Rechtsprechung
| RG, 01.02.1932 - VI 472/31 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 135, 167
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 01.10.1999 - V ZR 162/98
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht beim Grundstückskaufvertrag
Diesen können sie wie ein sich aus der Verrechnung der beiderseitigen Leistungen ergebendes Guthaben nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung ersetzt verlangen (vgl. RGZ 135, 167, 172; 149, 135, 137;… RGRK/Ballhaus, BGB, 12. Aufl., § 325 Rdn. 16;… Staudinger/Otto, BGB [1995], § 325 Rdn. 50;… aM MünchKomm-BGB/Emmerich, 3. Aufl., § 325 Rdn. 74, 77) und wegen dieses Anspruchs ein Recht zur Zurückbehaltung geltend machen. - BGH, 05.05.1977 - VII ZR 85/76
Bauarbeiten zur Schadensminderung bei Konkurseröffnung einer Firma; Finanzielle …
Das Rechtsverhältnis wird aber umgestaltet: An die Stelle des gegenseitigen Schuldverhältnisses tritt der einseitige Anspruch des Vertragsgegners des Gemeinschuldners auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (BGH NJW 1962, 153, 155; 1962, 2296, 2297; 1963, 1869, 1870; 1967, 2203, 2204 (insofern nicht abgedruckt in BGHZ 48, 203); Senatsurteil vom 30. Mai 1963 - VII ZR 11/62 = WM 1963, 964, 965; RGZ 135, 167, 170; 140, 10, 15;… Jaeger/Lent 8. Aufl. Rdn. 41, 42;… Mentzel/Kuhn, 8. Aufl. Rdn. 36;… Böhle-Stamschräder 12. Aufl. Anm. 4 c jeweils zu § 17 KO; Schulz-Bourmer KTS 1975, 103; Rosenberger BauR 1975, 233, 234).Dabei spielt es keine entscheidende Rolle, ob dieser Schadensersatzanspruch auf bürgerlich-rechtlichen Vorschriften beruht oder auf konkursrechtlichen Bestimmungen (BGHZ 15, 333, 336; BGH NJW 1962, 153, 155; RGZ 135, 167, 170 jeweils mit weiteren Nachweisen).
In diesem Falle nehmen Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend an, daß der Konkursverwalter den Wert der vom Gemeinschuldner erbrachten, dem Vertragsgegner verbleibenden Teilleistungen aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen kann, weil infolge der Ablehnung der Vertragserfüllung der Rechtsgrund für eine Erfüllungsleistung nachträglich weggefallen sei (BGHZ 15, 333, 335/336; RGZ 135, 167, 172;… Jaeger/Lent a.a.O. § 17 KO Rdn. 44;… Heimann-Trosien in RGRK 12. Aufl. Rdn. 82;… Soergel/Siebert/Mühl 10. Aufl. Rdn. 130;… Staudinger/Seufert 10./11. Aufl. Rdn. 36 b;… Erman/H.P. Westermann 6. Aufl. Rdn. 48 jeweils zu § 812 BGB).
- BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 54/58
Rückforderung eines Baukostenzuschusses
Auf der anderen Seite ist aber, da ein Erfüllungsanspruch nicht mehr vorhanden ist, der rechtliche Grund einer für die Zeit nach der Kündigung erbrachten Leistung weggefallen (vgl. RGZ 135, 167, 172; RG JW 1936, 815).
- BGH, 27.11.1981 - V ZR 144/80
Klage auf Herausgabe eines verkauften noch nicht aufgelassenen Grundstücks - …
Infolgedessen verlor auch der Beklagte sein vertragliches Besitzrecht (RGZ 135, 167, 172; RG JW 1936, 655;… Böhle-Stamschräder/Kilger, KO 13. Aufl. § 17 Anm. 4 c;… a.M. Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 17 Rdn. 162).Auch zur Art und Höhe der behaupteten Verwendungen auf das Grundstück (§§ 994 ff BGB; vgl. dazu RGZ 135, 167, 173) sind tatrichterliche Feststellungen erst noch zu treffen.
Im übrigen können die Gegenansprüche des Beklagten ein Zurückbehaltungsrecht (§§ 273, 1000 BGB) nur insoweit rechtfertigen, als sie den Schadensersatzanspruch der Klägerin übersteigen (vgl. BGHZ 15, 333, 336; 68, 379; RGZ 135, 167).
- BGH, 03.02.1959 - VIII ZR 91/58 Andererseits ist, da ein Erfüllungsausspruch nicht mehr vorhanden ist, der rechtliche Grund einer für die Zeit nach der Kündigung erbrachten Leistung weggefallen (vergl. RGZ 135, 167, 171; RG JW 1936, 815).
- BGH, 19.01.1979 - I ZR 13/77
Herren und Knechte
Die beiderseitigen Erfüllungsansprüche erloschen und an ihre Stelle trat der Anspruch des Beklagten auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. RGZ 135, 167, 170; BGHZ 68, 379, 380).Ein Anspruch der Klägerin aus § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht nur, soweit der dem Beklagten durch die Erfüllungsverweigerung entstandene Schaden - den dieser darzulegen und zu beweisen hat - geringer ist als die erhaltenen Vorschußzahlungen (vgl. RGZ 135, 167, 170, 172; BGHZ 15, 333, 335/336; 68, 379, 380).
- BGH, 08.11.1961 - VIII ZR 149/60 Für diese Auffassung spricht auch die Erwägung, daß die Schadensersatzforderung des Konkursgläubigers ihrem Wesen nach sich als Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung darstellt, und zwar, wenn nicht nach dem Sonderrecht des Konkurses (…Jaeger/Lent aaO § 17 Nr. 41), so jedenfalls auf Grund der allgemeinen Vorschriften den Bürgerlichen Gesetzbuches (…Ilentzel/Kuhn aaO § 26 Nr. 12; Böhle-Stemschräder, KO 6 Aufl. § 17 Anm.4c; Würdinger in HGB RGRK 2.Aufl. Vorbem. § 373 Nr. 221; vgl. auch RGZ 135, 167,170).
- BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 152/77
Aufrechnung bedingter Forderungen gegen fällige Forderungen des Gemeinschuldners …
Das Berufungsgericht unterstellt, daß der Beklagten nach der Ablehnung der Erfüllung des von der Gemeinschuldnerin nicht vollständig erfüllten ersten Auftrags und des Anschlußauftrags durch den Kläger (§ 17 Abs. 2 KO) ein Schaden entstanden ist, weil sie für die von ihr vorgenommenen Deckungskäufe höhere Aufwendungen machen mußte (BGH Urteil vom 30. Mai 1963 - VII ZR 276/61 = NJW 1963, 1869, 1870 = WM 1963, 750; RGZ 135, 167, 170; vgl. RGZ 140, 10, 14). - BayObLG, 01.10.1999 - 5Z BR 162/98 Diesen können sie wie ein sich aus der Verrechnung der beiderseitigen Leistungen ergebendes Guthaben nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung ersetzt verlangen (vgl. RGZ 135, 167, 172; 149, 135, 137;… RGRK/ Ballhaus, BGB, 12. Aufl., § 325 Rdn. 16;… Staudinger/Otto, BGB [1995], § 325 Rdn. 50;… aM MünchKomm-BGB/Emmerich, 3. Aufl., § 325 Rdn. 74, 77) und wegen dieses Anspruchs ein Recht zur Zurückbehaltung geltend machen.
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