Rechtsprechung
| RG, 25.11.1927 - (VII) VI 322/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Preußischer Mietstempel.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 119, 114
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 148/58 In der Regel werden aber in dem Vertrage eine Abtretung der Ansprüche und eine befreiende Schuldübernahme unter Zustimmung des Vertragsgegners verbunden sein (Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Bearb. § 87 S. 349;… Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, 3. Aufl. 1. Band § 31 III; Bettermann, Mieterschutzgesetz, Vorbem zu §§ 30, 31 Nr. 36;… vgl. auch BGH Urt. v. 29. Oktober 1957 - VIII ZR 292/56 - LM BGB § 581 Nr. 16 = MDR 1958, 90; RGZ 119, 114, 118).
- BGH, 01.07.1960 - I ZR 55/59
Berechtigung zur Minderung einer vereinbarten Vergütung für die Überlassung eines …
Ein derartiger Eintritt eines Dritten in die durch ein gegenseitiges Vertragsverhältnis begründeten Rechte und Pflichten ist in der Form der Rechtsübertragung (§§ 398 ff BGB) und der Schuldübernahme (§§ 414 ff BGB) mit Zustimmung des Vertragsgegners rechtlich möglich (RGZ 119, 114, 118) und hier nach der zutreffenden Annahme des Berufungsgerichts mit Zustimmung aller, Beteiligten wirksam vorgenommen worden.
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