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Rechtsprechung
   RG, 12.11.1936 - IV 202/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1936,353
RG, 12.11.1936 - IV 202/36 (https://dejure.org/1936,353)
RG, Entscheidung vom 12.11.1936 - IV 202/36 (https://dejure.org/1936,353)
RG, Entscheidung vom 12. November 1936 - IV 202/36 (https://dejure.org/1936,353)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 153, 59
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. …

    Sie stellt dabei auf die von dem Senat bestätigte Rechtsprechung des Reichsgerichts ab, daß keine Partei mit der Einrede der Arglist gehört werden kann, wenn weiter nichts vorliegt, als daß beide Parteien bewußt oder unbewußt gegen § 313 BGB verstoßen haben (Urteil des Senats vom 12. Dezember 1962 - V ZR 111/61, WM 1963, 407 unter Bezugnahme auf RGZ 153, 59, 61).

    Formverstoß beruf, eine Haltung eingenommen hat, die mit einem früher von ihm betätigten Verhalten nach Treu und Glauben unvereinbar ist (RGZ 153, 59, 60/61) oder wenn eine Partei, sei es auch nur unabsichtlich, die andere zum Absehen vom erforderlichen Abschluß eines formgültigen Vertrags veranlaßt und diese daraufhin angenommen hat, daß formlose Vereinbarungen genügten (…vgl. Urteil des Senats vom 21. Juni 1961 a.a.O.).

    Im vorliegenden Fall muß der Grundgedanke, der in dem Urteil des Reichsgerichts in RGZ 153, 59 zum Ausdruck kommt, dazu führen, daß die Beklagte an dem privatschriftlichen Vertrag vom 20. Juni 1958 nach Treu und Glauben festzuhalten ist.

  • BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 176/89

    Rückabwicklung von der Nichtigkeit widerrufener Verträge erfaßter Verträge

    - In Rechtsprechung und Literatur ist ferner anerkannt, daß die Nichtigkeit gemäß § 139 BGB nicht aus einer Bestimmung hergeleitet werden darf, die bei der Vertragsdurchführung bedeutungslos geblieben ist (RGZ 153, 59, 61;… Soergel/Hefermehl aaO Rdnr. 45;… Palandt/Heinrichs, BGB, 49. Aufl. 1990, § 139 Anm. 5 c).
  • BGH, 28.09.1959 - III ZR 112/58

    Widerruf gemeinschaftlichen Testaments. Notarhaftung

    Allerdings hat schon das Reichsgericht in mehreren Entscheidungen (RGZ 153, 59; 157, 207; 169, 73; 170, 203) die Einwirkung des Grundsatzes von Treu und Glauben auf Rechtsgeschäfte, die der gesetzlichen Form ermangeln, behandelt und schließlich ganz allgemein ausgesprochen, die Berufung auf Formmängel sei nach § 242 BGB unzulässig, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen Treu und Glauben widerspreche, die Vertragsansprüche an dem Formmangel scheitern zu lassen.
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