Rechtsprechung
| RG, 19.02.1937 - VII 211/36 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 153, 375
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92
"Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage …
Der Vorrang der Leistungsklage gegenüber der negativen Feststellungsklage folgt zwingend daraus, daß jedenfalls für die Fälle, in denen der umstrittene Anspruch besteht, das Rechtsschutzziel der Leistungsklage - Erlangung eines vollstreckungsfähigen Unterlassungstitels - im Feststellungsverfahren unerreichbar ist und daß vor allem allein durch die Leistungsklage die Unterbrechung der Verjährung des umstrittenen Anspruchs bewirkt werden kann, weil - was das Berufungsgericht vernachlässigt hat - der Verteidigung gegen eine negative Feststellungsklage nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und herrschender Meinung keine entsprechende Wirkung beigemessen werden kann (vgl. RGZ 153, 375, 380; BGHZ 72, 23; BGH, Urt.v. 10.11.1982 - VIII ZR 156/81, NJW 1983, 392;… Stein/Jonas/Schumann a.a.O. § 262 Rdn. 14;… Zöller/Greger a.a.O. § 256 Rdn. 16;… Teplitzky a.a.O. Kap. 16 Rdn. 39). - BGH, 08.06.1978 - VII ZR 54/76
Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen eine negative …
An der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dieser Frage wird festgehalten (vgl. RGZ 60, 387, 391; 71, 68, 73; 75, 302, 305; 90, 290, 292; 153, 375, 380; BGH Urteile vom 6. November 1962 - VI ZR 30/62 = LM BGB § 209 Nr. 12; NJW 1972, 157, 159; 1972, 1043).Die Ansicht des Berufungsgerichts, daß die Verteidigung des Berechtigten gegenüber der negativen Feststellungsklage die Verjährung des mit dieser Klage geleugneten Anspruchs unterbreche, widerspricht der seit Jahrzehnten fast einhelligen Auffassung von Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. RGZ 60, 387, 391; 71, 68, 73; 75, 302, 305; 90, 290, 292; 153, 375, 380/381; BGH Urteile vom 6. November 1962 - VI ZR 30/62 = LM BGB § 209 Nr. 12; 24. Mai 1963 - VI ZR 148/62 = VersR 1963, 955, 957; NJW 1972, 157, 159; NJW 1972, 1043;… Enneccerus/Nipperdey, BGB, Allgemeiner Teil, 15. Aufl., § 235 Fn. 12;… Palandt/Heinrichs, BGB, 37. Aufl., § 209 Anm. 1 a;… Johannsen in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 209 Anm. 3;… Erman/Hefermehl, BGB, 6. Aufl., § 209 Anm. 5;… Soergel/Augustin, BGB, 10. Aufl., § 209 Anm. 21;… Staudinger/Coing, BGB, 11. Aufl., § 209 Anm. 7;… Ingenstau/Korbion, VOB, 8. Aufl., Teil B § 13 Rdn. 112;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl., § 267 Anm. II 1 mit Fn. 26;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 36. Aufl., § 262 Anm. 1 f; Meyer, NJW 1955, 1702, 1704).
Der Umstand, daß die als Ausnahmevorschriften aufzufassenden §§ 209, 210, 220, 477 Abs. 2, 639 Abs. 1 BGB die Unterbrechung der Verjährung durch den Berechtigten nach der Vorstellung des Gesetzgebers (vgl. RGZ 153, 375, 383, Motive I S. 327 ff) abschließend aufführen sollten, würde daher ihrer analogen Anwendung nicht von vornherein entgegenstehen.
Der vom Berufungsgericht in den Vordergrund seiner Überlegungen gerückte Zweck und Umfang der materiellen Rechtskraft eines auf Leistungs- oder positive Feststellungsklage hin ergangenen Urteils hat, wie die Rechtsprechung schon mehrfach betont hat (RGZ 153, 375, 382; BGH NJW 1975, 1320, 1321), mit dem für die Unterbrechung der Verjährung maßgeblichen engeren Prinzip nichts zu tun.
- BGH, 06.02.2003 - III ZR 223/02
Unterbrechung der Verjährung durch Beiladung im Verwaltungsrechtsstreit
§ 209 BGB a.F. enthält, wie schon das Berufungsgericht ausgeführt hat, eine erschöpfende Aufzählung der Unterbrechungsgründe, die einer Ausdehnung grundsätzlich nicht zugänglich ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 122, 287, 294; BGH, Urteil vom 27. April 1977 - VIII ZR 246/75 - WM 1977, 766, 768; RGZ 153, 375, 383;… Staudinger/Frank Peters aaO § 209 Rn. 1;… Soergel/Niedenführ, BGB 13. Aufl. 1999 § 209 Rn. 1).
- BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83
Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau
Danach verjähren in vier Jahren nicht nur die dort beispielhaft aufgeführten Ansprüche auf Zinsen und sonstige Arten fortlaufend zu erbringender Leistungen, sondern alle Forderungen auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen, soweit diese nicht unter § 196 Abs. 1 Nrn. 1, 6, 7, 8 oder 9 BGB fallen (vgl. RGZ 153, 375 ; Soergel/Augustin, § 197 RdNr. 11 m.weit.Nachw.; Palandt/Heinrichs, § 197 Anm. 1 a).Der Begriff der wiederkehrenden Leistungen setzt auch nicht die Gleichmäßigkeit der zu entrichtenden Beträge voraus (vgl. RGZ 88, 42 ; 153, 375 ; BGH, Urteil vom 23. September 1958 - I ZR 106/57 - BGHZ 28, 144 ;… Johannsen, BGB-RGRK, 12. Aufl. 1982, § 197 Rd.Nrn. 6, 7, 9; Staudinger/Dilcher, BGB, § 197 RdNrn. 1 und 20; Palandt/Heinrichs, § 197 Anm. 1 a).
Die Abkürzung der Verjährung bei rückständigen wiederkehrenden Leistungen trägt dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt Rechnung, daß die Ansammlung solcher fortlaufend zu erfüllenden Ansprüche keine Begünstigung verdient (vgl. RGZ 88, 42 ; 153, 375 ;… BGH, Urteile vom 23. September 1958, a.a.O. S. 150 …und vom 6. April 1981 a.a.O. S. 358).
- BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57
Begriff der wiederkehrenden Leistung
Zutreffend hat daher bereits das Reichsgericht in mehreren zu § 197 BGB ergangenen Entscheidungen nicht auf den Rechtsgrund der Leistungen, sondern allein auf die regelmäßige Wiederkehr der Leistungen abgestellt, so in JW 1931, 1457 Nr. 3 für die Vergütungsansprüche der ärztlichen Nothelfer, in RGZ 153, 375 für die Vergütungen eines Versicherungsvermittlers, in DRpfl 1939 Nr. 24 für den Förderzins aus einem Kaliabbauvertrag und in RGZ 170, 252 für die Ersatzansprüche wegen Unterhaltsgewährung in auftragsloser Geschäftsführung.Es ist daher mit Recht schließlich auch in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß die regelmäßig wiederkehrenden Leistungen im Sinne des § 197 BGB nicht durchweg dieselbe Höhe haben müssen (RG JW 1912, 791 Nr. 5; RGZ 88, 42, 46; 153, 375, 378; vgl. auch RGZ 72, 334, 340 für die Unterhaltsleistungen;… BGB RGRK 10. Aufl. Anm. 2;… Coing in Staudinger BGB 11. Aufl. Anm. 1;… Oertmann BGB 3. Aufl. Anm. 2 f und andere).
- BGH, 21.03.1972 - VI ZR 110/71
Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage …
Nach der ständigen Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (vgl. RGZ 153, 375, 380 m.w.Nachw. = JW 1937, 1476 mit Anm. Lindemann) unterbricht die Verteidigung gegen eine verneinende Feststellungsklage die Verjährung nicht, weil sie sich als ein lediglich der Abwehr dienendes Verhalten, aber nicht als tätiges auf Zusprechung eigenen Rechts gerichtetes Vorgehen dar stellt, was § 209 BGB voraussetzt.Es mag schließlich dahinstehen, ob bei Abweisung der negativen Feststellungsklage in Bezug auf behauptete Zukunftsschäden dem beklagten Schuldner mit Rücksicht auf die rechtskräftige Entscheidung verschiedene Einwände verschlossen sind (vgl. RGZ 153, 375, 382).
- BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 10.83
Beamteter Hochschullehrer; Nutzungsentgelt; Nebentätigkeit; Verjährung
Daß ihre Höhe je nach dem Maß der Inanspruchnahme und/oder je nach der Höhe der erzielten Einnahmen schwankt, unter Umständen auch einmal eine Zahlung entfallen kann, steht entsprechend der vergleichbaren zivilgerichtlichen Rechtsprechung der Einordnung als regelmäßig wiederkehrende Leistung nicht entgegen (vgl. insbesondere BGHZ 28, 144 ; RGZ 153, 375 ). - BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 12/87
Kostenersatz bei Ehelichkeitsanfechtung
Die Vorschrift gibt damit eine nicht abschließende Aufzählung von der vierjährigen Verjährungsfrist unterfallenden benannten Leistungsarten mit dem Zusatz, daß auch alle anderen - mit den im einzelnen aufgeführten gleichartigen - regelmäßig wiederkehrenden Leistungen von dieser Norm erfaßt werden (so auch RGZ 153, 375, 378). - BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 14/85
Rechtskraft der Abweisung einer auf das Nichtbestehen eines Zugewinnausgleichs …
Allerdings ergibt sich der Umfang der Rechtskraft - wie bei jedem klageabweisenden Urteil - stets erst aus den Gründen, so daß er sich im Einzelfall verschieden gestalten kann (vgl. RGZ 153, 375, 382;… BGH Urteile vom 21. März 1972 - VI ZR 110/71 aaO;… vom 12. Dezember 1974 - II ZR 113/73 aaO;… vom 17. Dezember 1983 - III ZR 184/81 aaO). - BGH, 10.11.1982 - VIII ZR 156/81
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung vertraglicher …
Auch die Verteidigung der Klägerin gegen die negative Feststellungswiderklage hat die Verjährung des die Klageforderung übersteigenden Anspruchs nicht unterbrochen (ständige Rechtsprechung; RGZ 153, 375, 380 m.w.N.; BGHZ 72, 23 m.w.N.). - BGH, 06.11.1962 - VI ZR 30/62
- BGH, 06.11.1972 - III ZR 204/70
Verpflichtung zur Erstattung eines Teils bereits geleisteter Versorgungszahlungen …
- BGH, 10.02.1971 - IV ZR 159/69
Klagefristversäumnis - Einbuße des Versicherungsanspruchs - Beschränkung auf …
- BGH, 07.07.1994 - I ZR 34/92
Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes bei der Veranstaltung eines …
- BGH, 27.11.1959 - VI ZR 112/59
Rechtsmittel
- BGH, 27.10.1971 - IV ZR 182/69
Verjährung - Rückgriffsanspruch - Versicherer - Treu und Glauben - Deckungsprozeß …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.10.1984 - 4 Sa 16/84
Unterbrechung der Verjährung von persönlichen Ansprüchen durch …
- AG Berlin-Charlottenburg, 04.03.2014 - 206 C 196/11
Auf Wärmecontracting umgestellt: Zustimmung des Mieters nötig?
- BGH, 04.04.1957 - III ZR 231/55
Rechtsmittel
- BGH, 03.02.1982 - IVa ZR 251/80
Anforderungen an Verjährung eines Klageanspruchs - Anforderungen an Unterbrechung …
- BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 221/62
Rechtsmittel
- BGH, 11.06.1965 - VI ZR 283/63
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage - Begründung einer Wahlschuld mit …
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