Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
| Kapitel 5 - Beendigung des Mietverhältnisses (§§ 568 - 576b) |
| Unterkapitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 568 - 572) |
(1) Auf eine Vereinbarung, nach der der Vermieter berechtigt sein soll, nach Überlassung des Wohnraums an den Mieter vom Vertrag zurückzutreten, kann der Vermieter sich nicht berufen.
(2) Ferner kann der Vermieter sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, nach der das Mietverhältnis zum Nachteil des Mieters auflösend bedingt ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
rechts § 571Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum § 572Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung
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Rechtsprechung zu § 572 BGB
33 Entscheidungen zu § 572 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 11.11.2020 - VIII ZR 191/18
Wohnraummietvertrag: Vereinbarung der Vertragsbeendigung bei Beendigung eines ...
- LG Berlin, 31.03.2023 - 64 S 16/22
Geltendmachung von weit zurückgehender Nutzungsentschädigung durch Vermieter
- AG Berlin-Lichtenberg, 08.11.2023 - 14 C 55/23
- LG Freiburg, 06.04.2006 - 3 S 220/05
Wohnraummiete: Rückgewähr der Mietkaution an den Endmieter nach Beendigung des ...
- BGH, 16.11.2005 - XII ZR 124/03
Rückforderung einer Mietkaution vom Erwerber des vermieteten Grundstücks
- OLG Frankfurt, 09.12.2002 - 20 REMiet 1/01
Zur Pflicht des Hauptvermieters zur Rückzahlung der Mietkaution
- OLG Brandenburg, 17.09.2003 - 3 U 279/02
Zum Umfang der Mietkaution als Haftungsmaße bei Zwangsverwaltung
- AG Bad Urach, 16.01.2025 - 1 C 165/24
Vorliegen eines Mietverhältnisses mit Kaufabsicht; Anspruch auf Herausgabe einer ...
- BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 11/03
Verpflichtung des Zwangsverwalters zur Herausgabe der Mietkaution
- BGH, 01.04.2009 - XII ZR 95/07
Ordentliche Kündbarkeit eines unter einer auflösenden Bedingung (hier: ...
Querverweise
Auf § 572 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu § 572 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Bedingung und Zeitbestimmung
- § 158 II (Aufschiebende und auflösende Bedingung) (zu § 572 I)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- Rücktritt
- § 346 (Wirkungen des Rücktritts) (zu § 572 I)