser Vorschrift ausdrücklich geregelten Fall, daß der Verfügende den Gegenstand der Verfügung erwirbt, ist anerkanntermaßen derjenige Fall gleichzustellen, daß jemand, der in der Verfügungsmacht beschränkt war, nachträglich die volle Verfügungsmacht erlangt hat (vgl. RGZ 111, 247 ff, 250;… Leptien in Soergel, BGB 11. Aufl. § 185 Rdn. 15 ff, 17, 20 bis 24;… Coing in Staudinger, BGB 11. Aufl. § 185 Rdn. 6), was in dem vorliegenden Fall durch das Ausscheiden der Grundstücke aus dem Höferecht geschehen ist.
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