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Rechtsprechung
   RG, 11.01.1929 - VII 119/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1929,592
RG, 11.01.1929 - VII 119/29 (https://dejure.org/1929,592)
RG, Entscheidung vom 11.01.1929 - VII 119/29 (https://dejure.org/1929,592)
RG, Entscheidung vom 11. Januar 1929 - VII 119/29 (https://dejure.org/1929,592)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 126, 76
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86

    Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist; …

    Wie den §§ 1, 2, 7 und 9 AnfG zu entnehmen ist, gewährt das Gesetz dem Gläubiger das Anfechtungsrecht nur zum Zwecke der Befriedigung einer bestimmten Forderung, über die ein vollstreckbarer Schuldtitel vorliegen muß (RGZ 126, 76, 77).

    Fristwahrende Wirkung äußert die Anfechtung nur zugunsten desjenigen Geldanspruchs, für den sie gerichtlich geltend gemacht wird, nicht auch zugunsten anderer Ansprüche desselben Gläubigers (RGZ 126, 76, 78).

  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 70/57
    Auf diese Unterbrechung findet nämlich nach herrschender Auffassung (RG in ständiger Rspr RGZ 65, 268; 126, 76, 80), von der sizuweichen kein Anlaß besteht, § 201 BGB keine Anwendung.
  • BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 86/86

    Grundstückserwerb durch den Erbbauberechtigten

    Nach den zwischen der Klagerin und den der Befriedigung einer bestimmten Forderung,o ber die ein Schuldnern getroffenen Vereinbarungen sichert die Fordevollstreckbarer Schuldtitel vorliegen muB ( RGZ 126, 76, 77).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 7/82

    Anfechtungsankündigung

    Das Reichsgericht hat zwar in RGZ 126, 76, 78 ausgeführt, das Anfechtungsgesetz verlange in § 4, daß der Gläubiger seine Anfechtungsabsicht selbst dem künftigen Anfechtungsgegner durch Zustellung eines Schriftsatzes mitteilt, wobei die Schriftform (§ 126 Abs. 1 BGB) eingehalten werden müsse, doch wird in dieser Entscheidung zu der Frage, in welcher Form die Zustellung erfolgen muß, nichts gesagt (vgl. auch RG JW 1936, 578).
  • BGH, 03.03.1976 - VIII ZR 197/74

    Steuervorauszahlung und Säumniszuschlag im Anfechtungsprozeß

    Der Revision ist zuzugeben, daß die pauschale Angabe der Summe sämtlicher Steuerforderungen, deretwegen die Anfechtungsklage erhoben wurde, in der Klageschrift dem Erfordernis der genauen Angabe von Art und Umfang der Rückgewährforderung, die die Kennzeichnung der Anfechtungsforderung mindestens in der Klagebegründung bedingt, nicht entsprochen hätte (vgl. RGZ 126, 76, 78; 39, 1, 3;… Böhle-Stamschräder, AnfG, 4. Aufl. Anm. II a zu § 9).
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