Rechtsprechung
| RG, 10.04.1937 - V 251/36 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 154, 304
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
bb) Jedoch führt die Genehmigungsbedürftigkeit nach dieser Bestimmung für sich nur zu einer schwebenden Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts (Lange, § 2 Anm. 16; Ehrenforth, § 2 Anm. 1a,b;… Wöhrmann, § 2 Rdnr. 26;… Haegele, Die Beschränkungen im Grundstücksverkehr, Rdnr. 3; Herminghausen, S. 592, 599;… Vorwerk-v. Spreckelsen, § 2 Rdnr. 15;… Palandt-Bassenge, BGB, 51. Aufl., Vorb. § 873 Rdnr. 23; vgl. auch RGZ 108, 91 (94); 123, 327 (329 f.); 154, 304 (306); BGH, NJW 1952, 1109 = LM § 986 BGB Nr. 1 (unter I 1); BGH, NJW 1979, 372 (L) = LM GrundstücksverkehrsG Nr. 5 = DNotZ 1979, 306 f.). - BGH, 15.06.1960 - V ZR 105/59
Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden
Die vor der Entstehung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts abgeschlossenen Kaufverträge werden von dem Vorkaufsrecht auch dann nicht erfaßt, wenn eine zur Wirksamkeit des Kaufvertrags erforderliche behördliche Genehmigung erst nach der Entstehung des Vorkaufsrechts erteilt wird (Abweichung von RGZ 154, 304, 307).Sie verweist im Übrigen auf RGZ 154, 304 ff und bemerkt dazu, das niedersächsische Aufbaugesetz stütze sich im wesentlichen auf die gleichen Gedankengänge, wie sie dieser Entscheidung zugrunde lägen.
Das Reichsgericht hat in dem Urteil vom 10. April 1937 (RGZ 154, 304) zu dem aufgrund des § 4 Satz 2 Reichssiedlungsgesetz ergangenen Erlaß des Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 26. November 1935 (MinBl der Freuß.Landw.Verw. Spalte 523) ausgeführt, es fehle jeder Anhalt, daß diese Anordnung vor Verträgen, die zur Zeit seines Inkrafttretens noch schwebend unwirksam waren und erst später behördlich genehmigt wurden, habe halt machen wollen (…unter Berufung auf einen Beschluß des OLG Rostock vom 17. Dezember 1920 SeuffA Bd. 76 Nr. 10.8, gebilligt bei Planck/Strecker, BGB 5. Aufl. Vorbem. 3 c alpha vor § 1094 S. 898).
- BVerwG, 19.09.1969 - IV C 16.68
Analogie - Öffentliche-rechtliche Genehmigung - Bodenverkehrsgenehmigung
Die in § 184 BGB vorausgesetzte Interessenlage und die sich daraus für seine entsprechende Anwendung ergebenden Fragen sind jedoch, verglichen mit § 182 Abs. 1 BGB, von anderer und durchaus eigener Art. Das macht die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 184 BGB deutlich (vgl. RGZ 123, 327 [331]; 125, 53 [55 f.] und 154, 304 [306 f.]). - BGH, 10.07.1957 - V ZR 156/55
Rechtsmittel
Das Urteil des Reichsgerichts vom 10. April 1937 (RGZ 154, 304), in dem ein gesetzliches Vorkaufsrecht eines Siedlungsunternehmens bejaht worden sei, weil dem Kaufvertrag die behördliche Genehmigung noch gefehlt habe, als das Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens durch Rechtsverordnung erweitert worden sei, sei für das vertragsmäßige Vorkaufsrecht nicht einschlägig, ganz abgesehen von der Frage, ob das Urteil nicht als auf nationalsozialistischem Rechtsdenken beruhend ohnedies unbeachtet bleiben müsse.
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