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Rechtsprechung
   RG, 08.02.1934 - IV 357/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,540
RG, 08.02.1934 - IV 357/33 (https://dejure.org/1934,540)
RG, Entscheidung vom 08.02.1934 - IV 357/33 (https://dejure.org/1934,540)
RG, Entscheidung vom 08. Februar 1934 - IV 357/33 (https://dejure.org/1934,540)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 143, 350
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 27.02.1980 - V ZB 15/79

    Zur Anwendbarkeit von § 181 BGB bei derAbgabe einer Löschungsbewilligung

    So hat auch das Reichsgericht im Fall der Anfechtung einer letztwilligen Verfügung (§ 2081 BGB) für die Anwendung des § 181 BGB nicht darauf abgestellt, daß diese Anfechtung dem Nachlaßgericht gegenüber zu erklären ist, sondern darauf, daß sachlich diejenigen betroffen sind, deren erbrechtliche Ansprüche geändert oder ausgeschlossen werden (RGZ 143, 350, 352/353).
  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60

    Feststellungsklage des Vermächtnisnehmers

    Daraus ergibt sich, daß das Gesetz sachlich als den Anfechtungsgegner nicht das Nachlaßgericht, sondern denjenigen ansieht, dessen Rechtsstellung von der Anfechtung betroffen wird (RGZ 143, 350, 353).
  • BGH, 23.02.1968 - V ZR 188/64

    Verbot des Selbstkontrahierens bei Zusammenfassung mehrerer selbständiger …

    Umstritten ist, inwieweit dieser Grundsatz Ausnahmen nach der einen oder anderen Richtung duldet (einerseits Ausdehnung des § 181, vgl. RGZ 76, 89; 75, 357; 143, 350, 352/54; andererseits Einschränkung, vgl. Urteil des III. Zivilsenats vom 19. Juni 1961, III ZR 89/60, FamRZ 1961, 473, 475).
  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 11/56

    Vertretung Minderjähriger bei Erbauseinandersetzung

    Dem sollte durch die Vorschriften des § 181 BGB vorgebeugt werden (vgl. z.B. RGZ 68, 172 [175]; 143, 350 [354];… BGB RGRK 10. Aufl. § 181 Anm. 1).
  • KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03

    Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem …

    Zwar handelt es sich bei der Zustimmung zur Veräußerung nach § 12 Abs. 1 WEG um ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft, für das § 181 BGB grundsätzlich gilt (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 1441; RGZ 143, 350, 352; BayObLG, Rpfleger 1983, 350;… Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 181 Rn. 6).
  • OLG München, 26.03.2012 - 34 Wx 199/11

    Grundbuchverfahren: Selbstkontrahierungsverbot bei einer Löschungsbewilligung …

    § 181 BGB gilt hiernach auch dann, wenn eine Erklärung zwar gegenüber einer staatlichen Stelle abgegeben werden kann, sie der Sache nach aber an eine Privatperson gerichtet ist (…vgl. z. B. Staudinger/Schilken BGB Neubearb. 2009 § 181 Rn. 40; RGZ 143, 350/352 f.; a.A. wohl BayObLGZ 1951, 456; LG Saarbrücken vom 20.10.2008, 5 T 469/08, zitiert nach juris, zu Eintragungen im Binnenschifffahrtsregister).
  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …

    Obgleich es sich bei § 2079 BGB um einen Sonderfall der Anfechtung wegen Irrtums handelt (RGZ 143, 350/352; BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLGZ 1971, 147/151), hindert dies nicht, die Anfechtung auch auf § 2078 BGB zu stützen (RGZ 50, 238/240;… BayObLGZ a.a.O. m. Nachw.).

    Da es sich bei § 2079 BGB lediglich um einen Sonderfall der Anfechtung wegen Irrtums ( § 2078 Abs. 2 BGB ) handelt (RGZ 143, 350/352; BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLGZ 1971, 147/151), wird die Feststellung des Landgerichts, auch die Anfechtung nach § 2078 BGB greife aus keinem ersichtlichen Grund durch, bereits von den Ausführungen zu § 2079 Satz 2 BGB hinreichend getragen (vgl. Palandt § 2079 Anm. 3; § 2081 Anm. 1).

  • BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58

    Einmann-GmbH. In-sich-Geschäft

    Das Gesetz geht davon aus, daß beim In-sich-Geschäft die Gefahr eines Interessengegensatzes besteht (RGZ 143, 350, 354).
  • BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75

    Anmeldung von Erfindungen als Diensterfindungen zum Patent - Anspruch auf Zahlung …

    Als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung unterliegt sie regelmäßig dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB (RGZ 143, 350, 352).
  • BGH, 06.05.1959 - V ZR 97/58

    Rechtsmittel

    Der dortige Fall ist vom Gesetzgeber als Unterfall eines Irrtums des Erblassers geregelt, wie sich für die erste Alternative von § 2079 Satz 1 BGB aus deren Wortlaut und für die zweite Alternative aus Satz 2 a.a.O. ("bei Kenntnis der Sachlage") ergibt (RGZ 143, 350, 352; Staudinger/Seybold §§ 2078/79 Randnote 33).
  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91

    Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der …

  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 73/71

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen geschäftsunfähigen Rechtsanwalt bei …

  • BGH, 18.10.1962 - V BLw 12/62

    Rechtsmittel

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