Rechtsprechung
| RG, 12.11.1936 - IV 202/36 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Breslau, 16.06.1936 - 1 U 187/36
- RG, 12.11.1936 - IV 202/36
Papierfundstellen
- RGZ 153, 59
Wird zitiert von ... (37)
- BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64
Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. …
Sie stellt dabei auf die von dem Senat bestätigte Rechtsprechung des Reichsgerichts ab, daß keine Partei mit der Einrede der Arglist gehört werden kann, wenn weiter nichts vorliegt, als daß beide Parteien bewußt oder unbewußt gegen § 313 BGB verstoßen haben (Urteil des Senats vom 12. Dezember 1962 - V ZR 111/61, WM 1963, 407 unter Bezugnahme auf RGZ 153, 59, 61).Formverstoß beruf, eine Haltung eingenommen hat, die mit einem früher von ihm betätigten Verhalten nach Treu und Glauben unvereinbar ist (RGZ 153, 59, 60/61) oder wenn eine Partei, sei es auch nur unabsichtlich, die andere zum Absehen vom erforderlichen Abschluß eines formgültigen Vertrags veranlaßt und diese daraufhin angenommen hat, daß formlose Vereinbarungen genügten (…vgl. Urteil des Senats vom 21. Juni 1961 a.a.O.).
Im vorliegenden Fall muß der Grundgedanke, der in dem Urteil des Reichsgerichts in RGZ 153, 59 zum Ausdruck kommt, dazu führen, daß die Beklagte an dem privatschriftlichen Vertrag vom 20. Juni 1958 nach Treu und Glauben festzuhalten ist.
- BGH, 08.10.1990 - VIII ZR 176/89
Rückabwicklung von der Nichtigkeit widerrufener Verträge erfaßter Verträge
- In Rechtsprechung und Literatur ist ferner anerkannt, daß die Nichtigkeit gemäß § 139 BGB nicht aus einer Bestimmung hergeleitet werden darf, die bei der Vertragsdurchführung bedeutungslos geblieben ist (RGZ 153, 59, 61;… Soergel/Hefermehl aaO Rdnr. 45;… Palandt/Heinrichs, BGB, 49. Aufl. 1990, § 139 Anm. 5 c). - BGH, 28.09.1959 - III ZR 112/58
Widerruf gemeinschaftlichen Testaments. Notarhaftung
Allerdings hat schon das Reichsgericht in mehreren Entscheidungen (RGZ 153, 59; 157, 207; 169, 73; 170, 203) die Einwirkung des Grundsatzes von Treu und Glauben auf Rechtsgeschäfte, die der gesetzlichen Form ermangeln, behandelt und schließlich ganz allgemein ausgesprochen, die Berufung auf Formmängel sei nach § 242 BGB unzulässig, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen Treu und Glauben widerspreche, die Vertragsansprüche an dem Formmangel scheitern zu lassen.
- BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55
Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB
Dieser Gesichtspunkt hatte zwar bei Erlaß der Entscheidung vom 14. Juli 1923 (RGZ 107, 345 [348/9]) angesichts der damaligen Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Frage des Scheiterns der Berufung auf den Formmangel an der Einrede der allgemeinen Arglist geringere Bedeutung, hat nunmehr aber in Weiterentwicklung der späteren Auffassung das Reichsgericht (vgl. z.B. schon RGZ 107, 357, alsdann insbesondere RGZ 117, 121; 153, 59; 169, 65 [73]; 170, 203) immer größeres Gewicht erlangt (vgl. OGHZ 1, 217; BGHZ 12, 286 [303/304]; 16, 334 [336/337]). - BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53
Kleinsiedlung. Formmangel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Niedersachsen, 13.08.1991 - 9 L 362/89
Zulässigkeit; Mehrkostenvereinbarung; Leistungsgebundene Einrichtung; …
Diese Rechtsfolge erscheint in hohem Maße unbillig, so daß unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 62 Satz 2 VwVfG i. V. m. § 242 BGB) der Klägerin ein Erfüllungsanspruch trotz des nichtigen Vertrages zuzubilligen ist (vgl. RGZ 153, 59, 61;… Förschler, Münchener Kommentar, 2. Aufl. 1986, § 125 Rn. 64;… Kröger-Nieland in: RGRK, 12. Aufl. 1982, § 125 Rn. 62;… Hefermehl in: Soergel, 11. Aufl. 1978, § 125 BGB, Rn. 25;… Dilcher in: Staudinger, BGB, 12. Aufl. 1980, § 125 Rn. 44, 46). - BGH, 22.04.1966 - V ZR 164/63
Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung für eine in einer Vereinbarung …
Die Revisionserwiderung hält dem mit Recht entgegen, daß die Berufung auf den Mangel der Form nicht schon dann unzulässig ist, wenn beide Parteien das Geschäft jahrelang als gültig behandelt haben (RGZ 153, 59, 61; OGHZ 1, 217, 220) und daß außergewöhnliche Umstände, die nach § 242 BGB das Verhalten des Klägers als treuwidrig erscheinen lassen könnten, nicht vorliegen. - OLG Jena, 28.01.2010 - 1 UF 150/09
Inhaltskontrolle für einen Ehevertrag: Ausschluss von Betreuungsunterhalt; …
Rn. 148 Auch ist in Rechtsprechung und Lehre ist anerkannt, dass die Nichtigkeit nicht gemäß § 139 BGB aus einer Bestimmung hergeleitet werden kann, die bei der Vertragsdurchführung ohne Bedeutung geblieben ist (BGH, BGHZ 112, 296; RGZ 153, 59, 61;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Auflage, § 138, Rdnr. 17). - BGH, 29.04.1982 - I ZR 12/80
Anspruch eines Künstlers auf Anteile an Verlagseinnahmen gegen seinen ehemaligen …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß sich die Berufung auf einen Formmangel ausnahmsweise als unzulässige Rechtsausübung darstellen kann (vgl. RGZ 153, 59, 60 f; BGHZ 26, 142, 151).Nach der Rechtsprechung ist es einer Partei weiter dann verwehrt, sich auf die Formnichtigkeit eines Geschäfts zu berufen, wenn sie das Geschäft längere Zeit hindurch als gültig behandelt und Vorteile daraus gezogen hat (vgl. RGZ 153, 59, 61; BGHZ 26, 142, 151).
- BGH, 23.12.1953 - VI ZR 57/53 Das Reichsgericht hat diesen Einwand zunächst nur bei absichtlicher und fahrlässiger Irrefuhrung des Gegners über das Formgebot, späterhin aber auch schon dann zugelassen, wenn eine Partei eine Haltung einnimmt, die mit einem früher von ihr betätigten Verhalten nach Treu und Glauben unvereinbar ist (RGZ 153, 59).
Eine unzulässige Rechtsausübung würde freilich dann nicht in Betracht kommen, wenn nichts weiter vorliegen würde, als daß beide Vertragsteile bewußt oder unbewußt die gesetzliche Formvorschrift nicht beachtet und das Geschäft, wenn auch längere Zeit hindurch, als gültig behandelt haben (RGZ 153, 59 [61]; RG JW 1936, 1023 Nr. 21).
- BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit
- OLG Rostock, 21.08.2000 - 3 U 59/99
Fortbestand eines Pachtvertrages bei Veräußerung des Pachtobjekts in Teilen an …
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