Rechtsprechung
| RG, 15.12.1928 - V 550/27 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 123, 52
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 29.06.2007 - V ZR 5/07
Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei rechtsgeschäftlicher Übertragung eines …
Dieses Argument ist auch vom Reichsgericht ergänzend herangezogen worden, um den Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs für die Fälle zu begründen, in denen der Erwerber auf Grund gesamthänderischer Bindung des auf ihn zu übertragenden Gegenstands oder auf Grund gesetzlicher Anordnung auch auf der Veräußererseite mitwirken musste (RGZ 117, 257, 265; 129, 119, 121) oder die Veräußerung einer rechtsgeschäftlichen Regelung der Erbfolge diente (RGZ 123, 52, 56; 136, 148, 150). - BGH, 18.12.2025 - V ZB 8/25
Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Vorwegnahme der Erbfolge
Rn. 14 a) Das Reichsgericht hatte eine Anwendbarkeit von § 892 BGB auf Grundstücksübertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge noch verneint (vgl. RGZ 123, 52, 56 f.; 136, 148, 150; RG, SeuffArch 83 Nr. 65).Rn. 24 cc) Es ist - anders als noch das Reichsgericht angenommen hat (vgl. RGZ 123, 52, 56 f.) - auch nicht geboten, die vorweggenommene Erbfolge systematisch einem Rechtserwerb nach § 1922 Abs. 1 BGB gleichzustellen.
Dass der Begünstigte einer vorweggenommenen Erbfolge infolge der Anwendung von § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB gegebenenfalls mehr erwirbt als im Erbfall, beruht darauf, dass entsprechende Rechtsgeschäfte auch gegenüber Dritten möglich wären, und führt deshalb zu keiner anderen Bewertung (anders RGZ 123, 52, 57;… Staudinger/Picker, BGB [2025], § 892 Rn. 87).
Rn. 28 (1) Das gilt zunächst für die Annahme, dass ein künftiger Erbe regelmäßig mit den Verhältnissen vertraut sein werde und daher des Schutzes des § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB in geringerem Maße bedürfe als ein Dritter (vgl. RGZ 123, 52, 56).
- BGH, 02.10.1981 - V ZR 126/80
Wiederbestellungsanspruch hinsichtlich eines durch unentgeltlichen …
In einem solchen Fall sei die Anwendung des § 892 BGB seinem Zweck nach nicht begründet (RGZ 123, 52, 56 und 136, 150).Nach einer in Literatur und Rechtsprechung verbreiteten Auffassung ist einem Erwerber, dem ein Grundstück im Rahmen vorweggenommener Erbfolge unter Lebenden übertragen wird, der Schutz des § 892 BGB zu versagen (so z.B., wenn auch mit unterschiedlicher Begründung: RGZ 123, 52, 56; 136, 148, 150;… Planck/Strecker, BGB 5. Aufl. § 892 Erl. II 1 e;… Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 892 Rdn. 24 a;… MünchKomm/Wacke, BGB § 892 Rdn. 37;… Soergel/Siebert/Baur, BGB 11. Aufl. § 892 Rdn. 20;… Paland/Bassenge, BGB 40. Aufl. § 892 Anm. 3 a cc;… Westermann, Sachenrecht, 5. Aufl. § 85 III 1 b;… Baur, Sachenrecht, 11. Aufl. § 23 III 3 d cc).
Gleichwohl ist § 816 Abs. 1 Satz 2 BGB hier anzuwenden, wie schon das Reichsgericht (RGZ 119, 308, 312; 123, 52, 57) angenommen hat.
- BGH, 19.02.1976 - III ZR 75/74
Begriff der Vermögensübernahme
Der Ausschluß einzelner, im Verhältnis zum Ganzen unbedeutender Gegenstände hindert die Anwendung der Vorschrift nicht (RGZ 69, 283, 289 f; 80, 257, 260; 123, 52, 54), sofern nur das im wesentlichen ganze Vermögen übernommen wird (BGHZ 35, 135, 143 [BGH 28.04.1961 - V ZB 17/60]; 43, 174, 176 [BGH 26.02.1965 - V ZR 227/62]; 59, 343, 352) [BGH 05.07.1972 - IV ZR 125/70]. - OLG Zweibrücken, 30.08.1999 - 3 W 125/99
Begriff und Form vorweggenommener Erbfolge
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 08.01.2025 - 20 W 236/24
Kein Ausschluss gutgläubigen Erwerbs nach § 892 BGB wegen Übergabevertrag unter …
(aa) Die erstgenannte Ansicht geht auf zwei Urteile des Reichsgerichts (vom 15.12.1928, V 550/27, RGZ 123, 52 ff. und vom 23.04.1932, V 325/31, RGZ 136, 148 ff.) zurück. - OLG Zweibrücken, 30.12.1980 - 3 W 161/80 Der gute Glaube an die Richtigkeit des Grundbuchs findet keinen Schutz, wenn die Rechtsübertragung an die Stelle einer Rechtsnachfolge kraft Gesetzes tritt; dies liegt vor, wenn das Eigentum zwar unter Lebenden übertragen wird, das Übertragungsgeschäft aber als Vorwegnahme der Erbfolge gewollt und auch tatsächlich so ausgestaltet ist (RGZ 123, 52, 56; 136, 148, 150;… Augustin, aaO § 892 Rdn. 42;… Baur, aaO § 892 Rdn. 20;… Seufert in Staudinger, BGB 11. Aufl. § 892 Rdn. 24a mwN für das ältere Schrifttum;… Bassenge, aaO § 892 Anm. 3 a cc).
- BGH, 09.03.1972 - III ZR 191/69
Haftung auf Grund Vermögensübernahme - Berechnung des Gesamtvermögens - …
Die Haftung mehrerer Vermögens-Erwerber für die Schulden des Veräußerers nach § 419 BGB setzt nämlich voraus, daß die Erwerber "die Verhältnisse des Veräußerers kennen, auch über die anderen Einzelübertragungen Bescheid wissen und daraus entnehmen können, daß der Veräußerer sein ganzes oder nahezu ganzes Vermögen abgibt" (BGH WM 1962, 94; vgl. auch BGH WM 1968, 1404; RGZ 123, 52/54;… BGB RGRK a.a.O. § 419 Anm. 6 und 18;… Soergei/Siebert a.a.O. § 419 Rdn. 3). - BGH, 28.06.1966 - VI ZR 253/64
Erwirkung eines Arrestbefehls zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen - …
- BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 79/85
Löschung einer Dienstbarkeit durch das Grundbuchamt von Amts wegen als inhaltlich …
- BGH, 02.12.1958 - VI ZR 310/54
- LG Nürnberg-Fürth, 28.10.1981 - 13 T 5567/81
Zur Eintragung einer Verfügungsbeschränkung zugunsten eines Erbanteilserwerbers
- BGH, 09.11.1961 - VII ZR 130/60
Rechtsmittel
- BGH, 19.09.1956 - 2 StR 292/54
Rechtsmittel
- BayObLG, 18.02.1988 - 2 BReg.Z 36/87
Befugnis einer Behörde auf Ersuchen einer Eintragung der durch eine Enteignung …
- BGH, 19.05.1967 - V ZR 76/64
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs - Erwerb eines …
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