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Rechtsprechung
   RG, 22.06.1936 - IV 75/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1936,417
RG, 22.06.1936 - IV 75/36 (https://dejure.org/1936,417)
RG, Entscheidung vom 22.06.1936 - IV 75/36 (https://dejure.org/1936,417)
RG, Entscheidung vom 22. Juni 1936 - IV 75/36 (https://dejure.org/1936,417)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 151, 357
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 12.11.1986 - VIII ZR 280/85

    Schadensersatz bei Mitwirkung am Zustandekommen eines sittenwidrigen und damit …

    Anders als nach den Vorschriften der §§ 122 Abs. 2, 179 Abs. 3 Satz 1, 307 Abs. 1 Satz 2 BGB schließt bei einem Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen ein Mitverschulden des Geschädigten den Ersatzanspruch nicht von vornherein aus (Senatsurteil vom 19. April 1967 - VIII ZR 8/65 = WM 1967, 798 unter II 3 mit Hinweis auf RGZ 151, 357, 359;… Palandt/Heinrichs aaO § 276 Anm. 6 D).
  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75

    Schadenersatzanspruch aus c. i.c. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen

    Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht festgestellt, daß der Beklagte unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragschluß gegen die ihm mit dem Eintritt in die Verkaufsverhandlungen der Klägerin gegenüber obliegenden vorvertraglichen Pflichten verstoßen hat, - ein Haftungsgrund, der durch den Umstand, daß es später zum Vertragschluß gekommen ist, nicht berührt wird (vgl. dazu RGZ 151, 357, 358; 159, 33, 54 f).

    Zutreffend geht auch das Berufungsgericht davon aus, daß der durch Verschulden bei den Vertragsverhandlungen Geschädigte Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens hat, der allerdings nicht durch das Erfüllungsinteresse begrenzt wird, dieses vielmehr im Einzelfall sogar übersteigen kann (RGZ 151, 357, 359; 159, 35, 55 ff; BGHZ 57, 191, 193).

  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § …

    Es würde sich dann um einen jener Fälle handeln, in denen das Erfüllungsinteresse geltend gemacht werden kann; die Beklagten müßten so gestellt werden, wie sie stehen würden, wenn der Vertrag rechtswirksam wäre (RGZ 151, 357;… Soergel/Schmidt, BGB 9. Aufl. Vorbem. 18 vor § 275;… Soergel/Siebert a.a.O. § 242 Anm. 222).
  • BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung ist, obwohl im Bürgerlichen Gesetzbuch besondere Bestimmungen darüber fehlen, anerkannt, daß schon die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, auch wenn diese nicht zu einem Vertragsschluß führen, ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis unter den Beteiligten erzeugt, das diese zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet (vgl. RGZ 151, 357 [358]; 159, 33 [54 ff]; 162, 127 [156]; BGHZ 6, 330 [333];… BGB RGRK 10. Aufl. § 276 Anm. 3).

    Dieses negative Interesse kann unter Umständen mit dem Erfüllungsinteresse zusammenfallen, sofern nämlich der Berechtigte ohne das schuldhafte Verhalten des Gegners einen entsprechenden Erfüllungsanspruch gehabt hätte, oder auch sogar darüber hinausgehen (vgl. RGZ 103, 154 [158/59]; 104, 265 [267]; 151, 357 [359]; 159, 33 [57]; BGHZ 6, 330 [335] sowie BGH vom 16. März 1954 I ZR 255/52 Lindenmaier-Möhring Nachschlagewerk BGB § 276 [F a] Nr. 3;… BGB RGRK a.a.O. § 276 Anm. 3 Schlußabsatz;… Palandt BGB 14. Aufl. § 276 Anm. 6 c, Vorbem 3 c vor § 249; Erman BGB § 276 Anm. 8 b).

    Auch das Reichsgericht hat in dem vorstehend erwähnten auch von der Revision angeführten Urteil (RGZ 151, 357) keine andere Auffassung vertreten.

  • BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 393/73

    Arbeitsverhältnis: Verschulden bei Vertragsschluss - Verhandlungsgehilfe - …

    Gerade in Fällen wie dem vorliegenden besteht daher keine Veranlassung, von dem allgemeinen Grundsatz abzuweichen, wonach Ersatz des Vertrauensschadens im Fall des Verschuldens bei Vertragsabschluss ohne Begrenzung auf das Erfüllungsinteresse zu leisten ist (BGHZ 57, 191, 193; RGZ 151, 357, 359, 360;… Palandt/Heinrichs, BGB , 33. Aufl., § 276 Anm. 6 c;… Larenz, aaO., § 9 I 3, S. 94 f.;… Fikentscher, Schuldrecht, 4. Aufl. , § 20 IV 4, S. 69).
  • BGH, 05.10.1973 - I ZR 43/72

    Antrag auf Erklärung der Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde als …

    Der Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen geht in der Regel auf das sog. negative Interesse, d.h. es ist der Zustand herzustellen, der ohne das Verschulden, in Fällen der hier vorliegenden Art im allgemeinen also ohne den Vertragsabschluß bestehen würde (RGZ 151, 357, 359; BGH BB 55, 429; NJW 65, 812; NJW 72, 822); die Klägerin kann demnach Befreiung von ihren Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag verlangen (BGH NJW 62, 1196; Senatsurteil vom 12. November 1969 - I ZR 93/67 S. 16, insoweit in NJW 70, 653 nicht abgedruckt).

    Bei der Feststellung des Umfangs der Schadensersatzpflicht ist davon auszugehen, daß die Vorschrift des § 254 BGB anwendbar ist (RGZ 151, 357, 359) und im übrigen die Regeln über die Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen sind.

  • BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 8/65

    Zeitpunkt des Zustandekommens eines Pachtvertrages - Haftung wegen Verschuldens …

    In der Tat kann auch die Haftung aus culpa in contrahendo durch Anwendung des § 254 BGB schon dem Grunde nach gemindert worden (RGZ 97, 336, 339; 151, 357; BAGE 14, 206 = JZ 1964, 324).

    Die Regelung in den Fällen der §§ 122, 179, 307 BGB gilt hier nicht (RGZ 151, 357).

  • BGH, 16.11.1967 - III ZR 12/67

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verschuldens bei …

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  • BGH, 14.07.1967 - V ZR 120/64

    Abbruch von Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrages - Verschulden bei …

    Sie schulden einander namentlich auch die Erfüllung der Mitteilungs- und Aufklärungspflichten, die nach den durch Rechtsprechung und Schrifttum hierzu entwickelten Grundsätzen aus einem so begründeten Vertrauensverhältnis entspringen, und können bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten zum Ersatz des Vertrauensinteresses verpflichtet sein (RGZ 151, 357; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1965 - V ZR 53/64 - NJW 1965, 812 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 75/57
    Es ist anerkannten Rechtes, daß schon Vorvertragsverhandlungen und erst recht Vertragsverhandlungen selbst zu einem Vertrauensverhältnisse der Parteien führen können, das sie zur Wahrung besonderer Sorgfalt in ihrem Verhalten gegenüber der anderen Vertragspartei verpflichtet (RGZ 120, 249, 251; 151, 357, 358; BGHZ 6, 330, 333;… Palandt BGB 17. Aufl. § 276 Anm. 6 a).

    Hat das schuldhafte Verhalten des Schädigers wie im vorliegenden Falle zur Folge, daß er im Vertrauen auf einen Vertragsschluß Aufwendungen gemacht hat, die auch bei Zustandekommen des Vertrages entstanden wären, so kann der Geschädigte folgerichtigerweise von dem Risiko, das der Vertragsschluß mit sich bringt, Befreiung nicht verlangen (RGZ 151, 357, 359; 159, 33, 57).

  • BGH, 28.03.1956 - IV ZR 257/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.03.1954 - I ZR 255/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.05.1966 - VII ZR 62/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BGH, 06.01.1953 - I ZR 209/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 67/75

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Mietvertrages - Abschluss eines …

  • BGH, 01.12.1960 - II ZR 64/59

    Beurkundung eines Vertrages als Voraussetzung seines Zustandekommens - …

  • BGH, 23.02.1951 - V ZR 75/50

    Rechtsmittel

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