Rechtsprechung
| RG, 13.07.1934 - VII 33/34 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 145, 107
Wird zitiert von ... (30)
- BGH, 23.03.2023 - V ZR 97/21
Ausgleichsanspruch bei nur unwesentlichen Einwirkungen von Nachbargrundstück
Zwar ist § 907 Abs. 1 BGB ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2001 - V ZR 422/99, NJW-RR 2001, 1208, 1209; RGZ 145, 107, 115). - BGH, 13.03.1980 - III ZR 156/78
Amtspflichten der Gemeinde bei der Planung öffentlicher Versorgungs- und …
- BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51
Aufopferungsanspruch bei Impfschäden
Rn. 5 Das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung ohne weiteres davon ausgegangen, daß es sich bei der Geltendmachung von Aufopferungs- und Entschädigungsansprüchen, die aus hoheitlichen Eingriffen hergeleitet werden, um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten im Sinne des § 13 GVG handelt, für die der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben ist, und zwar gleichgültig, ob die Ansprüche aus §§ 74, 75 EinlALR, ihrer entsprechenden Anwendung oder aus einem gewohnheitsrechtlichen allgemeinen Rechtsgrundsatz hergeleitet werden (RGZ 173, 183 [189]; 140, 276 [285]; 145, 107 [109]; 156, 305 u.a.; vgl. ferner Boehmer, Grundlagen der Bürgerlichen Rechtsordnung, 1. Buch 1950 S. 253).
- BGH, 02.07.1959 - III ZR 76/58
Zufahrtsverschlechterung als Enteignung
Dieses hat ausgeführt, daß bei Veränderungen einer Straße das Recht des Anliegers auf Erhaltung des Zugangs von und zur Straße zu Fuß und zu Wagen gewahrt bleiben müsse und daß ein Entschädigungsanspruch bestehe, wenn ein solcher Verkehr durch Veränderung der Straße unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werde (RGZ 145, 107). - BGH, 22.12.1953 - V ZR 175/52
Sorgfaltspflichten des Bauherrn bei der Übertragung von Bauarbeiten oder ihrer …
Ist somit die Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB nicht festzustellen, so erledigt sich damit der weitere Revisionsangriff, das Berufungsgericht habe die Beweislast verkannt, wenn es von dem Kläger für das Verschulden der Beklagten Beweis fordere, obwohl dieses Verschulden bei objektiv widerrechtlicher Verletzung fremden Eigentums zu vermuten sei (RGZ 145, 107 [116]). - BGH, 22.12.1952 - III ZR 139/50
Aufopferungsanspruch des Anliegers
Auf das Fortbestehen von Vorteilen, die sich lediglich aus einer bestimmten Verkehrslage ergeben, hat der Anlieger kein Recht (RGZ 145, 107 [113]; 161, 364 [369]).Eine Ausnahme ist immer schon dann anerkannt worden, wenn die Entziehung oder Beschränkung des Gemeingebrauchs den Bestand eines Rechts selbst angreift, indem dadurch die ihm eigene Benutzbarkeit und Verwertbarkeit ausgeschlossen wird, so wenn die Zugänglichkeit zu einem Hause oder wenn Licht, Luft oder Wasser abgeschnitten werden (…Otto Mayer a.a.O. S 319;… Forsthoff a.a.O. S 264; RGZ 145, 107 [113]).
- BGH, 16.01.1968 - VI ZR 134/66
Obhutspflicht - Aufsichtsbereich der Eltern - Minderjähriger - Gefährliche …
Die Entscheidung RGZ 145, 107, 115 und die Ausführungen von Baumann, AcP 155, 495 ff? auf die sich die Revision bezieht, besagen nichts anderes. - LG Frankfurt/Main, 10.07.1969 - 4 O 147/68
Wegeausbau; Enteignungsgleicher Eingriff/Behinderung einer Garagenzufahrt durch …
Dem sind die Einzelinteressen der Benutzer untergeordnet und darin finden sie ihre Grenze (RGZ 145, 107, 113; RGZ 161, 364, 369; BGHZ 8, 273 = NJW 53, 383; BGH, DÖV 67, 718;… vgl. Kodal, Straßenrecht, 2. Aufl. 1964, S. 33).Dieser Gedanke lag auch der Rechtsprechung des RG zugrunde, das dem Anlieger einer öffentlichen Straße ebenfalls für Beeinträchtigungen des Zugangs durch Höherlegung oder nachträgliche Änderung des Straßenkörpers einen Entschädigungsanspruch zubilligte (…vgl. dazu Germershausen-Seydel, aaO; RGZ 62, 87, 89; 145, 107, 113).
- BGH, 21.06.1954 - III ZR 11/53
Rechtsmittel
Darüber hinaus hat das Reichsgericht in seiner neueren Rechtsprechung (vor allem RGZ 145, 107 [109 ff]) nicht in unmittelbarer, wohl aber in entsprechender Anwendung einen Aufopferungsanspruch auch dann zuerkannt, wenn zwar, anders als im Gebiet des Preussischen Allgemeinen Landrechts und des rheinisch-französischen Rechts ein subjektives Recht des Anliegers auf dauernden Genuss der ihm in Aussicht gestellten Strassenbenutzung zu verneinen sei, wenn aber die tatsächlichen Verhältnisse und die Belange der Beteiligten dieselben seien, die in jenen anderen Rechtsgebieten zu der Annahme eines subjektiven bestimmten Rechts geführt hätten.Sie hat den Klägern die Zugänglichkeit zu ihren Grundstücken nicht schlechthin derart genommen, dass ihnen bei Ausnutzung der Sondererlaubnis etwas zuteil wurde, worauf sie kein Recht mehr hatten, sondern sie hat den Anliegern das Recht (oder ggf im Sinne von RGZ 145, 107 eine des gleichen Rechtsschutzes bedürftige Möglichkeit) auf Erhaltung der Zufahrt (und Abfahrt) zu ihren Häusern belassen.
- BGH, 11.10.1973 - III ZR 159/71
Enteignung/Entschädigung
Darüber hinaus ist der Grundeigentümer nach Enteignungsrecht (nur) davor geschützt, daß sein Grundstück durch hoheitliche Maßnahmen nicht von Licht, Luft und Wasser abgeschnitten und dadurch in seiner wirtschaftlichen Nutzbarkeit beschränkt wird (BGHZ 23, 235, 239 = NJW 57, 633; RGZ 145, 107, 113; RG, Warn 1935 Nr. 132; für freien Zugang zur Straße auch: BGHZ 48, 58, 62, 63, 65, 68 = NJW 67, 1752; BGHZ 30, 241 = NJW 59, 1776; BGH, LM Nr. 22 zu Art. 14 (D) GG = NJW 59, 1916). - BGH, 25.11.1953 - V ZB 15/53
Preußisches Allgemeines Berggesetz
- BGH, 14.01.1953 - VI ZR 39/52
- BGH, 28.09.1976 - VI ZR 113/76
Beweislage hinsichtlich des Verschuldens nach Feststellung des objektiven …
- BGH, 20.10.1967 - V ZR 78/65
Eigentumsgarantie und Flußlaufverlegung
- BGH, 04.02.1957 - III ZR 181/55
Bauordnung und Enteignung
- BGH, 07.07.1970 - VI ZR 130/68
Hochwasser - Schutzgesetz
- BGH, 25.11.1964 - V ZR 165/62
Rechtsmittel
- BGH, 31.01.1963 - III ZR 88/62
- BGH, 29.11.1951 - III ZR 103/51
Rechtsmittel
- BGH, 02.02.1955 - VI ZR 278/53
- BGH, 08.07.1953 - VI ZR 36/52
- BGH, 11.07.1963 - III ZR 26/62
- BGH, 18.01.1962 - III ZR 136/60
Rechtsweg für die Geltendmachung eines Aufopferungsanspruchs - Voraussetzungen …
- BGH, 03.01.1961 - VI ZR 67/60
Rechtsmittel
- BGH, 29.04.1959 - V ZR 23/58
Rechtsmittel
- BGH, 21.11.1953 - VI ZR 21/52
- BGH, 11.02.1953 - VI ZR 86/52
- BGH, 03.12.1952 - VI ZR 11/52
- BGH, 12.05.1954 - VI ZR 327/52
Rechtsmittel
- BGH, 19.02.1964 - V ZR 152/61
Rechtsmittel
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