Rechtsprechung
| RG, 24.03.1933 - II 398/32 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 140, 174
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Für diesen Fall ist deshalb bei Teilunwirksamkeit § 139 BGB entsprechend anwendbar (BayObLG, WE 1995, 245, 247; OLG Hamm NJW-RR 1986, 500, 501; vgl. auch BGHZ 124, 111, 122 [Aktiengesellschaft]; RGZ 140, 174, 177 [Genossenschaft];… Palandt/Heinrichs, aaO, § 139 Rdn. 3;… Staudinger/Wenzel, aaO, § 43 Rdn. 46). - OLG Köln, 26.03.2018 - 4 Wx 2/18
Genehmigungspflicht der schenkweisen Übertragung eines voll eingezahlten …
Die Beurteilung derartiger Vorfragen obliegt aber dem Registergericht selbst (vgl. RGZ 140, 174, 181; OLG Frankfurt RPfleger 1979, 60;… Sternal, in Keidel, FamFG, 19. Aufl., 2017, § 26 Rn 56;… Heinemann, in Keidel, a. a. O., § 381 Rn 4;… Rüntz, in Bahrenfuß, FamFG, 3. Aufl., 2017, § 26 Rn 20 und ausdrücklich für die hier interessierende Frage der Genehmigungsbedürftigkeit Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 11. Aufl., 2015, § 381 Rn 3). - BGH, 15.11.1993 - II ZR 235/92
Rechtsfolgen der Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer AG; Nichtigkeit von …
Auf jeden Fall ist § 139 BGB auf Beschlüsse dann anwendbar, wenn sie auf die Begründung, Änderung oder Aufhebung sozial- oder individualrechtlicher Befugnisse oder Pflichten gerichtet sind und ihnen bereits deswegen ein rechtsgeschäftlicher Inhalt zuerkannt werden kann (RGZ 118, 218, 221; 140, 174, 177;… Soergel/Hefermehl, BGB 12. Aufl., § 139 Rdn. 12;… MüKo/Mayer-Maly, BGB, 2. Aufl., § 139 Rdn. 4;… Palandt/Heinrichs, BGB, 52. Aufl., § 139 Rdn. 3).Auch in einem solchen Fall kann ein an sich wirksamer Beschluß nach dem in § 139 BGB zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedanken nichtig sein (RGZ 140, 174, 177; 118, 218, 221 f.; 120, 28, 31; 120, 363, 366).
- OLG Karlsruhe, 17.07.2001 - 14 Wx 62/00
Reichweite der materiellen Prüfungskompetenz des Registergerichts bei beantragter …
Die Nichtigkeit eines derartigen mit der Realität nicht übereinstimmenden satzungsändernden Beschlusses zum Unternehmensgegenstand ergibt sich dabei nach zutreffender herrschender Meinung aus § 241 Nr. 3, 3. Alternative, AktG i. V. m. § 23 Abs. 5, Abs. 3 Nr. 3 AktG (…hierzu Hüffer, aaO, Rnr. 19 zu § 241 m. w. N.), die fehlende Eintragungsfähigkeit aus dem Zweck des Handelsregisters - Verlautbarung der für die Sicherung des Handelsverkehrs in seiner Außenwirkung maßgeblichen eintragungspflichtigen Rechtsverhältnisse (…BayObLG, Rpfleger 1976, S. 254 f., 255) - sowie aus der gemäß § 181 Abs. 3 AktG konstitutiven Wirkung der Eintragung der Satzungsänderung (vgl. - für das Genossenschaftsregister - RGZ 140, S. 174 ff., 180 f.).Dies bedeutet, daß sich die Prüfung durch das Registergericht auch auf die materielle Ordnungsmäßigkeit der zur Eintragung angemeldeten Satzungsänderung zu erstrecken hat (vgl. [für das Genossenschaftsregister] RGZ 140, S. 174 ff., 181;… Röhricht, in: Großkommentar Aktiengesetz, 4. Aufl. 1997, Rnr. 5 zu § 38 m. w. N.).
- KG, 11.02.1997 - 1 W 3412/96
Rechtsfähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft; Prüfungsbefugnis des …
Dies bedeutet, daß der Registerrichter nicht nur eine formelle Prüfung der Anmeldung vorzunehmen hat, sondern auch zu ihrer materiellen Prüfung berechtigt und verpflichtet ist (RGZ 140, 174/180 f.;… Jansen a.a.O. § 125, Rdn. 22 - 24).Solche Umstände können sich etwa ergeben aus den eingereichten Erklärungen und Unterlagen des Anmeldenden, etwa wenn diese nicht schlüssig dargelegt oder nach der Lebens- und Geschäftserfahrung nicht in sich glaubwürdig sind (…so Keidel/Winkler a.a.O.), aber auch aus sonstigen, dem Gericht bekannt gewordenen Umständen (KG, KGJ 30, A 109/114 f., unter Hinweis auf die Denkschrift zum HGB; OLG R 28, 343/344; KGJ 39, A 122/124; RGZ 140, 174/181; BayObLG Rpfleger 1978, 255; …
- BayObLG, 08.02.1985 - BReg. 3 Z 12/85
Zum Prüfungsrecht des Registerrichters
Der Inhalt des satzungsändernden Beschlusses ist an Hand der eingereichten Unterlagen weiter daraufhin zu überprüfen, ob Nichtigkeits- oder Unwirksamkeitsgründe zu verzeichnen sind (…Hachenburg/Ulmer aaO. RdNr. 43; vgl. auch RGZ 140, 174/181). - OLG Hamburg, 04.04.1984 - 2 W 25/80
Änderung der Satzung einer Gesellschaft und diesbezügliche Eintragung im …
Ihn trifft nicht nur eine formelle Prüfungspflicht, er hat vielmehr auch zu erwägen, ob die einzutragenden Beschlüsse sachlich-rechtlich Bestand haben können oder etwa wegen eines Mangels in dieser Richtung nichtig sind und deshalb nicht eingetragen werden dürfen (vgl. BGH NJW 52, 742 - zum Verfahren gemäß 40. DVO zum UmstG ; RGZ 140, 174/180 ff./, betreffend eine eingetragene Genossenschaft; RGZ 148, 175, betreffend eine Aktiengesellschaft).
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