Rechtsprechung
| RG, 21.02.1929 - VI 80/29 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 123, 327
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
bb) Jedoch führt die Genehmigungsbedürftigkeit nach dieser Bestimmung für sich nur zu einer schwebenden Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts (Lange, § 2 Anm. 16; Ehrenforth, § 2 Anm. 1a,b;… Wöhrmann, § 2 Rdnr. 26;… Haegele, Die Beschränkungen im Grundstücksverkehr, Rdnr. 3; Herminghausen, S. 592, 599;… Vorwerk-v. Spreckelsen, § 2 Rdnr. 15;… Palandt-Bassenge, BGB, 51. Aufl., Vorb. § 873 Rdnr. 23; vgl. auch RGZ 108, 91 (94); 123, 327 (329 f.); 154, 304 (306); BGH, NJW 1952, 1109 = LM § 986 BGB Nr. 1 (unter I 1); BGH, NJW 1979, 372 (L) = LM GrundstücksverkehrsG Nr. 5 = DNotZ 1979, 306 f.). - BFH, 30.04.1971 - III R 89/70
Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages - Kaufpreisforderung - Auflösend …
a) Genehmigungspflichtige Grundstücksverträge werden allgemein dahin beurteilt, daß die bis zur Genehmigung schwebend unwirksamen Verträge durch die Genehmigung vom Zeitpunkt ihres Abschlusses an bürgerlichrechtlich voll wirksam werden (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 123 S. 327, 330 -- RGZ 123, 327, 330 --; 125, 53, 56; Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 32 S. 383 -- BGHZ 32, 383 --; Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des BGH -- LM --, Nr. 1 zu § 497 BGB;… Soergel-Siebert, Bürgerliches Gesetzbuch, 10. Aufl., vor § 182, Rdnr. 9).Die Rückwirkung behördlicher Genehmigungen ist weniger aus einer entsprechenden Anwendung des § 184 BGB als vielmehr aus dem Zweck der behördlichen Genehmigung (so insbesondere Urteil des BGH V ZR 105/59 vom 15. Juni 1960, BGHZ 32, 383 unter Hinweis auf RGZ 123, 327, 331) zu begründen.
- BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59
Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden
Dieses Ergebnis folgt vielmehr aus dem Verwaltungsakt, den die Genehmigung darstellt, und aus dem mit ihr verfolgten Zweck, wie das Reichsgericht schon in dem Urteil vom 21. Februar 1929 (RGZ 123, 327, 331) hervorgehoben hat.
- BVerwG, 19.09.1969 - IV C 16.68
Analogie - Öffentliche-rechtliche Genehmigung - Bodenverkehrsgenehmigung
Die in § 184 BGB vorausgesetzte Interessenlage und die sich daraus für seine entsprechende Anwendung ergebenden Fragen sind jedoch, verglichen mit § 182 Abs. 1 BGB, von anderer und durchaus eigener Art. Das macht die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 184 BGB deutlich (vgl. RGZ 123, 327 [331]; 125, 53 [55 f.] und 154, 304 [306 f.]). - BGH, 31.03.1952 - III ZR 142/51
Rechtsmittel
Die Vertragsparteien können sich jedoch nicht einseitig von diesem schwebend unwirksamen Vertrage loslösen (RGZ 98, 244; 103, 106; 106, 323; 115, 38; 123, 327). - BGH, 20.03.1957 - V ZR 6/56
Rechtsmittel
Macht ein Gesetz im öffentlichen Interesse die Wirksamkeit eines privatrechtlichen Geschäftes von der Genehmigung einer Behörde abhängig, so geschieht dies, damit durch die zuständige Behörde vom Standpunkt der durch das Gesetz geschützten öffentlichen Belange geprüft wird, ob gegen die beabsichtigte Rechtsänderung, die den Gegenstand des Vertrages bildet, ein Bedenken besteht oder nicht (RGZ 123, 327 f [351]). - BGH, 08.10.1954 - V ZR 63/53
Rechtsmittel
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