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Rechtsprechung
   RG, 11.12.1934 - VII 240/34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,347
RG, 11.12.1934 - VII 240/34 (https://dejure.org/1934,347)
RG, Entscheidung vom 11.12.1934 - VII 240/34 (https://dejure.org/1934,347)
RG, Entscheidung vom 11. Dezember 1934 - VII 240/34 (https://dejure.org/1934,347)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 146, 120
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 12.11.1975 - VIII ZR 142/74

    49%ige Beteiligung - Kauf von Gesellschaftsanteilen, §§ 433 ff BGB <Fassung …

    Es steht dem Käufer frei, die zugesicherten Eigenschaften - wobei der in notarieller Form abzuschließende Vertrag (§ 15 Abs. 3 GmbHG) den geeigneten Anlaß bilden kann - zum Gegenstand einer besonderen Garantieabrede zu machen (RGZ 146, 120;… Loos a.a.O. S. 519;… Wiedemann a.a.O. S. 829).
  • BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 166/96

    Begriff des Begründungsmangels; Zusicherung von Bilanzangaben; …

    Dabei kann offenbleiben, ob das Nichtbestehen einzelner konkret oder abstrakt bezeichneter Verbindlichkeiten eine zusicherungsfähige Eigenschaft eines Unternehmens im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB darstellt (so RGZ 100, 200, 204; 146, 120, 124 f) und deshalb Schadensersatzansprüche aus § 463 BGB in Betracht kommen.

    Sollten Schadensersatzansprüche aus § 463 BGB mangels zusicherungsfähiger Eigenschaft ausscheiden, kann Nr. X 2 j des Vertrages als außerhalb des Gewährleistungsrechts abgegebene Garantie des Beklagten ausgelegt werden (RGZ 100, 200, 204; 146, 120, 124 f;… Urteil vom 25. Mai 1977 aaO unter I 2 c a. E.; Senatsurteil vom 15. Oktober 1997 - VIII ZR 89/96 - unter B I 2, noch nicht veröffentlicht;… Soergel/Huber, aaO, Rdnr 281).

  • BGH, 13.04.1959 - III ZR 144/57

    Rechtsmittel

    Deren - tatrichterliche - Auslegung verstößt weder gegen Auslegungsregeln noch sonstige Rechtsgrundsätze, und es ist denkgesetzlich und nach Erfahrungssätzen durchaus möglich, ein zweifelsfreies Garantieversprechen, nicht nur eine Bürgschaftserklärung, als von der Beklagten abgegeben, anzunehmen, wie im folgenden dargelegt werden wird (vgl. RGZ 146, 120, 127).

    Nach der Rechtsprechung ist unter einem Garantievertrag ein selbständiger Vertrag zu verstehen, worin jemand sich verpflichtet, für den Eintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr eines künftigen, noch nicht entstandenen Schadens zu übernehmen, insbesondere worin jemand der Unternehmung eines anderen dadurch Unterstützung oder Förderung zuwendet, daß er die damit verbundene Gefahr ganz oder teilweise übernimmt (RGZ 146, 120, 123 mit zahlreichen Nachweisen).

  • BGH, 05.03.1970 - VII ZR 80/68

    Was ist eine werkvertragliche "Garantie"?

    Sie kann schließlich die Übernahme der Gewähr für einen über die Vertragsmäßigkeit hinausgehenden, noch von anderen Faktoren abhängigen wirtschaftlichen Erfolg darstellen, Nur dann handelt es sich um einen selbständigen Garantievertrag (vgl. u.a. RGZ 146, 120, 124; 165, 41, 46 ff; BGH BB 1957, 1195; NJW 1960, 1567 = Schäfer-Finnern Z. 3.01 Bl. 128; NJW 1965, 148, 149 [BGH 19.10.1964 - VIII ZR 20/63]; Urteil vom 14. März 1963 VII ZR 215/61; Urteil vom 9. November 1964 VII ZR 45/63; Soergel-Siebert, 10. Aufl. § 633 BGB, Rdn. 18, 19; Enneccerus-Lehmann, 15. Aufl. § 197 11, 1; Larenz.
  • BGH, 20.12.1955 - V ZR 79/54

    Rechtsmittel

    Aus Fassung und Sinn des § 4 des Vertrages folgt dabei zugleich, daß die Beklagte nicht nur eine einfache Leistungspflicht, sondern die Gewährleistung für den Erfolg übernommen hatte, so daß sie für die Erhaltung der Bebaubarkeit des Grundstücks im festgesetzten Umfange im Sinne einer Garantieverpflichtung (RGZ 146, 120 [123/124]) einzustehen hatte.
  • BGH, 17.12.1959 - VIII ZR 167/58

    Rechtsmittel

    Es spricht jedoch nichts dafür, der Kläger habe für einen Erfolg einstehen wollen, der über die bloße Vertragserfüllung hinausging, also ein selbständiges Garantieversprechen abgegeben (RGZ 146, 120, 123, 124).
  • BGH, 16.02.1956 - II ZR 141/54

    Rechtsmittel

    Es hat (RGZ 138, 354 [357]; 146, 120 [124]) auch die Möglichkeit anerkannt, eine solche Gewährschaft als stillschweigend vereinbart anzusehen, obwohl in allen erwähnten Fällen eine ausdrückliche Erklärung festgestellt worden war.
  • BGH, 22.02.1961 - VIII ZR 176/59
    Das wäre aber die Voraussetzung für ein selbständiges Garanthversprechen gewesen (RGZ 146, 120, 123, 124).
  • BGH, 29.06.1956 - I ZR 177/54

    Rechtsmittel

    Gegenstand einer Verpflichtung aus einem Garantievertrag ist die sachliche Haftung für einen bestimmten Erfolg oder die Übernahme einer Gefahr oder eines Schadens, die dem Gläubiger erwachsen können (RGZ 146, 120 [124]).
  • BGH, 21.01.1972 - I ZR 102/70

    Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Gewährleistungsvorschriften auf den Verkauf …

    Hierin liegt, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, die Zusicherung einer Eigenschaft des veräußerten Unternehmens (vgl. RGZ 146, 120, 124 f;… Soergel/Siebert, BGB, 10. Aufl., § 459 Randnote 33).
  • BGH, 21.03.1957 - VII ZR 230/56
  • BGH, 30.04.1955 - II ZR 210/53

    Rechtsmittel

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