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Rechtsprechung
   RG, 16.11.1937 - II 131/37   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,477
RG, 16.11.1937 - II 131/37 (https://dejure.org/1937,477)
RG, Entscheidung vom 16.11.1937 - II 131/37 (https://dejure.org/1937,477)
RG, Entscheidung vom 16. November 1937 - II 131/37 (https://dejure.org/1937,477)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 156, 156
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 15.11.1973 - VII ZR 56/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer in einem …

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  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem …

    Wegen Gleichheit des Rechtsgrundes haben das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Anschlußrevision (§ 556 Abs. 1 ZPO ) zugelassen (RGZ 156, 156; BGH LM ZPO § 233 Nr. 15).
  • BVerwG, 13.12.1993 - 9 B 501.93

    Rechtliches Gehör - Verspätetes Vorbringen - Wiedereinsetzung

    Deshalb ist eine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende entsprechende Anwendung der Wiedereinsetzungsvorschriften dann möglich, wenn Sinn und Zweck des Wiedereinsetzungsrechts, nämlich die Durchsetzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, dies verlangen (BVerfGE 22, 83 [88, 89]; RGZ 156, 156; BGHZ 53, 310; BAG NJW 1978, 1876).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2005 - 4 UF 47/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung …

    Hierzu zählt nicht nur die (unselbständige) Anschlussrevision (zu § 556 ZPO a.F.: RGZ 156, 156, 158;… BGH aaO.; LM § 233 ZPO Nr. 15 = NJW 1952, 425 [LS]; VersR 1977, 152 f.;… zu § 554 ZPO n.F.: Zöller-Greger aaO.;… Zöller-Gummer, § 554 ZPO, Rn. 6), sondern auch die Anschlussberufung neuen Rechts, weil diese ebenso wie jene kein eigenes Rechtsmittel, sondern ein auch angriffsweise wirkender Antrag innerhalb eines fremden Rechtsmittels ist (BGH FamRZ 2005, 1513, 1514) und sich eine - gar unbefristete - Verlängerung der Berufungserwiderungsfrist nach § 224 Abs. 2 ZPO nicht allein mit einer beabsichtigten Anschließung rechtfertigen lässt (Verfügung vom 20.6.2005; vergl. BGH NJW 1951, 605; VersR 1977, 152).
  • BAG, 10.11.1977 - 2 AZR 269/77

    Versäumung der Widerrufsfrist eines Prozeßvergleichs - Prozeßvergleich - …

    Bereits zuvor hat die Rechtsprechung eine Wiedereinsetzungsmöglichkeit auch bei an deren als den in § 233 Abs. 1 ZPO genannten Fristen zugelassen, so bei der Versäumung der Anschlußrevisionsbegründungsfrist (RGZ 156, 156; BGH LM Nr. 15 zu § 233 ZPO) und bei der Klagefrist nach § 664 ZPO (BGHZ 53, 31o).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 4 UF 47/05
    Hierzu zählt nicht nur die (unselbständige) Anschlussrevision (zu § 556 ZPO a.F.: RGZ 156, 156, 158;… BGH aaO.; LM § 233 ZPO Nr. 15 = NJW 1952, 425 [LS]; VersR 1977, 152 f.;… zu § 554 ZPO n.F.: Zöller-Greger aaO.;… Zöller-Gummer, § 554 ZPO, Rn. 6), sondern auch die Anschlussberufung neuen Rechts, weil diese ebenso wie jene kein eigenes Rechtsmittel, sondern ein auch angriffsweise wirkender Antrag innerhalb eines fremden Rechtsmittels ist (BGH FamRZ 2005, 1513, 1514) und sich eine - gar unbefristete - Verlängerung der Berufungserwiderungsfrist nach § 224 Abs. 2 ZPO nicht allein mit einer beabsichtigten Anschließung rechtfertigen lässt (Verfügung vom 20.6.2005; vergl. BGH NJW 1951, 605; VersR 1977, 152).
  • BVerwG, 13.12.1993 - 9 B 502.93

    Voraussetzungen für die Verletzung rechtlichen Gehörs - Sinn und Zweck des …

    Deshalb ist eine über den Gesetzeswortlaut hinausgehende entsprechende Anwendung der Wiedereinsetzungsvorschriften dann möglich, wenn Sinn und Zweck des Wiedereinsetzungsrechts, nämlich die Durchsetzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dies verlangen (BVerfGE 22, 83 [BVerfG 06.06.1967 - 1 BvR 282/65]; RGZ 156, 156; BGHZ 53, 310; BAG NJW 1978, 1876).
  • BGH, 16.12.1954 - IV ZR 16/54

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes ist es zwar möglich, dass der Revisionskläger in der Revisionsinstanz Restitutionsgründe vorbringt, anstatt dass er damit in ein späteres selbständiges Wiederaufnahmeverfahren verwiesen wird (RG DR 1944, 498; BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50] [67, 68]; 5, 240 [247]); nach dieser Rechtsprechung ist auch die Gewährung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Anschlussrevision nicht allgemein ausgeschlossen (RGZ 156, 156 [158]; BGH LM § 233 ZPO Nr. 15).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2015 - 10 Sch 13/13
    Demgemäß haben schon das Reichsgericht bei Versäumung der Anschlussrevisionsbegründungsfrist (RGZ 156, 156) und nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 1967, 1267), dass einer armen Partei die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist des § 234 ZPO gewährt werden kann, auch der Bundesgerichtshof bei versäumter Frist für eine Anfechtungsklage nach Entmündigung (BGH, NJW 1970, 900 zu § 664 ZPO a.F.) die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung bejaht.
  • BGH, 25.01.1963 - IV ZR 188/62

    Rechtsmittel

    Zwar ist nach der herrschenden Meinung auch die Versäumung dieser Frist einer Wiedereinsetzung zugänglich (RGZ 156, 156 mit Anm. ZZP 61, 225; BGH LM ZPO § 233 Nr. 15 mit Anm.;… Stein/Jonas/Schönke ZPO 18. Aufl. § 556 Anm. I 4;… Baumbach/Lauterbach ZPO 26. Aufl. § 556 Anm. 1;… Rosenberg Zivilprozeßrecht 9. Aufl. § 77 II 1, § 140 VI 1); die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung liegen jedoch nicht von da die Klägerin nicht durch einen unabwendbaren Zufall an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist (§ 233 Abs. 1 ZPO).
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