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Rechtsprechung
   RG, 20.10.1933 - II 30/33   

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https://dejure.org/1933,419
RG, 20.10.1933 - II 30/33 (https://dejure.org/1933,419)
RG, Entscheidung vom 20.10.1933 - II 30/33 (https://dejure.org/1933,419)
RG, Entscheidung vom 20. Oktober 1933 - II 30/33 (https://dejure.org/1933,419)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 142, 85
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 330/03

    Pflicht des Zwangsverwalters zur Herauszahlung einer Kaution

    Der zuvor abgeschlossene Mietvertrag bindet den Zwangsverwalter mit seinem gesamten Vertragsinhalt (RGZ 142, 85, 89;… Belz in Bub/Treier, aaO, VII A Rdnr. 152).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZR 151/04

    Zustellung eines Abgabenbescheides hinsichtlich eines unter Zwangsverwaltung …

    Daher greift auch § 156 Abs. 1 ZVG nicht ein (vgl. RGZ 142, 85, 94).
  • BFH, 19.12.1985 - V R 139/76

    Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerrechtlich eine …

    Die Anordnung der Zwangsverwaltung führt aber, um die Erfüllung der in § 155 Abs. 2 ZVG bezeichneten Ansprüche zu gewährleisten, zu einer Sonderung des beschlagnahmten Grundbesitzes von dem übrigen Vermögen des Schuldners (RGZ 142, 85, 93).
  • LG Berlin, 02.03.1987 - 62 S 181/86

    Anspruch auf Rückzahlung der bei Beginn des Mietverhältnisses geleisteten …

    Die Anwendung der Vorschrift des § 572 BGB ergibt sich jedoch daraus, daß § 152 Abs. 2 ZVG als eine die erweiterte Wirksamkeit des Miet- und Pachtverhältnisses nach den §§ 571 ff. BGB ausbauende Sonderbestimmung anzusehen ist (RGZ 142/85, 89).

    Der Vertrag bindet den Zwangsverwalter mit seinem Gesamtinhalt unmittelbar kraft Gesetzes, ohne daß allerdings wie bei der Veräußerung eines Grundstückes nach § 571 BGB oder der Zwangsversteigerung nach § 57 ZVG ein Wechsel auf der Vermieterseite stattfindet, das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vollstreckungsschuldner als Vermieter bleibt bestehen (RGZ 142/85, 89; Kammergericht JW 1937, Seite 1073).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2007 - 4 L 21/07

    Zur Auslegung des § 156 Abs. 1 ZVG

    Daher greift auch § 156 Abs. 1 ZVG nicht ein (vgl. RGZ 142, 85, 94).
  • BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 206/59

    Verpflichtung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Lieferung von Strom …

    Auch dieses hat bereits eine sittenwidrige Ausnutzung der Monopolstellung durch das Versorgungsunternehmen im Blick auf den Kontrahierungszwang eines solchen Monopolunternehmens angenommen, wenn es die weitere Versorgung der Konkursmasse davon abhängig macht, daß der Konkursverwalter in den Versorgungsvertrag eintritt, d.h. also die rückständigen Stromschulden zu Masseschulden werden läßt (RGZ 132, 273, 276; 142, 85;… ebenso Jaeger, 8. Aufl. KO § 17 Anm. 18 b, Epsilon;… Mentzel-Kuhn KO 6. Aufl. § 17 Anm. 21).
  • BVerwG, 26.02.1970 - IV B 111.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Diese Frage bedarf jedoch keiner weiteren Klärung, da, wenn man den Ersteigerer nicht als entreichert ansieht, nicht der Kläger, sondern der nächste ausgefallene Gläubiger entreichert wäre: Durch die Beschlagnahme des Grundstückes auf Grund des die Zwangsversteigerung anordnenden Beschlusses (§ 20 ZVG) ist ein Sondervermögen des Schuldners in bezug auf das Grundstück entständen, das den Vollstreckungsgläubigern ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös gewährt (vgl. RG, Urteil vom 26. Oktober 1887 in RGZ 19, 295 [302 ff.]; RG, Urteil vom 20. Oktober 1933 in RGZ 142, 85 [93]).
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