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Rechtsprechung
   RG, 25.03.1931 - I 300/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,551
RG, 25.03.1931 - I 300/30 (https://dejure.org/1931,551)
RG, Entscheidung vom 25.03.1931 - I 300/30 (https://dejure.org/1931,551)
RG, Entscheidung vom 25. März 1931 - I 300/30 (https://dejure.org/1931,551)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 132, 218
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 24.01.1985 - I ZR 201/82

    Saldierung von Posten aus unverbindlichen Börsentermin- und Differenzgeschäften

    Dabei bedarf es keines Eingehens auf die vom BerGer. seiner Entscheidung zugrunde gelegte Rechtsprechung des RG, nach der das Verrechnungsangebot im Rahmen der Saldofeststellung und -anerkennung nur als unter der stillschweigenden auflösenden Bedingung der Verrrechnung aller Geschäfte als wirksam abgegeben und auch nur als in diesem Sinne angenommen gelten könne, so daß bei Berufung des Saldoschuldners auf die Klaglosigkeit der im Kontokorrent mitverrechneten Termingeschäftsposten die Verrechnung insgesamt entfalle (RGZ 132, 218 (220, 221); 140, 345 (347, 348); 144, 311 (314); RG, BA 1937/1938, 131 (132)).

    Denn daß im Falle der Unverbindlichkeit des Saldoanerkenntnisses nicht nur die Saldoforderung, sondern auch die ihr zugrunde liegende Verrechnung unwirksam ist, ergibt sich, wie auch das RG weiter erwogen hat (RGZ 132, 218 (222)), jedenfalls daraus, daß Saldoanerkennung und Verrechnung - anders als nach der früheren Rechtsprechung des RG (RGZ 56, 19 (23, 24); 59, 192 (193, 194); RG, Warn 1917, 134 (135)) - Teile ein und desselben Rechtsaktes sind und daß deshalb von dem Anerkenntnis des Saldos als einer neuen Schuld (§ 781 BGB) die sich mit diesem uno actu vollziehende vertragliche Verrechnung (Aufrechnung) der Einzelposten nicht getrennt werden kann.

  • BGH, 02.11.1967 - II ZR 46/65

    Verjährung beim Kontokorrent

    Vielmehr tritt eine verhältnismäßige Gesamtaufrechnung ein, bei der die einzelnen Posten als gleichwertig zu behandeln sind (RGZ 56, 19, 21; 132, 218, 219).
  • BGH, 22.10.1984 - II ZR 262/83

    Aktienoptionsgeschäft

    Diese wäre aber gemäß § 59 BörsG wiederum nur eine Naturalverbind1ichkeit, denn die Anerkennung eines Saldos erzeugt keine klagbare Forderung, soweit in ihm das Ergebnis klagloser Geschäfte enthalten ist (RGZ 132, 218;… Sen.Urt. v. 15.10.1979 - IT ZR 144/78, LM BGB § 762 Nr. 5).
  • OLG Köln, 18.04.2002 - 12 U 95/01

    Insolvenzrecht: Ersatzsonderungsanspruch des Gläubigers

    Für diese Sichtweise könnte zwar sprechen, dass nach der vom RG und BGH [vgl. z.B. RGZ 132, 218 (219); 164, 212 (215); BGHZ 49, 24 (30)] vertretenen Lehre von der verhältnismäßigen Gesamtaufrechnung bei einem Rechnungsabschluss alle im Kontokorrent stehenden Aktivposten mit allen Passivposten zur Verrechnung gelangen, und zwar im Verhältnis der Gesamthöhe der Aktiva zu den Passiva.
  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 263/82

    Erstattungsberechtigter - Verrechnungsvertrag - Schuldtilgende Wirkung - …

    Die Vorschriften der § 396 Abs. 1 Satz 2, § 366 Abs. 2 BGB gelten nur für die einseitige Aufrechnung, nicht aber für den Aufrechnungsvertrag (Urteil des Reichsgerichts - RG - vom 25. März 1931 I 300/30, RGZ 132, 218, 221).
  • BGH, 15.10.1979 - II ZR 144/78

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Scheingeschäfts - Ermittlung des …

    Die Anerkennung eines Saldos erzeugt keine klagbare Forderung, soweit in ihm das Ergebnis klagloser Geschäfte enthalten ist (vgl. RGZ 132, 218 m.w.N.).
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