Rechtsprechung
| RG, 03.04.1933 - VI 380/32 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 140, 216
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Saarbrücken, 05.02.1997 - 1 U 468/96
Verjährung von Wechselforderungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.02.1956 - II ZR 141/54
Rechtsmittel
- BGH, 16.10.1980 - III ZR 153/79
Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Abgrenzung von …
- BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 57/84
Garantieversprechen eines Maklers als Verpflichtung den Erwerb des Grundstückes …
Das Garantieversprechen der Beklagten zu 1) als Maklerin, das den Anspruch des Klägers auf Schadloshaltung für sich allein begründet (Senatsurteil vom 12.2.1981 - IVa ZR 103/80 - LM BGB § 305 Nr. 23), verpflichtet die Beklagte nicht zur Herbeiführung des Erfolges, hier des Grundstückserwerbes vom Kläger, sondern nur dazu, ihm den wirtschaftlichen Ausfall zu ersetzen; es ist deshalb nach deutschem Recht nicht formbedürftig (RGZ 140, 216, 219, vgl. näher Reichel JW 1933, 2642 und Staudinger/Wufka, 12. Aufl. § 313 Rdn. 63). - BGH, 24.11.1960 - VII ZR 165/52
Rechtsmittel
Die Verbindlichkeit des Hauptschuldners ist mit derjenigen des Bürgen aber nicht identisch; diese stellt eine nach Inhalt und Rechtsgrund von der Hauptschuld verschiedene, eigene Verbindlichkeit dar (vgl. Staudinger Randnote 7 vor § 765 BGB; RGZ 140, 216, 219; BGH NJW 1955, 1398), wie u.a., an den Fällen der Ausfallbürgschaft und der Bürgschaft für Verbindlichkeiten, die nicht auf Leistung von Geld oder anderen vertretbaren Sachen gehen, besonders deutlich wird.
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